SLM Solutions Group AG: Korrektur des von der SLM Solutions Group AG am 25. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebots an die Inhaber der EUR 58,5 Mio. 5,50% Wandelanleihe 2017/2022 der SLM Solutions Group AG Berichtigung der Veröffentlichung vom 25.06.2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SLM Solutions Group AG
Lübeck
Gesellschaftsbekanntmachungen Korrektur des von der SLM Solutions Group AG am 25. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebots an die Inhaber der EUR 58,5 Mio. 5,50% Wandelanleihe 2017/2022 der SLM Solutions Group AG
Berichtigung der Veröffentlichung vom 25.06.2020
02.07.2020

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IN DER EINE SOLCHE WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG
UNRECHTMÄSSIG IST

SLM Solutions Group AG

Lübeck

Korrektur des von der SLM Solutions Group AG am 25. Juni 2020
im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebots
an die Inhaber der EUR 58,5 Mio. 5,50 % Wandelanleihe 2017/2022 der SLM
Solutions Group AG zum Bezug von Teilschuldverschreibungen der
EUR 15 Mio. 2,00 % Wandelanleihe 2020/2026 (ISIN DE000A289N86)

In dem von der SLM Solutions Group AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) am 25. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebot an die Inhaber der EUR 58,5 Mio. 5,50 % Wandelanleihe 2017/2022 der SLM Solutions Group AG zum Bezug von Teilschuldverschreibungen der EUR 15 Mio. 2,00 % Wandelanleihe 2020/2026 (ISIN DE000A289N86) war im dritten Absatz des Abschnitts „Bezugsverhältnis und Bezugspreis“ die Zahl der Bezugsrechte, die jede Teilschuldverschreibung der Wandelanleihe 2017/2022 im Nennbetrag von EUR 100.000,00 im Rahmen des Bezugsangebots technisch vermittelt, versehentlich mit 844 angegeben. Banktechnisch ist die Einbuchung von Bezugsrechten bei den berechtigten Inhabern der Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2017/2022 auch entspechend umgesetzt worden. Tatsächlich vermittelt jede Teilschuldverschreibung der Wandelanleihe 2017/2022 im Nennbetrag von EUR 100.000,00 im Rahmen des Bezugsangebots technisch aber 2.359 Bezugsrechte (ISIN DE000A289A81).

Vor diesem Hintergrund wird die Zahl der Bezugsrechte, die den Inhabern der EUR 58,5 Mio. 5,50 % Wandelanleihe 2017/2022 nach Maßgabe ihres Bestands an Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2017/2022 nach Buchungsschluss am 29. Juni 2020 (Record Date) durch die Clearstream Banking AG über ihre jeweilige Depotbank automatisch eingebucht wurden, kurzfristig entsprechend korrigiert.

Ein Nachtrag zu dem bereits veröffentlichten Wertpapierprospekt der Gesellschaft vom 24. Juni 2020 soll nach Billigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der Internetseite der Gesellschaft (www.slm-solutions.com) im Bereich „Investor Relations“ in der Rubrik „Wandelanleihe 2020/2026“ veröffentlicht werden. Anleger, die ihr Bezugsrecht bereits vor Veröffentlichung des Nachtrags ausgeübt haben, werden das Recht haben, ihre Zusagen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Veröffentlichung des Nachtrags zurückzuziehen.

Das von der Gesellschaft am 25. Juni 2020 im Bundesanzeiger zusammen mit dem Bezugsangebot an die Inhaber der EUR 58,5 Mio. 5,50 % Wandelanleihe 2017/2022 der Gesellschaft veröffentlichte Bezugsangebot an die Aktionäre der SLM Solutions Group AG zum Bezug von Teilschuldverschreibungen der EUR 15 Mio. 2,00 % Wandelanleihe 2020/2026 ist von dieser Korrektur nicht betroffen. Den Aktionären stehen unverändert die ihnen eingebuchten Bezugsrechte zur Verfügung, wobei weiterhin jeweils 1.411 Bezugsrechte zum Bezug einer Teilschuldverschreibung der Wandelanleihe 2020/2026 im Nennbetrag von EUR 1.000,00 berechtigen.

