SKW Stahl-Metallurgie Holding AG – Ergänzung für Hauptversammlung 2018

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG

München

ISIN DE000SKWM021
WKN SKWM02

Ergänzung der Tagesordnung für die Hauptversammlung am 18. Mai 2018

Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. April 2018 wurde aufgrund einer vom Amtsgericht München mit Beschluss vom 19. März 2018 erteilten Ermächtigung nach § 122 Abs. 3 AktG durch die MCGM GmbH, München, und die La Muza Inversiones SICAV, S.A., Madrid, Spanien, als Aktionäre der Gesellschaft eine Hauptversammlung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG für Freitag, den 18. Mai 2018, 10:00 Uhr in das Kaufmanns Casino, Odeonsplatz 6, Eingang Galeriestraße, 80539 München, einberufen.

Durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 27. April 2018 sind die MCGM GmbH, München, und die La Muza Inversiones SICAV, S.A., Madrid, Spanien, als Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 3 AktG ermächtigt worden, die Tagesordnung dieser Hauptversammlung um folgende Tagesordnungspunkte zu ergänzen:

5.

Beschlussfassung über die Entlastung von Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Die MCGM GmbH und die La Muza Inversiones SICAV, S.A. (im Folgenden gemeinsam „Aktionäre“) schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Herrn Dr. Kay Michel wird für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2016 Entlastung nicht erteilt.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die Aktionäre schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

a)

Herrn Titus Weinheimer wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 Entlastung nicht erteilt,

b)

Herrn Tarun Somani wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt,

c)

Herrn Jochen Martin wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt,

d)

Herrn Armin Bruch wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt,

e)

Herrn Reto A. Garzetti wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt,

f)

Frau Jutta Schull wird für ihre Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats bis zum 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt,

g)

Herrn Volker Stegmann wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats ab dem 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung nicht erteilt,

h)

Herrn Dr. Olaf Marx wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats ab dem 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt,

i)

Herrn Dr. Peter Ramsauer wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats ab dem 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung nicht erteilt,

j)

Herrn Dr. Alexander Kirsch wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats ab dem 10. Mai 2016 im Geschäftsjahr 2016 Entlastung nicht erteilt.

7.

Nachwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat ist nicht mitbestimmt. Gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung ist das Gremium des Aufsichtsrats grundsätzlich für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. Die Hauptversammlung kann gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung auch kürzere Amtsperioden für die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder bestimmen.

Das Amtsgericht Traunstein bestellte mit Beschluss vom 9. Juni 2016 Herrn Dr. Alexander Kirsch gemäß § 104 AktG zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft. Die Bestellung von Herrn Dr. Alexander Kirsch wurde vom Amtsgericht Traunstein auf das Ende der dem Erlass des Bestellungsbeschlusses unmittelbar nachfolgenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, mithin der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2017, befristet.

Die Aktionäre schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Herr Estanislao Urquijo, Managing Director der Lamuza Gestión, Madrid, Spanien, wird in den Aufsichtsrat, für eine Amtszeit, die mit Beendigung dieser Hauptversammlung beginnt und mit Ablauf der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Herr Estanislao Urquijo hat keine weiteren Mandate in inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Ein aussagekräftiger Lebenslauf des Kandidaten ist als Anlage beigefügt.

 

München, im Mai 2018

 

MCGM GmbH
Denninger Straße 130
81927 München
(AG München HRB 146007)
La Muza Inversiones SICAV, S.A.
Calle Serrano 71
28006 Madrid
Spanien(Handelsregister Registros Mercantiles Madrid,
tomo 13729, folio 41, sec 8, Libro 0, hoja M-223956)
Die Geschäftsführung Die Geschäftsführung

CV Estanislao Urquijo

Date of Birth 28 August 1963
Nationality: Spain

Professional Career

Since 1/2017 Lamuza Gestion, Madrid, Spain
Managing Director
10/2004 – 1/2016 Santander Global Sports, S.A., Madrid, Spain
General Manager
9/2000 – 9/2004 Bankinter, Madrid, Spain
General Manager INTERGESTORA, S.A. EGECR
1/1999 – 8/2000 Bankinter, Madrid, Spain
Investment Director
1/1996 – 12/1998 Bankinter, Madrid, Spain
Head Special Financial Transactions
6/1993 – 12/1995 Bankinter, Madrid, Spain
Interest Rate Derivates Manager
9/1991 – 12/1992 Banco Exterior de Espafia, S.A., Los Angeles, USA
General Manager & Agent
1/1989 – 12/1990 EXTEBANK N.Y., Greater New York City Area, USA
Investment Officer
1/198 7– 12/1988 Banco de Progreso, Madrid, Spain
Treasury Officer

Education

1991 – 1992 INSEAD
Master in Business Administration (MBA), Business Administration and Management, General
1981 – 1985 Colegio Universitario de Estudios Financieros
Management and Business Administration
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