Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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SM Beteiligungs Aktiengesellschaft Sindelfingen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Zahlung eines Vorschusses auf den Liquidationserlös an die Aktionäre | 16.01.2020 |
SM Beteiligungs AG i.A.SindelfingenISIN: DE000A1MBDD7Zahlung eines Vorschusses auf den Liquidationserlös an die AktionäreDie Hauptversammlung der SM Beteiligungs AG hat am 17. Oktober 2018 die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Der Abwickler hat die Gläubiger der Gesellschaft gemäß § 267 AktG am 07.01.2019 aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Am 09.01.2020 hat der Abwickler mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, nach Ablauf der Gläubigerschutzfrist gemäß § 272 Abs. 1 AktG einen Vorschuss auf den Liquidationserlös der SM Beteiligungs AG i.A. auszuzahlen. Auf jede nennwertlose Inhaber-Stückaktie wird ein Betrag von insgesamt EUR 1,00 ausgeschüttet. Die Vorschusszahlung wird in Höhe von EUR 0,908537 pro Aktie als Rückzahlung auf das Nennkapital vorgenommen und in Höhe von EUR 0,091463 pro Aktie dem steuerlichen Einlagekonto entnommen. Die Abwicklung der Vorschusszahlung wird über die Zahlstelle der Gesellschaft, der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingenvorgenommen. Da sämtliche Aktien der SM Beteiligungs AG i.A. girosammelverwahrt sind, muss von den Aktionären hinsichtlich der Entgegennahme der Vorschusszahlung nichts veranlasst werden. Die Vorschusszahlung auf den Liquidationserlös wird ab dem Dienstag, den 28.01.2020 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Die Auszahlungen sind für die Aktionäre provisions- und spesenfrei.
SM Beteiligungs AG i.A. Der Abwickler |