Sinner Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß den §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Sinner Aktiengesellschaft
Karlsruhe
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß den §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG 29.10.2019

Sinner Aktiengesellschaft

Karlsruhe

Bekanntmachung gemäß den §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) und hilfsweise Nichtigkeitsklage (§ 249 AktG) und äußerst hilfsweise Feststellungsklage auf Unwirksamkeit der Beschlüsse gegen folgende von der ordentlichen Hauptversammlung der Sinner Aktiengesellschaft am 14. August 2019 gefassten Beschlüsse erhoben hat:

TOP 3 die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018;

TOP 4 die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018;

TOP 5 die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019;

TOP 6 die Satzungsänderung über die Änderung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder;

TOP 7 die Wahl von Herrn Stephan Scholl zum weiteren Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Änderung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder.

Die Klage ist vor dem Landgericht Mannheim unter dem Aktenzeichen 24 O 118/19 anhängig.

 

Karlsruhe, im Oktober 2019

Sinner Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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