Small & Mid Cap Investmentbank AG – Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre

der Deutsche Industrie Grundbesitz AG zum Erwerb von bis zu Stück 5.000 auf den Namen lautende Stückaktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 10,17 Euro je Aktie

Small & Mid Cap Investmentbank AG

München

Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot

der Small & Mid Cap Investmentbank AG
Barer Str. 7, 80333 München, Deutschland
(Amtsgericht München, HRB 193714)

an die Aktionäre der

Deutsche Industrie Grundbesitz AG
August-Bebel-Str. 68, 14482 Potsdam, Deutschland

zum Erwerb von bis zu
Stück 5.000 auf den
Namen lautende Stückaktien
(ISIN DE000A2G9LL1 /​WKN A2G9LL)

der Deutsche Industrie Grundbesitz AG
(Amtsgericht Rostock, HRB 13964)

gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
in Höhe von 10,17 Euro je Aktie

Disclaimer:

Dieses Angebot richtet sich nicht an „US Persons“ im Sinne des US Securities Act 1933
(in seiner jeweils gültigen Fassung) sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/​oder Japan
und kann von diesen nicht angenommen werden.

Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses
freiwillige öffentliche Kaufangebot keine Anwendung.

1. Präambel

Die Deutsche Industrie Grundbesitz AG (nachfolgend auch „DIG AG“) mit Sitz in Berlin
ist eine im Handelsregister beim Amtsgericht Rostock unter HRB 13964 eingetragene
Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Ihr im Handelsregister eingetragenes Grundkapital
in Höhe von 32.079.505 Euro gliedert sich in 32.079.505 auf den Inhaber lautende Stückaktien
ohne Nennwert. Die Aktien der DIG AG sind derzeit an keiner deutschen Wertpapierbörse
in den Handel einbezogen.

Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb von bis zu Stück 5.000 der
vorgehend beschriebenen Aktien der DIG AG mit der ISIN DE000A2G9LL1 und WKN A2G9LL
(im Folgenden auch die „DIG-Aktien“) durch die Small & Mid Cap Investmentbank AG mit
Sitz in München (nachfolgend auch „SMC“).

Dieses Angebot erfolgt im Namen der SMC aber im Auftrag eines Kunden der SMC.

Die Small & Mid Cap Investmentbank AG erteilt den Inhabern von DIG-Aktien weder gegenwärtig
noch zukünftig Empfehlungen oder Beratungen im Hinblick auf das Angebot und ob dessen
Annahme im besten Interesse der jeweiligen Anteilseigner wäre.

Die Aktien der oben genannten Gesellschaft sind nicht börsennotiert. Ein Handel an
öffentlich-rechtlichen Börsen findet nicht statt.

Uns ist kein anderes Kaufangebot Dritter bekannt, mit dem man den Angebotspreis dieses
Angebots vergleichen könnte.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Aktie außerbörslich, beispielsweise in einem
unregulierten Telefonverkehr gehandelt wird. Nach unseren Informationen wird die Aktie
derzeit außerbörslich gehandelt.

2. Gegenstand des Angebots

Gegenstand des Angebots sind insgesamt bis zu Stück 5.000 der nennbetragslosen Stückaktien
der DIG AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro je Aktie,
die unter der ISIN DE000A2G9LL1 und WKN A2G9LL bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt
am Main girosammelverwahrt sind.

3. Angebot

Die SMC bietet allen Inhabern von DIG-Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, nach
Maßgabe der Bestimmungen dieses Angebots, insbesondere aber nicht ausschließlich unter
der Bedingung der Begrenzung des Angebots nach Ziffer 7.5 an, die DIG-Aktien gegen
Zahlung des Kaufpreises zu erwerben. Die Inhaber von Aktien, die Gegenstand dieses
Angebots sind, werden auch als „Aktieninhaber“ bezeichnet.

4. Kaufpreis

Der Kaufpreis je DIG-Aktie beträgt 10,17 EUR (in Worten: zehn Euro und siebzehn Eurocent)
(Stückpreis).

