Small & Mid Cap Investmentbank AG, München – Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot an die Aktionäre der Synaxon AG zum Erwerb von bis zu Stück 20.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld in Höhe von 5,50 Euro je Aktie

Small & Mid Cap Investmentbank AG

München

Freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot

der Small & Mid Cap Investmentbank AG
Barer Str. 7, 80333 München, Deutschland
(Amtsgericht München, HRB 193714)

an die Aktionäre der

Synaxon AG
Falkenstr. 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock, Deutschland

zum Erwerb von bis zu
Stück 20.000 auf den
Inhaber lautende Stückaktien
(ISIN DE0006873805 /​WKN 687380)

der Synaxon AG
(Amtsgericht Bielefeld, HRB 36014)

gegen Zahlung einer Gegenleistung in Geld
in Höhe von 5,50 Euro je Aktie

Disclaimer:

Dieses Angebot richtet sich nicht an „US Persons“ im Sinne des US Securities Act 1933
(in seiner jeweils gültigen Fassung) sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem
Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada und/​oder Japan
und kann von diesen nicht angenommen werden.

Die Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) finden auf dieses
freiwillige öffentliche Kaufangebot keine Anwendung.

1. Präambel

Die Synaxon AG (nachfolgend auch „SYNAXON“) mit Sitz in Schloß Holte-Stukenbrock ist
eine im Handelsregister beim Amtsgericht Bielefeld unter HRB 36014 eingetragene Aktiengesellschaft
deutschen Rechts. Ihr im Handelsregister eingetragenes Grundkapital in Höhe von 3.538.500
Euro gliedert sich in 3.538.800 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert.
Die Aktien der SYNAXON AG sind derzeit an keiner deutschen Wertpapierbörse in den
Handel einbezogen.

Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf den Erwerb von bis zu Stück 20.000
der vorgehend beschriebenen Aktien der SYNAXON AG mit der ISIN DE0006873805 und WKN
687380 (im Folgenden auch die „SYNAXON-Aktien“) durch die Small & Mid Cap Investmentbank
AG mit Sitz in München (nachfolgend auch „SMC“).

Dieses Angebot erfolgt im Namen der SMC aber im Auftrag eines Kunden der SMC.

Die Small & Mid Cap Investmentbank AG erteilt den Inhabern von SYNAXON-Aktien weder
gegenwärtig noch zukünftig Empfehlungen oder Beratungen im Hinblick auf das Angebot
und ob dessen Annahme im besten Interesse der jeweiligen Anteilseigner wäre.

Die Aktien der oben genannten Gesellschaft sind nicht börsennotiert. Ein Handel an
öffentlich-rechtlichen Börsen findet nicht statt.

Uns ist kein anderes Kaufangebot Dritter bekannt, mit dem man den Angebotspreis dieses
Angebots vergleichen könnte.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Aktie außerbörslich, beispielsweise in einem
unregulierten Telefonverkehr gehandelt wird. Nach unseren Informationen wird die Aktie
derzeit außerbörslich gehandelt.

2. Gegenstand des Angebots

Gegenstand des Angebots sind insgesamt bis zu Stück 20.000 der nennbetragslosen Stückaktien
der SYNAXON AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je 1,00 Euro je
Aktie, die unter der ISIN DE0006873805 und WKN 687380 bei der Clearstream Banking
AG, Frankfurt am Main girosammelverwahrt sind.

3. Angebot

Die SMC bietet allen Inhabern von SYNAXON-Aktien, die Gegenstand des Angebots sind,
nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Angebots, insbesondere aber nicht ausschließlich
unter der Bedingung der Begrenzung des Angebots nach Ziffer 7.5 an, die SYNAXON-Aktien
gegen Zahlung des Kaufpreises zu erwerben. Die Inhaber von Aktien, die Gegenstand
dieses Angebots sind, werden auch als „Aktieninhaber“ bezeichnet.

4. Kaufpreis

Der Kaufpreis je SYNAXON-Aktie beträgt 5,50 EUR (in Worten: fünf Euro und fünfzig
Eurocent) (Stückpreis).

Der angebotene Kaufpreis für die SYNAXON-Aktien kann über oder unter dem Preis anderer
Erwerbsangebote liegen. Die dieses Angebot annehmenden Aktionäre haben in diesem Zusammenhang
nach Erhalt des Kaufpreises keinen Anspruch auf Anpassung des Kaufpreises, auf Ausgleich
oder ein Zurückbehaltungsrecht.

5. Annahmefrist

Die Annahmefrist beginnt mit Veröffentlichung des Angebots im Bundesanzeiger unter
http:/​/​www.bundesanzeiger.de am 20. April 2022 und endet, vorbehaltlich einer Verlängerung
der Annahmefrist, am 27. April 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit München).