Eine korrigierte Fassung des (i) (unveränderten) Bezugsangebots an die Aktionäre und (ii) des (hinsichtlich der Zahl der ihnen zustehenden Bezugsrechte von 844 auf 2.359 korrigierten) Bezugsangebots an die Inhaber der EUR 58,5 Mio. 5,50 % Wandelanleihe 2017/2022 der SLM Solutions Group AG zum Bezug von Teilschuldverschreibungen der EUR 15 Mio. 2,00 % Wandelanleihe 2020/2026 (ISIN DE000A289N86), wird nachstehend bekanntgemacht:

Korrigierte Fassung des Bezugsangebots:

SLM Solutions Group AG
Lübeck

– Aktien ISIN DE000A111338 –
– Wandelanleihe 2017/2022 ISIN DE000A2GSF58 –

Bezugsangebot

an

(i) die Aktionäre und

(ii) die Inhaber der EUR 58,5 Mio. 5,50 % Wandelanleihe 2017/2022

der SLM Solutions Group AG

zum Bezug von Teilschuldverschreibungen der EUR 15 Mio. 2,00 %
Wandelanleihe 2020/2026
(ISIN DE000A289N86)

Rechtliche Grundlagen und Hinweise

Durch Beschluss der Hauptversammlung der SLM Solutions Group AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“) vom 22. Juni 2018 in der durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Juni 2020 geänderten Fassung ist der Vorstand u.a. ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15. Juni 2025 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 250.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Wandlungsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 8.509.716 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 8.509.716,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren (die „Ermächtigung 2018/2020“).

Unter teilweiser Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand der Gesellschaft am 26. März 2020, ergänzt durch Beschluss vom 23. Juni 2020, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft an den jeweiligen Tagen, beschlossen, eine Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von EUR 15.000.000,00, eingeteilt in 15.000 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 (jeweils eine „Teilschuldverschreibung“ oder eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Teilschuldverschreibungen“, die „Schuldverschreibungen“, die „Wandelschuldverschreibungen“ oder die „Wandelanleihe 2020/2026“) zu begeben. Die Wandelanleihe 2020/2026 hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2026, ist mit jährlich 2,00 % zu verzinsen und berechtigt die Anleihegläubiger zur Wandlung in anfänglich insgesamt bis zu 2.222.222 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu einem anfänglichen Wandlungspreis in Höhe von EUR 6,75 je Aktie.

Die Schuldverschreibungen sollen neben (i) den Aktionären der Gesellschaft (ISIN DE000A111338) (das „Bezugsangebot an die Aktionäre“) auch (ii) den Inhabern der EUR 58,5 Mio. 5,50 % Inhaber-Wandelanleihe 2017/2022 der Gesellschaft (ISIN DE000A2GSF58) (die „Inhaber der Wandelanleihe 2017/2022“ und zusammen mit den Aktionären die „Bezugsberechtigten“) zum Bezug angeboten werden (das „Bezugsangebot an die Inhaber der Wandelanleihe 2017/2022“ und zusammen mit dem Bezugsangebot an die Aktionäre das „Bezugsangebot“).

Dabei soll das Bezugsangebot an die Inhaber der Wandelanleihe 2017/2022 so ausgestaltet werden, als hätten diese ihr Wandlungsrecht bereits ausgeübt. Zu diesem Zweck hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung der ihm erteilten Ermächtigung 2018/2020 beschlossen, das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Wandelanleihe 2020/2026 insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit die Inhaber der Wandelanleihe 2017/2022 so viele Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2020/2026 beziehen können, als hätten sie von ihrem Wandlungsrecht bereits Gebrauch gemacht. Daneben hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung der ihm erteilten Ermächtigung 2018/2020 beschlossen, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen, um ein praktikables Bezugsverhältnis festlegen zu können.

