sino AG, Düsseldorf – Dividendenbekanntmachung (Wertpapier-Kenn-Nummer 576 550 / ISIN DE0005765507 – Dividende in Höhe von 56,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie)

sino Aktiengesellschaft

Düsseldorf

– Wertpapier-Kenn-Nummer 576 550 –
– ISIN DE0005765507 –

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung hat am 28. Juli 2022 beschlossen, aus dem für das Geschäftsjahr 2020/​2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 140.205.672,07 EUR eine Dividende in Höhe von 56,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt mithin 130.900.000,00 EUR auszuschütten und 9.305.672,07 EUR auf neue Rechnung vorzutragen; eine Einstellung in Gewinnrücklagen wurde nicht vorgenommen.

Die Dividende wird am 2. August 2022 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt also 26,375%) und gegebenenfalls Kirchensteuer ausgezahlt.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über die depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist die HSBC Trinkaus & Burkhardt GmbH, Düsseldorf.

Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (sowie gegebenenfalls Kirchensteuer), wenn sie ihrem inländischen depotführenden Kreditinstitut rechtzeitig eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder zum Teil für Aktionäre, die ihrer inländischen Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgezehrt ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlages nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat auf Antrag ermäßigen. Der Antrag ist unter Vorlage der Steuerbescheinigung bis spätestens 31.12.2026 nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zu stellen (§ 50d EStG).

 

Düsseldorf, im Juli 2022

sino Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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