Der angebotene Kaufpreis für die DIG-Aktien kann über oder unter dem Preis anderer
Erwerbsangebote liegen. Die dieses Angebot annehmenden Aktionäre haben in diesem Zusammenhang
nach Erhalt des Kaufpreises keinen Anspruch auf Anpassung des Kaufpreises, auf Ausgleich
oder ein Zurückbehaltungsrecht.

5. Annahmefrist

Die Annahmefrist beginnt mit Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger unter
http:/​/​www.bundesanzeiger.de am 25. Februar 2022 und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung
der Annahmefrist, am 08. März 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit München).

Die SMC behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung
der Annahmefrist wird die SMC unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung
im Bundesanzeiger unter http:/​/​www.bundesanzeiger.de bekanntgeben. Im Fall der Verlängerung
der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen
für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

6. Bedingungen

Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2 beschriebenen DIG-Aktien.
Andere Wertpapiere als die unter Ziffer 2 beschriebenen DIG-Aktien sind nicht Gegenstand
dieses Angebots. Das Angebot ist begrenzt gemäß Ziffer 7.5. Die Small & Mid Cap Investmentbank
AG behält sich ein Rücktrittsrecht vor und den annehmenden Aktionären steht ein Rücktrittsrecht
zu nach Maßgabe von Ziffer 7.7. Das Angebot sowie die unter dem Angebot zustande gekommenen
Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss seines internationalen
Privatrechts und den Regelungen in der Angebotsveröffentlichung. Die Vorschriften
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses Angebot keine
Anwendung.

7. Durchführung des Angebots

7.1 Annahmeerklärung und Umbuchung

Aktieninhaber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Annahmefrist
annehmen. Die Annahme kann nur durch schriftliche Annahmeerklärung gegenüber einem
depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen
mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines
depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens
(nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden.

Aktieninhaber, die dieses Angebot für ihre DIG-Aktien oder einen Teil ihrer DIG-Aktien
annehmen wollen, müssen zur Annahme des Angebots

 
a)

die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und

b)

die DIG-Aktien (ISIN DE000A2G9LL1 /​ WKN A2G9LL), für welche die Annahme des Erwerbsangebotes
erklärt werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen
lassen, der sicherstellt, dass diese DIG-Aktien bis zur Abwicklung des Erwerbsangebots,
das heißt mindestens bis zur Übertragung der im Rahmen des Erwerbsangebots zu berücksichtigenden
DIG-Aktien des jeweiligen Aktionärs, nicht anderweitig börslich oder außerbörslich
veräußert werden können.

Die Annahme des Erwerbsangebots wird nur wirksam, wenn bis spätestens zum Ablauf der
Annahmefrist (Ziffer 5), also bis 08. März 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit München), die
Annahmeerklärung gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt und die
Einbuchung des Sperrvermerks bewirkt ist.

Annahmeerklärungen, die bei dem depotführenden Institut nicht innerhalb der Annahmefrist
oder falsch oder unvollständig eingehen oder zu denen der Sperrvermerk nicht fristgerecht
eingetragen wurde, gelten nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den Aktieninhaber
nicht zum Erhalt des Angebotspreises. Die SMC ist nicht verpflichtet, Aktieninhaber
über Mängel oder Fehler in der Annahmeerklärung zu unterrichten und haftet nicht,
falls keine solche Unterrichtung erfolgt.

7.2 Weitere Erklärungen der Aktieninhaber bei Annahme des Angebots

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber
ihr depotführendes Institut an und ermächtigen dieses, die in der Annahmeerklärung
bezeichneten DIG-Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die DIG-Aktien,
für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entsprechenden
Sperrvermerk zu versehen.

Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber
mit der Annahme des Angebots ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen
zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,
insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten DIG-Aktien unter Berücksichtigung
einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 7.5) auf die
SMC herbeizuführen.