Den Bezugsberechtigten wird das Bezugsrecht in der Weise gewährt, dass BNP PARIBAS Securities Services S.C.A. Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main („BNP“), auf Grundlage und unter den Bedingungen der zwischen der Gesellschaft und BNP am 5. Mai 2020 abgeschlossenen Vereinbarung von der Gesellschaft zur Übernahme der Schuldverschreibungen mit der Verpflichtung zugelassen wurde, sie den Bezugsberechtigten entsprechend ihrem rechnerischen Anteil am Grundkapital zum Bezugspreis, der dem Nennbetrag einer Schuldverschreibung von EUR 1.000,00 entspricht (der „Bezugspreis“), zum Bezug anzubieten. Bei der Berechnung des Anteils am Grundkapital werden die Inhaber der Wandelanleihe 2017/2022 in dem Umfang berücksichtigt, der sich ergeben würde, wenn eine Ausübung des Wandlungsrechts an dem Geschäftstag unmittelbar vor dem Tag der Einbuchung der Bezugsrechte erfolgt wäre.

Bezugsverhältnis und Bezugspreis

Von den insgesamt 15.000 Teilschuldverschreibungen werden jeweils bis zu 14.022 Stück den Aktionären der Gesellschaft sowie bis zu 978 Stück den Inhabern der Wandelanleihe 2017/2022 zum Bezug angeboten.

Die Aktionäre haben das Recht, für jeweils 1.411 Aktien der Gesellschaft eine Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 mit Wandlungsrecht nach Maßgabe der Emissionsbedingungen der Wandelanleihe 2020/2026 (die „Anleihebedingungen“) zu den Bezugsbedingungen und dem Bezugspreis von EUR 1.000,00 zu beziehen. Jede Aktie der Gesellschaft vermittelt dabei im Rahmen des Bezugsangebots technisch ein Bezugsrecht (ISIN DE000A289A81).

Die Inhaber der Wandelanleihe 2017/2022 haben das Recht, für jeweils 0,59816 Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2017/2022 im Nennbetrag von EUR 100.000,00 eine Teilschuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 1.000,00 mit Wandlungsrecht nach Maßgabe der Anleihebedingungen zu den Bezugsbedingungen und dem Bezugspreis von EUR 1.000,00 zu beziehen. Jede Teilschuldverschreibung der Wandelanleihe 2017/2022 im Nennbetrag von EUR 100.000,00 vermittelt dabei im Rahmen des Bezugsangebots technisch 2.359 Bezugsrechte (ISIN DE000A289A81).

Jeweils 1.411 Bezugsrechte (ISIN DE000A289A81) berechtigen zum Bezug einer Teilschuldverschreibung der Wandelanleihe 2020/2026 im Nennbetrag von EUR 1.000,00. Bezugsberechtigte, denen Bezugsrechte sowohl aus Aktien als auch aus Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2017/2022 zustehen, können diese Bezugsrechte dabei addieren.

Ein sog. „Über- oder Mehrbezug“ von Schuldverschreibungen ist nicht vorgesehen. Für sich aus dem individuellen Wertpapierbestand rechnerisch ergebende Bruchteile von Teilschuldverschreibungen können die Bezugsberechtigten keine Teilschuldverschreibungen beziehen. Es ist nur der Bezug von einer neuen Teilschuldverschreibung oder einem ganzzahligen Vielfachen davon möglich. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Hinblick auf Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses bei den Bezugsberechtigten ergeben, auf der Grundlage der Ermächtigung 2018/2020 das Bezugsrecht ausgeschlossen.

Besondere Hinweise

Die Gesellschaft hat am 26. März 2020 mit ihrer Aktionärin Cornwall GmbH & Co. KG („Cornwall“) eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen, in der Cornwall sich u.a. verpflichtet hat, sämtliche mit diesem Bezugsangebot angebotenen Schuldverschreibungen zu erwerben, soweit diese im Rahmen des Bezugsangebots nicht von den übrigen Aktionären bzw. Inhabern der Wandelanleihe 2017/2022 bezogen werden und den in der Finanzierungsvereinbarung vereinbarten Ausstattungsmerkmalen entsprechen.

