Sinosol AG Stuttgart – Hauptversammlung

Sinosol AG

Stuttgart

WKN A0JEQK
ISIN DE000A0JEQK6

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, den 29. September 2014, um 14.00 Uhr, in dem Konferenzraum „Rotenberg“ des Mercure Hotels Stuttgart Flughafen, 70567 Stuttgart, Eichwiesenring 1/1, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sinosol AG für das Geschäftsjahr 2012

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

a)

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands, Herrn Ying Li für das Geschäftsjahr 2012.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor Herrn Ying Li Entlastung zu erteilen.

b)

Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands, Herrn Norbert Unterharnscheidt für das Geschäftsjahr 2012.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Entlastung des Mitglieds des Vorstands Herrn Norbert Unterharnscheidt bis zur nächsten Hauptversammlung zu vertagen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

5. Wahl des Aufsichtsrats

6. Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Gesellschaft

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft auf folgende Adresse zu verlegen:

Sinosol AG, bei Dr. Bauer & Kollegen
Rechtsanwälte & Steuerberater
Hanns-Klemm-Str. 5
71034 Böblingen

7. Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

Die Grandcity International Ltd., Hongkong, China als Aktionärin der Gesellschaft schlägt vor, hierzu den folgenden Beschluss auf dieser ordentlichen Hauptversammlung zu fassen:

Die Gesellschaft wird mit Ablauf des 31. Dezember 2014 aufgelöst. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Abwicklungsgeschäftsjahr beginnt am 1. Januar 2015.

Vorstand und Aufsichtsrat unterbreiten zu diesem Tagesordnungspunkt keinen eigenen Beschlussvorschlag.

8. Beschlussfassung über die Bestellung von Abwicklern und über die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Regelung der Vertragsverhältnisse mit den Abwicklern

Vorstand und Aufsichtsrat unterbreiten zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschlussvorschlag. Wird von der Hauptversammlung kein Abwickler bestellt, besorgt, gem. § 265 Abs. 1 AktG, der jeweilige Vorstand die Abwicklung nach Maßgabe des zwischen der Gesellschaft und dem jeweiligen Vorstandsmitglied bestehenden Anstellungsverhältnisses.

9. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie für die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz

Der Aufsichtsrat schlägt vor, SOSSNA & KRIEGEL PartG mbB,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,
Max-Planck-Str. 18, 61184 Karben, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 sowie für die Prüfung für die Abwicklungs-Eröffnungsbilanz zu bestellen.

10. Anzeige des Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gem. § 92 AktG.

Bei der Aufstellung der Jahresbilanz für das Geschäftsjahr 2012 hat der Vorstand festgestellt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals besteht.

Die Grandcity hat ihren Antrag zu Tagesordnungsunkt 7 wie folgt begründet:

1.

Die Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der letzten Jahre, insbesondere die starke Reduzierung der Einspeisevergütung, hat die gesamte Solarindustrie in eine langanhaltende prekäre Lage gebracht, wobei keine Besserung in Aussicht ist. Die bisherigen von der Sinosol AG getätigten Geschäftsfelder, der Handel mit photovoltaischen Komponenten sowie die Projektentwicklung großer Solarparks, sind unter diesen Bedingungen nicht mehr gewinnbringend durchzuführen.

2.

In der Vergangenheit hatte der Vorstand der Sinosol AG über einen längeren Zeitraum hinweg versucht, ein neues und tragfähiges strategisches Konzept für die künftige Ausrichtung der Gesellschaft zu entwickeln und umzusetzen. Dies ist nicht geglückt. Insbesondere ist auch der Versuch gescheitert, durch Zukäufe ein belastbares Geschäftsmodell zu etablieren und neues Wachstum zu generieren.

3.

Die Sinosol AG verfügt nach dem Verkauf (asset-swop) der meisten Tochterunternehmen sowie der Auflösung aller ehemals vorhandener Geschäftsbereiche über keine operativen Tätigkeitsfelder mehr. Durch diese Transaktionen konnte die Sinosol AG ihre gesamten Zahlungsverpflichtungen, gegenüber Optionsanleihegläubigern, Banken, Lieferanten und Dienstleistern erfüllen.

4.

In dieser Situation sieht die Grandcity als größte Aktionärin keine sinnvollen und Investitionen rechtfertigenden, künftigen Entwicklungsmöglichkeiten für die Sinosol AG mehr. Vielmehr sollte nach Auffassung der Grandcity das verbleibende Vermögen der Sinosol AG abgewickelt und dann die vorhandenen liquiden Mittel der Gesellschaft an die Aktionäre ausgekehrt werden.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Nach der § 16 Abs. 1 der Satzung müssen sich die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen in deutscher Sprache erfolgen und der von der Gesellschaft beauftragten Agentur spätestens am siebten Tag vor der Versammlung, d. h. spätestens am 22. September 2014, 24.00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse zugehen:

Sinosol AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstr. 72–74
68259 Mannheim
oder per Telefax: +49 (0) 621 71 77 213
oder per E-Mail unter: eintrittskarte@pr-im-turm.de

Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages, also den 8. September 2014, 0.00 Uhr, vor der Versammlung beziehen.

Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung

Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Für die Form der Vollmacht ist neben der Schriftform auch die Übermittlung des Textes der Bevollmächtigung im Wege der elektronischen Datenübermittlung ausreichend. Ebenfalls können Vollmachten an uns per Telefax übermittelt werden. Für Kreditinstitute und eine der in §§ 135 Abs. 8 und 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Personenvereinigung gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vollmachtserteilung.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. Diejenigen Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Weiterhin müssen dem Stimmrechtsvertreter Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)

Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung in Schriftform, per Telefax oder E-Mail ausschließlich zu richten an:

Sinosol AG
c/o Wirtschaftsberatung Fath
Herrenberger Str. 6
71083 Herrenberg
Fax: 07032/943078
E-Mail: wallochny@wirtschaftsberatung-fath.de

Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse http://www.sinosol.com veröffentlicht. Evtl. Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Stuttgart, im August 2014

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.

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