Mit der Annahme des Angebots erklären die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber,
dass die eingereichten DIG-Aktien in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von
Rechten und Ansprüchen Dritter sind.

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Ermächtigungen,
Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung
dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

7.3 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden
Institute

 
a)

spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist
voraussichtlich am 09. März 2022) bis 17:00 Uhr der SMC zur Feststellung einer etwaigen
Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen
Annahme die Anzahl der DIG-Aktien mitteilen, für die die Aktieninhaber dem depotführenden
Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht
ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und

b)

zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der DIG-Aktien gemäß vorstehend lit. a)
der SMC mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die Small & Mid Cap Investmentbank AG die Gegenleistung überweisen soll; und

c)

die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Aktieninhabers belassenen DIG-Aktien mit
der ISIN DE000A2G9LL1 und WKN A2G9LL, für welche fristgerecht die Annahme des Erwerbsangebots
erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich
nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der DIG-Aktien unter Berücksichtigung
einer verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer
7.5) auf das Depot Nummer 214000 der Small & Mid Cap Investmentbank AG bei Bankhaus
Gebr. Martin AG, BIC MARBDE6G, KV-Nummer: 6041, (mit der Valuta t+2) übertragen. Die
Voraussetzungen für die Übertragung der DIG-Aktien, die kumulativ vorliegen müssen,
sind:

(1)

der Ablauf der Annahmefrist (vgl. Ziffer 5),

(2)

die Bestätigung der Annahme der Aktien sowie ggf. Mitteilung der Repartierungsquote
durch die SMC an die depotführenden Institute, jedenfalls soweit eine Überannahme
dieses Angebots erfolgt, und

(3)

die Zahlung des Kaufpreises, gegebenenfalls durch einen Dritten mit schuldbefreiender
Wirkung zugunsten der SMC, auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte
Konto (die Zahlung des Kaufpreises wird voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag
nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am 10. März 2022, per Banküberweisung
beauftragt).

Es erfolgt insoweit bei der Abwicklung mit Banken eine Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Soweit DIG-Aktien im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt
werden konnten (vgl. Ziffer 7.5), werden die depotführenden Institute gebeten, bei
den verbleibenden, zur Annahme eingereichten DIG-Aktien den Sperrvermerk zu entfernen.
Im Hinblick auf diejenigen DIG-Aktien, für die das Angebot während der Annahmefrist
angenommen wurde und die aufgrund einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen
Annahme im Rahmen dieses Angebots berücksichtigt werden können, wird die Überweisung
des Kaufpreises somit unverzüglich, d. h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag
nach Ablauf der Annahmefrist, an die depotführenden Institute beauftragt. Im Falle
einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.5) kann sich aus abwicklungstechnischen
Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls
um wenige Tage verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut
hat die SMC ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot
annehmenden Aktionär erfüllt, und zwar auch dann, wenn ein Dritter den Kaufpreis für
die SMC zahlen sollte. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung
dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben.

Jeder annehmende Aktionär erteilt mit der Annahmeerklärung die für die weitere Abwicklung
des Angebots erforderlichen Anweisungen und Ermächtigungen.

Mitteilungen der depotführenden Institute an die SMC nach den vorstehenden Absätzen
sollen per Telefax an die Faxnummer +49 89 5454388 20 sowie per Mail an

f.ledebur@smc-investmentbank.de

erfolgen.