Die Anleihebedingungen der hiermit angebotenen Wandelanleihe 2020/2026 sehen u.a. vor, dass die Gesellschaft deren Inhabern bei Eintritt bestimmter Bedingungen, die im Wesentlichen vom Erreichen der künftigen Wachstumsziele der Gesellschaft abhängen, oder dem mehrheitlichen Verzicht der Inhaber der Wandelanleihe 2020/2026 auf deren Eintritt, bis zu zwei weitere Tranchen von im Wesentlichen ausstattungsgleichen Wandelschuldverschreibungen (die „Weiteren Wandelschuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von ca. EUR 45 Millionen zum Bezug anbieten wird. Die vollständige Platzierung der Weiteren Wandelschuldverschreibungen wird ebenfalls von Cornwall abgesichert werden. Das Volumen der ersten Tranche von Weiteren Wandelschuldverschreibungen („2. Tranche“) wird EUR 15 Millionen betragen, das Volumen der zweiten Tranche von Weiteren Wandelschuldverschreibungen („3. Tranche“) ca. EUR 30 Millionen. Der anfängliche Wandlungspreis, zu dem die Inhaber der 2. Tranche diese in Aktien der Gesellschaft wandeln können, wird EUR 7,75 je Aktie betragen, der anfängliche Wandlungspreis der 3. Tranche wird EUR 8,75 je Aktie betragen.

Aktionären der Gesellschaft sowie Inhabern der Wandelanleihe 2017/2022, die von ihrem Recht zum Bezug der Wandelanleihe 2020/2026 keinen Gebrauch machen, steht ein Bezugsrecht auf die gegebenenfalls noch zu begebenden Weiteren Wandelschuldverschreibungen daher nicht zu.

Bezugsfrist; Bezugs- und Abwicklungsstelle

Die Gesellschaft hat BNP PARIBAS Securities Services S.C.A. Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, als Bezugsstelle und Abwicklungsstelle bestellt (die „Bezugsstelle“).

Die Bezugsberechtigten werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zur Vermeidung des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom

26. Juni 2020, 0:00 Uhr, bis 10. Juli 2020, 12:00 Uhr (MESZ)
(die „Bezugsfrist“),

über ihre Depotbank bei der Bezugsstelle während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben. Die Bezugsrechte sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist, d.h. bis 10. Juli 2020, 12:00 Uhr (MESZ), auf das Depot der Bezugsstelle zu übertragen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte erfolgt nicht.

Ausübung des Bezugsrechts; Provision

Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir die Bezugsberechtigten, ihrer jeweiligen Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbank zur Verfügung gestellten Bezugsauftrags zu erteilen.

Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugserklärungen der Bezugsberechtigten gesammelt in einer Anmeldung bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist, d.h. bis zum 10. Juli 2020, 12:00 Uhr (MESZ), aufzugeben und den Bezugspreis von EUR 1.000,00 je Teilschuldverschreibung ebenfalls bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist auf folgendes Konto zu zahlen:

Kontoinhaber: BNP Paribas Securities Services S.C.A.
IBAN: DE95 5003 0500 0091 0664 01
BIC: PARBDEFFXXX
Verwendungszweck: „Bezug aus WSV SLM Solutions“

Hierzu bitten wir, den Depotbanken eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Formulars zu erteilen. Für den Bezug wird von den Depotbanken die übliche Bankenprovision berechnet. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der Bezugsstelle.

Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Bezugsberechtigten jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien der Gesellschaft und Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2017/2022 nach Buchungsschluss am 29. Juni 2020 (Record Date). Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN DE000A289A81) von den Wertpapierbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt und den Aktionären bzw. Inhabern der Wandelanleihe 2017/2022 durch die Clearstream Banking AG über ihre Depotbank automatisch zugebucht. Von Beginn der Bezugsfrist an werden die bestehenden Aktien sowie Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2017/2022 „ex-Bezugsrecht“ notiert.