Die SMC behält sich eine Verlängerung der Annahmefrist ausdrücklich vor. Eine Verlängerung
der Annahmefrist wird die SMC unverzüglich vor Ablauf der Annahmefrist durch Veröffentlichung
im Bundesanzeiger unter http:/​/​www.bundesanzeiger.de bekanntgeben. Im Fall der Verlängerung
der Annahmefrist verschieben sich die in dieser Angebotsunterlage genannten Fristen
für die Abwicklung des Angebots entsprechend.

6. Bedingungen

Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die unter Ziffer 2 beschriebenen SYNAXON-Aktien.
Andere Wertpapiere als die unter Ziffer 2 beschriebenen SYNAXON-Aktien sind nicht
Gegenstand dieses Angebots. Das Angebot ist begrenzt gemäß Ziffer 7.5. Die Small &
Mid Cap Investmentbank AG behält sich ein Rücktrittsrecht vor und den annehmenden
Aktionären steht ein Rücktrittsrecht zu nach Maßgabe von Ziffer 7.7. Das Angebot sowie
die unter dem Angebot zustande gekommenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem
Recht unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts und den Regelungen in der
Angebotsveröffentlichung. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes
(WpÜG) finden auf dieses Angebot keine Anwendung.

7. Durchführung des Angebots

7.1 Annahmeerklärung und Umbuchung

Aktieninhaber können dieses Angebot nur innerhalb der unter Ziffer 5 benannten Annahmefrist
annehmen. Die Annahme kann nur durch schriftliche Annahmeerklärung gegenüber einem
depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen
mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland oder der inländischen Niederlassung eines
depotführenden Kreditinstituts oder eines depotführenden Finanzdienstleistungsunternehmens
(nachfolgend „depotführendes Institut“) erklärt werden.

Aktieninhaber, die dieses Angebot für ihre SYNAXON-Aktien oder einen Teil ihrer SYNAXON-Aktien
annehmen wollen, müssen zur Annahme des Angebots

 
a)

die Annahme schriftlich gegenüber dem depotführenden Institut erklären und

b)

die SYNAXON-Aktien (ISIN: DE0006873805 /​WKN 687380), für welche die Annahme des Erwerbsangebotes
erklärt werden soll, durch ihr depotführendes Institut mit einem Sperrvermerk versehen
lassen, der sicherstellt, dass diese SYNAXON-Aktien bis zur Abwicklung des Erwerbsangebots,
das heißt mindestens bis zur Übertragung der im Rahmen des Erwerbsangebots zu berücksichtigenden
SYNAXON-Aktien des jeweiligen Aktionärs, nicht anderweitig börslich oder außerbörslich
veräußert werden können.

Die Annahme des Erwerbsangebots wird nur wirksam, wenn bis spätestens zum Ablauf der
Annahmefrist (Ziffer 5), also bis 27. April 2022, 24:00 Uhr (Ortszeit München), die
Annahmeerklärung gegenüber dem depotführenden Institut schriftlich erklärt und die
Einbuchung des Sperrvermerks bewirkt ist.

Annahmeerklärungen, die bei dem depotführenden Institut nicht innerhalb der Annahmefrist
oder falsch oder unvollständig eingehen oder zu denen der Sperrvermerk nicht fristgerecht
eingetragen wurde, gelten nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den Aktieninhaber
nicht zum Erhalt des Angebotspreises. Die SMC ist nicht verpflichtet, Aktieninhaber
über Mängel oder Fehler in der Annahmeerklärung zu unterrichten und haftet nicht,
falls keine solche Unterrichtung erfolgt.

7.2 Weitere Erklärungen der Aktieninhaber bei Annahme des Angebots

Mit der Annahme des Angebots weisen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber
ihr depotführendes Institut an und ermächtigen dieses, die in der Annahmeerklärung
bezeichneten SYNAXON-Aktien zunächst in ihrem Depot zu belassen, jedoch die SYNAXON-Aktien,
für die sie jeweils die Annahme dieses Angebots erklärt haben, mit einem entsprechenden
Sperrvermerk zu versehen.

Weiter beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber
mit der Annahme des Angebots ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von den
Beschränkungen des § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen
zur Abwicklung dieses Angebots vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,
insbesondere den Eigentumsübergang der eingereichten SYNAXON-Aktien unter Berücksichtigung
einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen Annahme (Ziffer 7.5) auf die
SMC herbeizuführen.