Die SMC wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich
daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Erwerbsangebots voraussichtlich am zweiten
Bankarbeitstag nach Ende der Annahmefrist, das ist voraussichtlich am 10. März 2022,
ebenfalls per Telefax mitteilen (Mitteilung der Repartierungsquote). Die depotführenden
Institute werden aus diesem Grund gebeten, der SMC zusammen mit den Mitteilungen nach
vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer oder E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Die SMC ist berechtigt, in Einzelfällen durch einseitige Erklärung gegenüber einem
depotführenden Institut anstelle der Vorkasse-Abwicklung eine Abwicklung Zug-um-Zug
von depotführenden Instituten zu verlangen. Die SMC wird dies dem jeweiligen depotführenden
Institut voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist per
Telefax mitteilen. In diesem Fall wird, in Abänderung der vorstehenden Angebotsbestimmungen,
die SMC (oder ein von der SMC zu benennender Dritter) über die Abwicklungsbank dem
jeweiligen depotführenden Institut den Kaufpreis im Rahmen des Geldverrechnungsverkehrs
der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Zug-um-Zug gegen Übertragung der zum
Verkauf eingereichten Aktien mittels des Verfahrens des Wertpapierübertrags mit Gegenwert
gegen Empfang des Kaufpreises auf das von der Abwicklungsbank bei der Clearstream
Banking AG eingerichtete Wertpapierdepot zur Verfügung stellen.

Leistungsort ist München.

7.4 Rechtsfolgen der Annahme

Mit der Annahme dieses Angebots kommt zwischen dem annehmenden Aktionär und der SMC
ein Kauf- und Übertragungsvertrag über die eingereichten DIG-Aktien jeweils nach Maßgabe
der Bestimmungen dieses Angebots zustande.

Dabei kommt mit dem vorstehend bezeichneten Vertrag eine Einigung zwischen dem annehmenden
Aktionär und der Bieterin über den Übergang eines Miteigentumsanteils an den in Girosammelverwahrung
verbuchten Aktienurkunden entsprechend der Anzahl der eingereichten Aktien des jeweiligen
Aktionärs wie unter Ziffer 7.3 erläutert zustande. Der Eigentumsübergang findet statt
mit Einbuchung der eingereichten DIG-Aktien im Depot der SMC. Mit Übergang des Eigentums
an den jeweiligen Aktien gehen auch alle zum Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums
bestehenden Nebenrechte, insbesondere die Gewinnberechtigung, auf die Bieterin über.

Darüber hinaus erteilt jeder annehmende Aktionär mit der Annahmeerklärung unwiderruflich
die in dieser Angebotsunterlage genannten Anweisungen, Ermächtigungen, Aufträge und
Vollmachten und gibt die aufgeführten Erklärungen ab.

7.5 Begrenzung des Angebots und verhältnismäßige Annahme des Angebots

Das Angebot bezieht sich auf den Erwerb von insgesamt bis zu Stück 5.000 DIG-Aktien
mit der ISIN DE000A2G9LL1 und WKN A2G9LL. Sofern im Rahmen dieses Angebots über die
depotführenden Institute Annahmeerklärungen für mehr als Stück 5.000 DIG-Aktien eingereicht
werden, gilt Folgendes:

Nehmen Aktieninhaber dieses Angebot für insgesamt mehr als die Stück 5.000 DIG-Aktien
an, auf die dieses Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist, werden die Annahmeerklärungen
verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis der Gesamtzahl der DIG-Aktien,
auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (Stück 5.000) zur Anzahl der insgesamt
eingereichten DIG-Aktien. Sollten sich bei einer verhältnismäßigen Berücksichtigung
Bruchteile ergeben, wird stets auf die nächste ganze Zahl abgerundet.

Die SMC behält sich vor, mehr als 5.000 DIG-Aktien zu erwerben, insbesondere, aber
nicht ausschließlich, durch eine nachträgliche und vor Ende der Annahmefrist erfolgende
Erhöhung der Stückzahl, auf die dieses Angebot begrenzt ist. Außerdem behält sich
die SMC im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des Erwerbsangebots
zum Erwerb angedienten Aktien zu erwerben und für diesen Fall auf die verhältnismäßige
Annahme zu verzichten. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils die Annahme erklärende
Aktieninhaber hierzu sein Einverständnis. Die SMC wird eine nachträgliche Erhöhung
der Stückzahl, auf die sich dieses Angebot bezieht, oder einen Verzicht auf die verhältnismäßige
Annahme durch Veröffentlichung in dem unter Ziffer 9 genannten Medium mitteilen.

