Sino-German United AG – Ordentliche Hauptversammlung 2022

Sino-German United AG

München

WKN SGU 888
ISIN DE000SGU8886

Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022

Wir laden die Aktionärinnen und Aktionäre herzlich zur ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft ein. Die Hauptversammlung findet am Montag, den 27. Juni 2022,
um 10:00 Uhr im Steigenberger Hotel München, Berliner Straße 85, 80805 München, Deutschland,
statt.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB)
für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Erörterung des Vergütungsberichtes des Jahresabschlusses 2021 nach § 120a Abs. 5 AktG.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

6.

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

II. Vorschläge zur Beschlussfassung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts (einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB)
für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 30. März 2022 den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021 gebilligt; der Jahresabschluss
ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gibt es daher zu
diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht (einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und nach § 289a HGB) der Sino-German
United AG für das Geschäftsjahr 2021 sowie der Bericht des Aufsichtsrats sind vom
Tag der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

http:/​/​www.sgu-ag.de/​hauptversammlung-2022.html

veröffentlicht.

Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner
werden alle genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

2.

Erörterung des Vergütungsberichtes des Jahresabschlusses 2021 nach §120a Absatz 5
AktG

Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 30. März 2022 den vom Vorstand aufgestellten
Vergütungsbericht des Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2021
gebilligt; der Vergütungsbericht ist damit festgestellt. Da es sich um eine börsennotierte
kleine oder mittelgroße Gesellschaft handelt, ist gemäß § 120a Abs. 5 AktG keine Beschlussfassung
erforderlich, wenn der Bericht in gesondertem TOP erörtert wird. Entsprechend erfolgt
zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung.

Der festgestellte Vergütungsbericht der Sino-German United AG für das Geschäftsjahr
2021 ist vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der
Gesellschaft unter

http:/​/​www.sgu-ag.de/​hauptversammlung-2022.html

veröffentlicht.

Die Unterlagen werden Aktionären auf Anfrage ebenfalls mit der Post zugesandt. Ferner
werden alle genannten Dokumente auch in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands Frau Peng Pan, Herrn Philipp Birnstingl, Herrn Hui Wang und Herrn Binlei
Song für die Dauer ihrer jeweiligen Zugehörigkeit zum Vorstand der Gesellschaft Entlastung
zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2021

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Herrn Dr. Norbert Egger, Herrn Wei Song und Herrn Zhengjie Yu für
die Dauer ihrer jeweiligen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der Gesellschaft Entlastung
zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Consaris AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,
Eggenfelden, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der Sino-German United AG besteht gemäß §§ 95, 96 AktG sowie § 9
Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern; mitbestimmungsrechtliche Vorgaben sind bei
der Besetzung nicht zu beachten.

Das derzeitige Aufsichtsratsmitglied Herr Zhengjie Yu hat dem Aufsichtsrat der Gesellschaft
mitgeteilt, dass er sein Amt mit Wirkung zum Ablauf des 27. Juni 2022 niederlegt.
Diese Entscheidung wurde dem Kapitalmarkt bekannt gegeben.

Daraufhin hat die Hauptaktionärin der Gesellschaft, die 79,52 % des stimmberechtigten
Kapitals der Gesellschaft vertritt, dem Aufsichtsrat vorgeschlagen,

Frau Peng Pan, wohnhaft in Qingdao, China, derzeit Vorstandsvorsitzende der Sino-German
United AG, die ihr Amt als Mitglied des Vorstands mit Schreiben vom 29. April 2022
und Wirkung zum Ablauf des 27. Juni 2022 gegenüber dem Aufsichtsrat niedergelegt hat,
unter Verzicht auf eine sogenannte Cooling-off Periode gemäß § 100 Abs. 2 Nr. 4 AktG
mit Wirkung zum 28. Juni 2022 in den Aufsichtsrat zu wählen.

Frau Pan ist bei den nachfolgend aufgeführten Gesellschaften (i) Mitglied eines gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsrats bzw. (ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:

(i) Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats: keine

(ii) Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens:
keine

Der Aufsichtsrat hat sich diesem Vorschlag angeschlossen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

III. Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre

 
1.

Anzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt EUR 1.800.000,00 und ist eingeteilt in 1.800.000 auf den Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Stückaktie ist stimmberechtigt und gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl
der Stückaktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt daher jeweils 1.800.000. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

2.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

(a)

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung,
mithin spätestens am Montag, 20. Juni 2022 (24:00 Uhr), unter der nachstehenden Adresse:

Sino-German United AG

c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Deutschland
Telefax: 0511-47 40 23 19
E-Mail: hv@gfei.de

bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des 21. Tages
vor der Hauptversammlung, d. h. Montag, 06, Juni 2022, („Nachweisstichtag“ genannt) Aktionäre der Gesellschaft waren. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis
des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse bis spätestens
Montag, 20. Juni 2022 (24:00 Uhr), zugehen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher
oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis und die Anmeldung genügt
die Textform.

Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bei
der vorstehend bezeichneten Anmeldestelle der Sino-German United AG werden den Aktionären
von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt.
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre,
möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes
werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Bitte beachten
Sie, dass grundsätzlich höchstens zwei (2) Eintrittskarten pro Aktionär ausgegeben
werden. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen
Teilnahmebedingungen dar.

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine
Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben,
können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen, es sei denn, sie lassen sich
insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die
Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen
auf die Veräußerbarkeit der Aktien.

(b)

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte,
z.B. durch Intermediäre (z. B. Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen oder Stimmrechtsberater
bzw. diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen oder
eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

Auch im Falle der Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis
des Anteilsbesitzes gemäß den vorstehenden Bedingungen erforderlich. Bevollmächtigt
ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere Personen
von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Die Erteilung der Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber dem Bevollmächtigten
oder unter folgender Adresse gegenüber der Gesellschaft erklärt werden:

Sino-German United AG
Investor Relations
Maximilianstr. 54
80538 München
Deutschland
Telefax: +49 (0) 89 2388 6848
E-Mail: investorrelations@sgu-ag.de

Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann ebenfalls an die vorstehend genannte Adresse
übermittelt werden. Der Nachweis einer Vollmacht kann in Textform auch am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden.

Bei Bevollmächtigung von Intermediären (z. B. Kreditinstituten), Aktionärsvereinigungen
oder Stimmrechtsberatern bzw. diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen
oder Institutionen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils
zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Wir bitten daher Aktionäre, die einen Intermediär
(z. B. Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung oder einen Stimmrechtsberater bzw.
eine diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder Institution mit der
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über
die Form der Vollmacht abzustimmen.

Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, erhalten
Sie zusammen mit der Zusendung der Eintrittskarte, die den Aktionären nach der form-
und fristgerechten Anmeldung zur Hauptversammlung zugesandt wird. Ein entsprechendes
Formular kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.sgu-ag.de/​hauptversammlung-2022.html

abgerufen werden.

Auch nach Vollmachtserteilung können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen.

(c)

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet den Aktionären wiederum die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch
einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben
zu lassen. Die Gesellschaft hat Herrn Lars Kuhnke, Hannover, von der Firma GFEI IR
Services GmbH als Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft benannt. Eine Vollmacht zugunsten
des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erfordert, dass diesem ausdrücklich
Weisungen zum Gegenstand der Beschlussfassung erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter
ist verpflichtet, nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abzustimmen; er kann die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen.

Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Aktionäre, die den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen möchten,
können hierzu sowie zur Erteilung von Weisungen das Formular, welches sie im Rahmen
der Übersendung der Eintrittskarte erhalten, nutzen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit
Gebrauch machen möchten, müssen ihre Eintrittskarten zusammen mit der Vollmacht und
den Weisungen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis Sonntag, 26. Juni 2022 (24:00 Uhr), in Textform an folgende Adresse senden:

GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0049 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Das Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung sowie weitere Informationen zu Vollmachtserteilung
können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.sgu-ag.de/​hauptversammlung-2022.html

abgerufen werden.

Zudem können form- und fristgerecht angemeldete und auf der Hauptversammlung erschienene
Aktionäre sowie deren Bevollmächtigte den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch während der Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte zur Ausübung ihres
Stimmrechts bevollmächtigen und diesem Weisungen erteilen.

Auch nach Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können angemeldete Aktionäre persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen.

3.