Mit der Annahme des Angebots erklären die jeweiligen das Angebot annehmenden Aktieninhaber,
dass die eingereichten SYNAXON-Aktien in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei
von Rechten und Ansprüchen Dritter sind.

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Ermächtigungen,
Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung
dieses Angebots unwiderruflich erteilt.

7.3 Abwicklung des Angebots und Kaufpreiszahlung

Für die weitere Abwicklung des Angebots ist es erforderlich, dass die depotführenden
Institute

 
a)

spätestens an dem auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag (dies ist
voraussichtlich am 28. April 2022) bis 17:00 Uhr der SMC zur Feststellung einer etwaigen
Überannahme des Angebots und zur Ermittlung einer hieraus erforderlich werdenden verhältnismäßigen
Annahme die Anzahl der SYNAXON-Aktien mitteilen, für die die Aktieninhaber dem depotführenden
Institut fristgerecht die Annahme des Angebots erklärt haben und für welche fristgerecht
ein Sperrvermerk eingetragen wurde; und

b)

zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der SYNAXON-Aktien gemäß vorstehend lit.
a) der SMC mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts die Small & Mid Cap Investmentbank AG die Gegenleistung überweisen soll; und

c)

die in den Wertpapierdepots des jeweiligen Aktieninhabers belassenen SYNAXON-Aktien
mit der ISIN DE0006873805 und WKN 687380, für welche fristgerecht die Annahme des
Erwerbsangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde,
unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der SYNAXON-Aktien
unter Berücksichtigung einer verhältnismäßigen Annahme im Fall der Überannahme des
Angebots (vgl. Ziffer 7.5) auf das Depot Nummer 214000 der Small & Mid Cap Investmentbank
AG bei Bankhaus Gebr. Martin AG, BIC MARBDE6G, KV-Nummer: 6041, (mit der Valuta t+2)
übertragen. Die Voraussetzungen für die Übertragung der SYNAXON-Aktien, die kumulativ
vorliegen müssen, sind:

(1)

der Ablauf der Annahmefrist (vgl. Ziffer 5),

(2)

die Bestätigung der Annahme der Aktien sowie ggf. Mitteilung der Repartierungsquote
durch die SMC an die depotführenden Institute, jedenfalls soweit eine Überannahme
dieses Angebots erfolgt, und

(3)

die Zahlung des Kaufpreises, gegebenenfalls durch einen Dritten mit schuldbefreiender
Wirkung zugunsten der SMC, auf das von dem jeweiligen depotführenden Institut genannte
Konto (die Zahlung des Kaufpreises wird voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag
nach Ablauf der Annahmefrist, also voraussichtlich am 29. April 2022, per Banküberweisung
beauftragt).

Es erfolgt insoweit bei der Abwicklung mit Banken eine Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Soweit SYNAXON-Aktien im Falle einer Überannahme des Angebots nicht berücksichtigt
werden konnten (vgl. Ziffer 7.5), werden die depotführenden Institute gebeten, bei
den verbleibenden, zur Annahme eingereichten SYNAXON-Aktien den Sperrvermerk zu entfernen.
Im Hinblick auf diejenigen SYNAXON-Aktien, für die das Angebot während der Annahmefrist
angenommen wurde und die aufgrund einer etwaig erforderlich werdenden verhältnismäßigen
Annahme im Rahmen dieses Angebots berücksichtigt werden können, wird die Überweisung
des Kaufpreises somit unverzüglich, d. h. voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag
nach Ablauf der Annahmefrist, an die depotführenden Institute beauftragt. Im Falle
einer Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.5) kann sich aus abwicklungstechnischen
Gründen die auch dann unverzüglich durchzuführende Zahlung des Kaufpreises gegebenenfalls
um wenige Tage verzögern. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut
hat die SMC ihre Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Angebot
annehmenden Aktionär erfüllt, und zwar auch dann, wenn ein Dritter den Kaufpreis für
die SMC zahlen sollte. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung
dem annehmenden Aktionär gutzuschreiben.

Jeder annehmende Aktionär erteilt mit der Annahmeerklärung die für die weitere Abwicklung
des Angebots erforderlichen Anweisungen und Ermächtigungen.

Mitteilungen der depotführenden Institute an die SMC nach den vorstehenden Absätzen
sollen per Telefax an die Faxnummer +49 89 5454388 20 sowie per Mail an

f.ledebur@smc-investmentbank.de

erfolgen.

