SIWANA AG München – ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung

SIWANA AG
München
– WKN: A0HL39/ISIN: DE000A0HL390 –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 28. Dezember 2017 um 9:30 Uhr in den Räumen der LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Mevissenstraße 15, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlüsse nach den §§ 171, 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Die Jahresabschlüsse sind damit gem. § 172 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung der Jahresabschlüsse nach § 173 AktG bedarf es deshalb nicht.

Hinweis:
Kostenlose Abschriften der unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können auch bei der nachfolgend unter „Teilnahmebedingungen“ genannten Anmeldestelle angefordert werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.

Hinweis:
Über die Entlastung für die einzelnen Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 soll in der Hauptversammlung gesondert abgestimmt werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

Hinweis:
Über die Entlastung für die einzelnen Geschäftsjahre 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 soll in der Hauptversammlung gesondert abgestimmt werden.

Teilnahmebedingungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Samstag, den 23. Dezember 2017 bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft bis spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Samstag, den 23. Dezember 2017 ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis hat gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung nach den Bestimmungen für börsennotierte Gesellschaften zu erfolgen. Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften reicht nach § 123 Abs. 4 AktG ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. Der Nachweis hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, vorliegend also auf Donnerstag, den 07. Dezember 2017, zu beziehen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis sind innerhalb der genannten Fristen an die Gesellschaft unter folgender Anschrift zu richten (Anmeldestelle):

SIWANA AG
c/o LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mevissenstraße 15
50668 Köln
Telefax: +49 (0)221 55 400 191
E-Mail: hv-siwana-2017@llr.de

Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ebenfalls an die vorstehende Adresse zu richten. Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Die SIWANA AG hat im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 400.000 Aktien ausgegeben. Gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die SIWANA AG hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt daher 400.000.

München, im November 2017
SIWANA AG
Der Vorstand

Hinweis an die Depotbanken:
Wir bitten darum, die sog. 125iger Mitteilung unter folgender Anschrift anzufordern und dort auch die diesbezüglichen Abrechnungen gem. KredInstAufwV einzureichen:

SIWANA AG
c/o LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mevissenstraße 15
50668 Köln
Telefax: +49 (0)221 55 400 191
E-Mail: hv-siwana-2017@llr.de

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SIWANA AG

München
– WKN: A0HL39/ISIN: DE000A0HL390 –

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 28. Dezember 2017, im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom gleichen Tag, frühestens jedoch um 14:00 Uhr, in den Räumen der LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Mevissenstraße 15, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist gem. § 2 der Satzung die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Aktien der Gesellschaft wurden bis in das Jahr 2010 an der Börse im Freiverkehr gehandelt. Auf Grund erhöhter regulatorischer Rahmenbedingungen wurde die Notierung eingestellt, da es in Ansehung der Größe der Gesellschaft nicht in Betracht kam, die geänderten Anforderungen zu erfüllen und die damit verbundenen erhöhten Kosten zu tragen. Auch jenseits der Anforderungen an eine Börsennotierung haben sich u.a. die regulatorischen Anforderungen hinsichtlich der Gewinnung weiterer Eigenmittel bzw. Investoren im Geschäftsfeld der Gesellschaft verschärft. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung liegt das Eigenkapital bei rd. EUR 400.000. Auf Grund der mit dem Unterhalt einer Aktiengesellschaft verbundenen Mindestkosten macht eine Weiterführung des Geschäftsmodells der Gesellschaft in Ansehung der aufgezeigten Umstände nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat wirtschaftlich keinen Sinn mehr. Hinsichtlich der laufenden Kosten ist dabei der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass Vorstand und Aufsichtsrat in den vergangenen Jahren auf eine Vergütung verzichtet haben. Das Eigenkapital der Gesellschaft soll daher an die Aktionäre zurückgegeben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2017, 24.00 Uhr, aufgelöst. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2. Beschluss über die Bestellung der Abwickler

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das bisherige Vorstandsmitglied, Herr Jochen Dickinger, Gramastetten, Österreich, wird zum Abwickler bestellt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit.

Teilnahmebedingungen:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gem. § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Samstag, den 23. Dezember 2017 bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft bis spätestens am fünften Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Samstag, den 23. Dezember 2017 ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Der Nachweis hat gemäß § 14 Absatz 1 der Satzung nach den Bestimmungen für börsennotierte Gesellschaften zu erfolgen. Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften reicht nach § 123 Abs. 4 AktG ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. Der Nachweis hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, vorliegend also auf Donnerstag, den 07. Dezember 2017, zu beziehen. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis sind innerhalb der genannten Fristen an die Gesellschaft unter folgender Anschrift zu richten:

SIWANA AG
c/o LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mevissenstraße 15
50668 Köln
Telefax: +49 (0)221 55 400 191
E-Mail: hv-siwana-2017@llr.de

Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ebenfalls an die vorstehende Adresse zu richten. Das Stimmrecht kann in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden. Die SIWANA AG hat im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 400.000 Aktien ausgegeben. Gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine Stimme. Die SIWANA AG hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt daher 400.000.

 

München, im November 2017
SIWANA AG
Der Vorstand

Hinweis an die Depotbanken:
Wir bitten darum, die sog. 125iger Mitteilung unter folgender Anschrift anzufordern und dort auch die diesbezüglichen Abrechnungen gem. KredInstAufwV einzureichen:

SIWANA AG
c/o LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mevissenstraße 15
50668 Köln
Telefax: +49 (0)221 55 400 191
E-Mail: hv-siwana-2017@llr.de

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