Singulus Technologies Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Singulus Technologies Aktiengesellschaft

Kahl am Main

Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der Hauptversammlung

Am 19. Mai 2017 ist ein Ergänzungsverlangen der VVG Familie Roland Lacher KG eingegangen. Der Antrag ist zulässig.

Der Vorstand unterstützt den Vorschlag auf Ergänzung der Tagesordnung. Seitens der Gesellschaft war eine Ausschüttung des Bilanzgewinns aufgrund bestehender materieller Ausschüttungssperren sowie wirtschaftlicher Überlegungen nicht vorgesehen.

Die Tagesordnung wird aufgrund des zulässigen Ergänzungsverlangens der VVG Familie Roland Lacher KG um folgenden Tagesordnungspunkt ergänzt:

Top 6

Beschlussfassung über Ergebnisverwendung

„Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.312.062,96 wird auf neue Rechnung vorgetragen.“

„Ergänzungsverlangen gem. § 122 Abs. 2 AktG für Hauptversammlung 2017 der Singulus Technologies AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die unterzeichnete VVG Familie Roland Lacher KG hält etwas mehr als 16 % des Grundkapitals der Singulus Technologies AG. Ein Nachweis des Aktienbesitzes ist beigefügt.

Wir beantragen, die Tagesordnung der für den 20. Juni 2017 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung um folgenden Tagesordnungspunkt zu ergänzen:

Ergebnisverwendung:

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.312.062,96 auf neue Rechnung vorzutragen.

Begründung:

Der geprüfte Einzelabschluss der Singulus Technologies AG weist einen Bilanzgewinn von EUR 2.312.062,96 aus. Über die Verwendung des ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheidet gem. § 58 Abs. 3 AktG die Hauptversammlung.

Eine Einstellung des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen durch Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 16.3 der Satzung ist dem geprüften Abschluss nicht zu entnehmen. In der derzeitigen Situation der Gesellschaft macht eine Ausschüttung des Bilanzgewinns keinen Sinn. Deshalb schlagen wir vor, den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen, damit es zu keinem Liquiditätsabfluss kommt. Ein solcher Beschluss ist im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre.

Gelnhausen, den 19. Mai 2017

VVG Familie Roland Lacher KG
Donaustrasse 11
63571 Gelnhausen“

 

Singulus Technologies Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.