Die SMC wird den depotführenden Instituten eine etwaige Überannahme und eine sich
daraus ergebende verhältnismäßige Annahme des Erwerbsangebots voraussichtlich am zweiten
Bankarbeitstag nach Ende der Annahmefrist, das ist voraussichtlich am 29. April 2022,
ebenfalls per Telefax oder Mail mitteilen (Mitteilung der Repartierungsquote). Die
depotführenden Institute werden aus diesem Grund gebeten, der SMC zusammen mit den
Mitteilungen nach vorstehend lit. a) und lit. b) eine Faxnummer mitzuteilen.

Die SMC ist berechtigt, in Einzelfällen durch einseitige Erklärung gegenüber einem
depotführenden Institut anstelle der Vorkasse-Abwicklung eine Abwicklung Zug-um-Zug
von depotführenden Instituten zu verlangen. Die SMC wird dies dem jeweiligen depotführenden
Institut voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist per
Telefax mitteilen. In diesem Fall wird, in Abänderung der vorstehenden Angebotsbestimmungen,
die SMC (oder ein von der SMC zu benennender Dritter) über die Abwicklungsbank dem
jeweiligen depotführenden Institut den Kaufpreis im Rahmen des Geldverrechnungsverkehrs
der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Zug-um-Zug gegen Übertragung der zum
Verkauf eingereichten Aktien mittels des Verfahrens des Wertpapierübertrags mit Gegenwert
gegen Empfang des Kaufpreises auf das von der Abwicklungsbank bei der Clearstream
Banking AG eingerichtete Wertpapierdepot zur Verfügung stellen.

Leistungsort ist München.

7.4 Rechtsfolgen der Annahme

Mit der Annahme dieses Angebots kommt zwischen dem annehmenden Aktionär und der SMC
ein Kauf- und Übertragungsvertrag über die eingereichten SYNAXON-Aktien jeweils nach
Maßgabe der Bestimmungen dieses Angebots zustande.

Dabei kommt mit dem vorstehend bezeichneten Vertrag eine Einigung zwischen dem annehmenden
Aktionär und der Bieterin über den Übergang eines Miteigentumsanteils an den in Girosammelverwahrung
verbuchten Aktienurkunden entsprechend der Anzahl der eingereichten Aktien des jeweiligen
Aktionärs wie unter Ziffer 7.3 erläutert zustande. Der Eigentumsübergang findet statt
mit Einbuchung der eingereichten SYNAXON-Aktien im Depot der SMC. Mit Übergang des
Eigentums an den jeweiligen Aktien gehen auch alle zum Zeitpunkt des Übergangs des
Eigentums bestehenden Nebenrechte, insbesondere die Gewinnberechtigung, auf die Bieterin
über.

Darüber hinaus erteilt jeder annehmende Aktionär mit der Annahmeerklärung unwiderruflich
die in dieser Angebotsunterlage genannten Anweisungen, Ermächtigungen, Aufträge und
Vollmachten und gibt die aufgeführten Erklärungen ab.

7.5 Begrenzung des Angebots und verhältnismäßige Annahme des Angebots

Das Angebot bezieht sich auf den Erwerb von insgesamt bis zu Stück 20.000 SYNAXON-Aktien
mit der ISIN DE0006873805 und WKN 687380. Sofern im Rahmen dieses Angebots über die
depotführenden Institute Annahmeerklärungen für mehr als Stück 20.000 SYNAXON-Aktien
eingereicht werden, gilt Folgendes:

Nehmen Aktieninhaber dieses Angebot für insgesamt mehr als die Stück 20.000 SYNAXON-Aktien
an, auf die dieses Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist, werden die Annahmeerklärungen
verhältnismäßig berücksichtigt, d. h. im Verhältnis der Gesamtzahl der SYNAXON-Aktien,
auf deren Erwerb dieses Angebot gerichtet ist (Stück 20.000) zur Anzahl der insgesamt
eingereichten SYNAXON-Aktien. Sollten sich bei einer verhältnismäßigen Berücksichtigung
Bruchteile ergeben, wird stets auf die nächste ganze Zahl abgerundet.

Die SMC behält sich vor, mehr als 20.000 SYNAXON-Aktien zu erwerben, insbesondere,
aber nicht ausschließlich, durch eine nachträgliche und vor Ende der Annahmefrist
erfolgende Erhöhung der Stückzahl, auf die dieses Angebot begrenzt ist. Außerdem behält
sich die SMC im Falle der Überannahme des Angebots das Recht vor, alle im Rahmen des
Erwerbsangebots zum Erwerb angedienten Aktien zu erwerben und für diesen Fall auf
die verhältnismäßige Annahme zu verzichten. Mit Annahme des Angebots erklärt der jeweils
die Annahme erklärende Aktieninhaber hierzu sein Einverständnis. Die SMC wird eine
nachträgliche Erhöhung der Stückzahl, auf die sich dieses Angebot bezieht, oder einen
Verzicht auf die verhältnismäßige Annahme durch Veröffentlichung in dem unter Ziffer
9 genannten Medium mitteilen.

