SLM Solutions Group AG
Lübeck
ISIN DE000A111338
WKN A11133
Bekanntmachung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 WpHG und § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG – Beschluss über die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen unter mittelbarem Bezugsrecht und Hinweis auf die Hinterlegung einer Erklärung über die Ausgabe beim Handelsregister
Der Vorstand der SLM Solutions Group AG (die „Gesellschaft“) hat am 24. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Juni 2018 in der durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Juni 2020 geänderten Fassung beschlossen, Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 30.213.000,00, eingeteilt in 30.213 Teilschuldverschreibungen zu je EUR 1.000,00 und mit einer Laufzeit bis zum 30. September 2026 (die „Wandelanleihe 2022/2026“), den Inhabern der Wandelanleihe 2020/2026 (ISIN DE000A289N86) im Zeitraum vom 27. Mai 2022 bis zum 7. Juni 2022, 12:00 Uhr (MESZ) zum Bezug anzubieten und am oder um den 14. Juni 2022 zu begeben. Wegen näherer Einzelheiten wird auf das am 27. Mai 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichte Bezugsangebot verwiesen.
Die Wandelanleihe 2022/2026 ist mit jährlich 2,00 % zu verzinsen und sieht das Recht der Anleihegläubiger vor, die Teilschuldverschreibungen nach Maßgabe der Anleihebedingungen in anfänglich insgesamt bis zu 3.452.914 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu einem anfänglichen Wandlungspreis von EUR 8,75 zu wandeln. Der Wandelanleihe 2022/2026 liegt das Bedingte Kapital 2014/2018/2020 gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft zugrunde.
Gemäß den Anleihebedingungen der im Juli 2020 begebenen Wandelanleihe 2020/2026 wurde den Inhabern der Wandelanleihe 2020/2026 ein Bezugsrecht auf die Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2022/2026 gewährt. Die Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2020/2026 wurden den Aktionären der Gesellschaft sowie den Gläubigern der Wandelanleihe 2017/2022 im Zeitraum vom 26. Juni 2020 bis zum 10. Juli 2020 zum Bezug angeboten. Aktionären der Gesellschaft sowie Inhabern der Wandelanleihe 2017/2022, die von ihrem Recht zum Bezug der Wandelanleihe 2020/2026 keinen Gebrauch gemacht hatten, stand ein Bezugsrecht auf die Teilschuldverschreibungen der Wandelanleihe 2022/2026 nicht zu.
Die Niederschriften der Hauptversammlungen vom 22. Juni 2018 und vom 16. Juni 2020 mit dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses wurden beim Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck (HRB 13827 HL) hinterlegt. Die Erklärung über die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wird dort ebenfalls hinterlegt.
Lübeck, im Juni 2022
SLM Solutions Group AG
Der Vorstand