SM Capital Aktiengesellschaft
Sindelfingen
ISIN: DE0006171846
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Mittwoch, den 17. Oktober 2018 um 10:00 Uhr, Einlass ab 9:30 Uhr
im Stuttgart Marriott Hotel Sindelfingen,
Mahdentalstraße 68, 71065 Sindelfingen
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Die zuvor genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Darüber hinaus sind die Unterlagen auf der Internetseite des Unternehmens unter der Webadresse
zugänglich. Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss vom Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden ist. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn der SM Capital Aktiengesellschaft in Höhe von EUR 13.732,57 wie folgt zu verwenden: Der Bilanzgewinn der SM Capital Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 13.732,57 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dettingen unter Teck, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
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6. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss zu einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft und der SM Capital Aktiengesellschaft Die SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft, die zu mehr als 90% an der SM Capital Aktiengesellschaft beteiligt ist, und die SM Capital Aktiengesellschaft haben am 31.08.2018 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung beider Vertragspartner. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird der Hauptversammlung der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft am 19. Oktober 2018 zur Zustimmung vorgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft als herrschendem Unternehmen und der SM Capital Aktiengesellschaft als beherrschtem Unternehmen vom 31. August 2018 zuzustimmen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
Vorbemerkungen
§ 1 Leitung der SM Capital Aktiengesellschaft
§ 2 Auskunftsrecht der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft Die Organträgerin ist jederzeit berechtigt, Bücher und Schriften der Organgesellschaft einzusehen. Der Vorstand der Organgesellschaft ist verpflichtet, der Organträgerin jederzeit alle gewünschten Auskünfte über sämtliche geschäftlichen und organisatorischen Angelegenheiten der Organgesellschaft zu geben. Unbeschadet der vorstehend vereinbarten Rechte hat der Vorstand der Organgesellschaft laufend über die geschäftliche Entwicklung zu berichten, insbesondere über wesentliche Geschäftsvorfälle. § 3 Verpflichtung der SM Capital Aktiengesellschaft zur Gewinnabführung
§ 4 Verpflichtung der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft zur Verlustübernahme
§ 5 Verpflichtung der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft zur Ausgleichszahlung
§ 6 Verpflichtung der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft zur Abfindung
§ 7 Wirksamwerden/Dauer/Kündigung des Vertrages
§ 8 Schlussbestimmungen
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Sindelfingen, 31. August 2018 | |
SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft Martin Schmitt (Vorstandsvorsitzender) |
SM Capital Aktiengesellschaft Reinhard Voss (Vorstand)“ |
Folgende Unterlagen sind im Internet unter der Webadresse
https://smw-ag.de/beteiligungen/sm-capital-ag/index.html |
zugänglich:
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Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, |
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Gemeinsamer Bericht der Vorstände der SM Capital Aktiengesellschaft und der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft, |
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Bericht über die Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft und der SM Capital Aktiengesellschaft gemäß § 293b Abs. 1 AktG |
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Jahresabschlüsse der SM Capital Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre, |
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Jahresabschlüsse der SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre. |
Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der SM Capital Aktiengesellschaft ausliegen.
Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d.h. auf den 26. September 2018, 00:00 Uhr zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zum Nachweisstichtag; im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 10. Oktober 2018 unter folgender Adresse zugehen:
SM Capital Aktiengesellschaft
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
Telefax: (07031) 46909 – 66
E-Mail smc@smw-ag.de
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Weitere Hinweise:
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Schriftform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.
Anfragen, Mitteilungen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
SM Capital Aktiengesellschaft
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
Telefax: (07031) 46909 – 66
E-Mail smc@smw-ag.de
Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Homepage des Unternehmens im Internet unter der Webadresse
https://smw-ag.de/beteiligungen/sm-capital-ag/index.html |
zugänglich. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 5.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien, somit sind 5.000.000 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.
Sindelfingen, 4. September 2018
Der Vorstand
Martin Schmitt Reinhard Voss