7.6 Kosten der Annahme

Etwaige mit der Annahme dieses Angebots entstehende Kosten sind von den betreffenden
Aktieninhabern selbst zu tragen. Aktieninhabern, die dieses Angebot annehmen wollen,
wird empfohlen, etwaige durch die Annahme des Angebots entstehende Kosten vorher mit
dem depotführenden Institut abzuklären.

7.7 Rücktrittsrecht

SMC ist berechtigt, von dem nach Ziffer 7.4 mit einem annehmenden Aktionär zustande
gekommenen Kauf- und Übertragungsvertrag über die eingereichten SYNAXON-Aktien zurückzutreten,
falls die eingereichten SYNAXON-Aktien gemäß den Regeln für die Abwicklung nach Ziffer
7.3 nicht am zehnten Bankarbeitstag nach dem Ende der Annahmefrist, das ist der 11.
Mai 2022, auf dem benannten Depot der SMC bei der Bankhaus Gebr. Martin AG eingegangen
sind. Der Rücktritt ist gegenüber dem jeweiligen depotführenden Kreditinstitut des
annehmenden Aktionärs zu erklären, das der annehmende Aktionär mit der Annahmeerklärung
zum Empfang bevollmächtigt.

Jeder annehmende Aktionär ist berechtigt, von dem nach Ziffer 7.4 mit der SMC zustande
gekommenen Kauf- und Übertragungsvertrag über die eingereichten SYNAXON-Aktien zurückzutreten,
falls der Kaufpreis nach dem Angebot nicht am achten Bankarbeitstag nach dem Ende
der Annahmefrist, das ist der 09. Mai 2022, auf dem in der Annahmeerklärung benannten
Konto bei dem depotführenden Kreditinstitut eingegangen ist. Der Rücktritt ist von
dem depotführenden Kreditinstitut gegenüber der SMC zu erklären. Die annehmenden Aktionäre
bevollmächtigten mit der Annahmeerklärung das depotführende Kreditinstitut hierzu.

Im Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts der SMC oder eines annehmenden Aktionärs
von diesem Angebot findet keine Abwicklung des Angebots hinsichtlich der von dem annehmenden
Aktionär eingereichten SYNAXON-Aktien statt.

7.8 Handelbarkeit der SYNAXON-Aktien bis zur Abwicklung des Angebots

Ein börslicher und außerbörslicher Handel der zum Erwerb eingereichten SYNAXON-Aktien
ist nicht vorgesehen. Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, können daher die in
das Angebot eingereichten SYNAXON-Aktien bis zu einer eventuellen Löschung des Sperrvermerks
aufgrund einer Überannahme oder der Übertragung der Aktien an die SMC wahrscheinlich
nicht verkaufen, und zwar unabhängig davon, ob die SYNAXON-Aktien im Wege der Zuteilung
übernommen werden oder wegen einer eventuellen Überannahme nach Ablauf der Annahmefrist
(teilweise) zurückgegeben werden. Die Veräußerung der SYNAXON-Aktien im Übrigen bleibt
von diesem Erwerbsangebot unberührt.

8 Steuerlicher Hinweis

Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs und der Dividendenzahlung bei
den Aktieninhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen
des jeweiligen Aktieninhabers ab.

9 Veröffentlichungen

Für den Fall der Überannahme des Angebots (vgl. Ziffer 7.5) wird die Small & Mid Cap
Investmentbank AG sobald wie möglich die Zuteilungsquote, mit der die Annahmeerklärungen
Berücksichtigung finden, auf ihrer Internetseite unter

http:/​/​www.smc-investmentbank.de/​dienstleistungen/​kaufangebote/​

veröffentlichen.

Soweit in den vorherigen Ziffern dieser Angebotsunterlage nichts anderes bestimmt
ist und soweit nicht eine weitergehende Veröffentlichungspflicht besteht, erfolgen
alle Veröffentlichungen und sonstigen Mitteilungen der Small & Mid Cap Investmentbank
AG im Zusammenhang mit diesem Angebot, nur im Bundesanzeiger unter https:/​/​www.bundesanzeiger.de.

10 Rückfragen

Wir stehen Ihnen für Rückfragen unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Str. 7, 80333 München, Telefon: +49 89 54
54 388-0, Telefax: +49 89 54 54 388-20, E-Mail: kontakt@smc-investmentbank.de.

 

München, im April 2022

Small & Mid Cap Investmentbank AG

 

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