Singulus Technologies Aktiengesellschaft – Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Ergänzung des Genehmigten Kapitals sowie Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und Schaffung eines bedingten Kapitals)

SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft

Kahl am Main

– Wertpapier-Kenn-Nummer 723 890/ISIN DE 0007238909 –

Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Ergänzung des Genehmigten Kapitals sowie Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und Schaffung eines bedingten Kapitals)

Die Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft hat am 9. Juni 2015 beschlossen, die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, zu ergänzen und den Bezugsrechtsausschluss für die Ausgabe neuer Aktien bis zu dem Gesamtnennbetrag des Genehmigten Kapitals 2012/I in Höhe von 24.465.157,- € zuzulassen.

Die Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft hat am 9. Juni 2015 weiter beschlossen, das Grundkapital um bis zu 24.465.157,- € durch Ausgabe von bis zu 24.465.157 neuen, auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen bis zum 8. Juni 2020 gegen Bareinlage begeben werden können.

Die beschlossene Ermächtigung gilt nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 24. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunktes 8 der Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft.

Das von der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 beschlossene Bedingte Kapital 2012/III gemäß § 5 Ziffer 5.6 der Satzung in Höhe von 9.750.000,- € sowie das von der Hauptversammlung vom 28. Mai 2014 beschlossene Bedingte Kapital 2014/IV gemäß § 5 Ziffer 5.7 der Satzung in Höhe von 9.750.000,- € wurden aufgehoben.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ist bei dem Handelsregister beim Amtsgericht Aschaffenburg hinterlegt. Die Satzungsänderungen wurden am 13. August 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Aschaffenburg eingetragen.

 

Kahl am Main, im August 2015

SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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