SIWANA AG – außerordentliche Hauptversammlung 2017

SIWANA AG

München

– WKN: A0HL39 / ISIN: DE000A0HL390 –

Die Hauptversammlung ist gem. § 122 Abs. 1 AktG einzuberufen, wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen; das Verlangen ist an den Vorstand zu richten. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Dem Vorstand ist ein entsprechendes Verlangen gem. § 122 Abs. 1 AktG zugegangen, das auf die Einberufung der Hauptversammlung zu nachstehender Tagesordnung gerichtet ist. In Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Vorstands erfolgt daher hiermit die

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, 18. September 2017, um 09:00 Uhr in den Räumen der LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Mevissenstraße 15, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Der Antragsteller hat die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes nebst Beschlussvorschlag gem. § 122 Abs. 1 AktG verlangt:

Tagesordnung:

TOP 1: Wahlen zum Aufsichtsrat

Es sollen Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Gem. § 8 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, soweit die Hauptversammlung nicht einen kürzeren Zeitraum bestimmt. Das bei Beginn der Amtszeit laufende Geschäftsjahr wird nicht mitgerechnet. Der nach § 122 Abs. 1 AktG antragstellende Aktionär schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats werden gewählt:

Herr Dipl.-Ing Franz Ömer, Vorstand der bet-at-home.com AG, Düsseldorf, wohnhaft in Kematen, Österreich

Herr Peter Aglas, Vertriebsmitarbeiter, wohnhaft in Neuhofen, Österreich

Frau Mag. Marjeta Dickinger, Hausfrau, wohnhaft in Gramastetten, Österreich

Die Wahl erfolgt mit der Maßgabe, dass die Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt.

Teilnahmebedingungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Mittwoch, den 13. September 2017 bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft bis spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Mittwoch, den 13. September 2017 ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis hat gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung nach den Bestimmungen für börsennotierte Gesellschaften zu erfolgen. Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften reicht nach § 123 Abs. 4 AktG ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. Der Nachweis hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, vorliegend also auf Montag, den 28. August 2017, zu beziehen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis sind innerhalb der genannten Fristen an die Gesellschaft unter folgender Anschrift zu richten:

SIWANA AG
c/o LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mevissenstraße 15
50668 Köln
Telefax: +49 (0)221 55 400 191
E-Mail: hv-siwana-2017@llr.de

Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ebenfalls an die vorstehende Adresse zu richten. Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Die SIWANA AG hat im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 400.000 Aktien ausgegeben. Gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die SIWANA AG hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt daher 400.000.

 

München, im August 2017

SIWANA AG

Der Vorstand

 

Hinweis an die Depotbanken:

Wir bitten darum, die sog. 125iger Mitteilung unter folgender Anschrift anzufordern und dort auch die diesbezüglichen Abrechnungen gem. KredInstAufwV einzureichen:

SIWANA AG
c/o LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mevissenstraße 15
50668 Köln
Telefax: +49 (0)221 55 400 191
E-Mail: hv-siwana-2017@llr.de

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