Rechte der Aktionäre

(a)

Ergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht
EUR 90.000,00) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (dies entspricht 500.000
Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt
und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Sino-German
United AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung
zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen.
Letztmöglicher Zugangstermin ist also Freitag, 27. Mai 2022 (24:00 Uhr). Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Bitte
richten Sie entsprechende Verlangen an die folgende Adresse:

An den Vorstand
Sino-German United AG
Maximilianstr. 54
80538 München
Deutschland

Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage
beiliegen.

Für Ergänzungsverlangen gilt gemäß § 122 Abs. 2 Satz 1 AktG die Vorschrift des § 122
Abs. 1 Satz 3 AktG entsprechend. Hiernach haben die Antragsteller nachzuweisen, dass
sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien
sind und sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Bei der Berechnung der Frist ist § 121 Abs. 7 AktG zu beachten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens
bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
ganzen Europäischen Union verbreiten, sowie unter

http:/​/​www.sgu-ag.de/​hauptversammlung-2022.html

zugänglich gemacht.

(b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG stellen
sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern gemäß
§ 127 AktG unterbreiten.

Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Wahlvorschläge von Aktionären
brauchen hingegen nicht begründet zu werden.

Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und Aufsichtsratsmitgliedern müssen gemäß
§ 124 Abs. 3 Satz 4 AktG den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen
Person (bei juristischen Personen die Firma und den Sitz) enthalten.

Solche Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft
zu richten:

An den Vorstand
Sino-German United AG
Maximilianstr. 54
80538 München
Telefax: +49 (0) 89 2388 6848
E-Mail: info@sgu-ag.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG wird die Gesellschaft zugänglich zu machende
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, einschließlich des Namens des Aktionärs
sowie zugänglich zu machender Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetseite

http:/​/​www.sgu-ag.de/​hauptversammlung-2022.html

veröffentlichen. Dabei werden alle bis spätestens Sonntag, 12. Juni 2022 (24:00 Uhr), bei der oben genannten Adresse, Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingehenden
Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse
veröffentlicht.

Der Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
muss gemäß § 127 Satz 2 AktG nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs.
2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch
dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf
und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu den
Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich
zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft
vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung
finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden. Das Recht
eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen
Tagesordnungspunkten bzw. Wahlvorschläge zur Wahl des Aufsichtsrats sowie zur Wahl
des Abschlussprüfers auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft
zu stellen, bleibt unberührt.

Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung
des Gegenantrags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die
der Gesellschaft vorab übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung
finden, wenn sie dort gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

(c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen
und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Der Vorstand
darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen.

4.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß den §§ 122 Abs. 2,
126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft
unter

http:/​/​www.sgu-ag.de/​hauptversammlung-2022.html

IV. Information zum Datenschutz für Aktionäre

 

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte
im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung
zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Sino-German United AG die verantwortliche
Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung.

Der Dienstleister der Sino-German United AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Sino-German United AG nur solche
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Sino-German
United AG.

Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs-
und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie
ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese
Rechte können Sie gegenüber der Sino-German United AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

info@sgu-ag.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Sino-German United AG
c/​o GFEI IR Services GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: 0049 511 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 Datenschutz-Grundverordnung zu.

V. Weitere Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

 
1.

Hinweis auf die Internetseite

Diese Einladung zur Hauptversammlung, die übrigen der Hauptversammlung zugänglich
zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http:/​/​www.sgu-ag.de/​hauptversammlung-2022.html

zugänglich. Sämtliche der Hauptversammlung zugänglich zu machende Informationen liegen
zudem in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus.

2.

Abstimmungsergebnisse

Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden auf der Internetseite
der Gesellschaft unter

http:/​/​www.sgu-ag.de/​hauptversammlung-2022.html

veröffentlicht.

3.

Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen

Auf Grund der Covid-19-Krise besteht, Stand Einberufung der Hauptversammlung, eine
Maskenpflicht beim Bewegen in den Räumlichkeiten des Steigenberger Hotels. Während
der Veranstaltung besteht am Sitzplatz keine Maskenpflicht. Wir bitten daher unsere
Aktionäre, sich an die Vorgaben zu halten.

 

München, im Mai 2022

Sino-German United AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.