7.6 Kosten der Annahme

Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden
Aktieninhabern selbst zu tragen. Aktieninhabern, die dieses Angebot annehmen wollen,
wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten vorher mit
dem depotführenden Institut abzuklären.

7.7 Rücktrittsrecht

SMC ist berechtigt, von dem nach Ziffer 7.4 mit einem annehmenden Aktionär zustande
gekommenen Kauf- und Übertragungsvertrag über die eingereichten DIG-Aktien zurückzutreten,
falls die eingereichten DIG-Aktien gemäß den Regeln für die Abwicklung nach Ziffer
7.3 nicht am zehnten Bankarbeitstag nach dem Ende der Annahmefrist, das ist der 22.
März 2022, auf dem benannten Depot der SMC bei der Bankhaus Gebr. Martin AG eingegangen
sind. Der Rücktritt ist gegenüber dem jeweiligen depotführenden Kreditinstitut des
annehmenden Aktionärs zu erklären, das der annehmende Aktionär mit der Annahmeerklärung
zum Empfang bevollmächtigt.

Jeder annehmende Aktionär ist berechtigt, von dem nach Ziffer 7.4 mit der SMC zustande
gekommenen Kauf- und Übertragungsvertrag über die eingereichten DIG-Aktien zurückzutreten,
falls der Kaufpreis nach dem Angebot nicht am achten Bankarbeitstag nach dem Ende
der Annahmefrist, das ist der 18. März 2022, auf dem in der Annahmeerklärung benannten
Konto bei dem depotführenden Kreditinstitut eingegangen ist. Der Rücktritt ist von
dem depotführenden Kreditinstitut gegenüber der SMC zu erklären. Die annehmenden Aktionäre
bevollmächtigten mit der Annahmeerklärung das depotführende Kreditinstitut hierzu.

Im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts der SMC oder eines annehmenden Aktionärs
von diesem Angebot findet keine Abwicklung des Angebots hinsichtlich der von dem annehmenden
Aktionär eingereichten DIG-Aktien statt.

7.8 Handelbarkeit der DIG-Aktien bis zur Abwicklung des Angebots

Ein börslicher und außerbörslicher Handel der zum Erwerb eingereichten DIG-Aktien
ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die in
das Angebot eingereichten DIG-Aktien bis zu einer eventuellen Löschung des Sperrvermerks
aufgrund einer Überannahme oder der Übertragung der Aktien an die SMC wahrscheinlich
nicht verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die DIG-Aktien im Wege der Zuteilung
übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist
(teilweise) zurückgegeben werden. Die Veräußerung der DIG-Aktien im Übrigen bleibt
von diesem Erwerbsangebot unberührt.

8 Steuerlicher Hinweis

Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs und der Dividendenzahlung bei
den Aktieninhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen
des jeweiligen Aktieninhabers ab.

9 Veröffentlichungen

Für den Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.5) wird die Small & Mid Cap
Investmentbank AG sobald wie möglich die Zuteilungsquote, mit der die Annahmeerklärungen
Berücksichtigung finden, auf ihrer Internetseite unter

http:/​/​www.smc-investmentbank.de/​dienstleistungen/​kaufangebote/​

veröffentlichen.

Soweit in den vorherigen Ziffern dieser Angebotsunterlage nichts anderes bestimmt
ist und soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, erfolgen
alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Small & Mid Cap Investmentbank
AG im Zusammenhang mit diesem Angebot, nur im Bundesanzeiger unter https:/​/​www.bundesanzeiger.de.

10 Rückfragen

Wir stehen Ihnen für Rückfragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Str. 7, 80333 München, Telefon: +49 89 54
54 388-0, Telefax: +49 89 54 54 388-20, E-Mail: kontakt@smc-investmentbank.de.

 

München, im Februar 2022

Small & Mid Cap Investmentbank AG

 

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