Die zugebuchten Bezugsrechte gelten als Bezugsrechtsnachweis für die zu beziehenden Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2020/2026. Die Bezugsrechte sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist am 10. Juli 2020, 12:00 Uhr, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto Nr. 7259 (BIC PARBDEFFXXX) zu übertragen. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist der Eingang der Bezugsanmeldung, der benötigten Bezugsrechte und des Gesamtbezugspreises jeweils bis 10. Juli 2020, 12:00 Uhr (MESZ). Von den Depotbanken der Aktionäre bzw. der Inhaber der Wandelanleihe 2017/2022 in Rechnung gestellte Spesen und Gebühren werden weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle übernommen.

Kein Bezugsrechtshandel

Ein organisierter Bezugsrechtshandel ist nicht vorgesehen und wird weder durch die Gesellschaft noch durch die Bezugsstelle veranlasst werden. Ein An- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Ebenso erfolgt keine Vermittlung von Bezugsrechten durch die Gesellschaft oder die Bezugsstelle. Die Bezugsrechte sind aber nach den allgemein geltenden gesetzlichen Bestimmungen individuell übertragbar. Da ein Börsenhandel für die Bezugsrechte nicht beabsichtigt ist, wird es voraussichtlich jedoch keinen Marktpreis für die Bezugsrechte geben.

Verbriefung und Lieferung der Wandelschuldverschreibungen

Die Wandelschuldverschreibungen werden in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils und auf Einzelverbriefung von Schuldverschreibungen ist satzungsgemäß ausgeschlossen.

Die Bezieher bzw. Erwerber erhalten über ihre Schuldverschreibungen eine Gutschrift auf ihren jeweiligen Girosammeldepots. Die Lieferung der Wandelschuldverschreibungen erfolgt voraussichtlich am 15. Juli 2020.

Keine Börsennotierung der Wandelschuldverschreibungen

Die Gesellschaft beabsichtigt derzeit nicht, die Zulassung bzw. Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen zum Handel an einer Börse im In- oder Ausland zu beantragen.

Veröffentlichung eines Wertpapierprospekts

Im Hinblick auf das öffentliche Angebot der Wandelschuldverschreibungen hat die Gesellschaft am 24. Juni 2020 einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihrer Eigenschaft als zuständige Aufsichtsbehörde der Bundesrepublik Deutschland gebilligten Wertpapierprospekt (der „Prospekt“) auf ihrer Webseite (www.slm-solutions.com) unter der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht. Auf entsprechendes Verlangen stellt die Gesellschaft Anlegern in Deutschland eine Kopie des Prospekts in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger kostenlos zur Verfügung.

Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen

Die Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen richtet sich nach den Anleihebedingungen, die in dem vorstehend genannten Prospekt der Gesellschaft enthalten und dargestellt sind.

Risikohinweis; Verweis auf den Prospekt

Der Erwerb der Wandelschuldverschreibungen ist mit Risiken verbunden. Den Bezugsberechtigten wird daher empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung von Bezugsrechten den vorstehend genannten Prospekt, einschließlich der darin dargestellten Risikofaktoren und weiteren Informationen, sorgfältig zu lesen und die in dem Prospekt enthaltenen Informationen bei ihrer Anlageentscheidung zu berücksichtigen.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktien- und kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Neben diesem Bezugsangebot sowie der Bekanntmachung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen im Bundesanzeiger sind weder für die Wandelschuldverschreibungen noch für die Bezugsrechte oder das Bezugsangebot weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen. Die Bekanntmachung dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.

Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Dieses Dokument stellt kein Angebot zur Veräußerung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die Wandelschuldverschreibungen und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Wandelschuldverschreibungen und die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des Securities Act.

 

Lübeck, im Juni 2020

SLM Solutions Group AG

Der Vorstand

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