Small & Mid Cap Investmentbank AG – Ordentliche Hauptversammlung

Small & Mid Cap Investmentbank AG

München

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am

14. September 2022, um 11.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Small & Mid Cap Investmentbank AG, Barer Str. 7, 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Small & Mid Cap Investmentbank AG zum 31. Dezember 2021, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Die genannten Unterlagen liegen im Vorfeld der Hauptversammlung ab dem Tag der Einberufung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Barer Str. 7, 80333 München, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und unentgeltlich eine Abschrift erteilt. Die Unterlagen werden in der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist daher gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Zu Tagesordnungspunkt 1 fasst die Hauptversammlung somit keinen Beschluss.

2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von € 362.256,03 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, Niederlassung München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Wahl des Aufsichtsrats

Mit Beendigung der Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neuwahl erforderlich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), wieder in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herr Alexander Mettenheimer, Bankier a.D., wohnhaft in München

Herr Thomas Mayrhofer, Rechtsanwalt und Partner bei Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors Partnerschaft mbB, wohnhaft in München

Herr Frank Stahl, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Baker Tilly GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, wohnhaft in Starnberg

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. D.I.1) der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

7.

Satzungsänderung – Aufsichtsratsvergütung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung zu erhöhen und die Satzung wie folgt zu ändern:

Ziffer D VII. Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert:

1)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von EUR 5.000,00. Der Vorsitzende erhält die Eineinhalbfache Vergütung.

Vorgenannte Vergütung gilt ab dem Tag dieser Hauptversammlung.

8.

Satzungsänderung – Änderung des Unternehmensgegenstands

Gegenstand des Unternehmens ist derzeit das Betreiben von Bankgeschäften als Wertpapierhandelsbank, insbesondere das Finanzkommissions- und das Emissionsgeschäft sowie die Anlagevermittlung, die Abschlussvermittlung, die Finanzportfolioverwaltung und der Eigenhandel im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 10 KWG sowie Finanzdienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 a Nr. 1 bis 4 KWG.

Nachdem das KWG geändert wurde, muss der Unternehmensgegenstand angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Ziffer II. 1) der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Bankgeschäften als Wertpapierinstitut, insbesondere das Finanzkommissions- und das Emissionsgeschäft im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 WpIG sowie Wertpapierdienstleistungen wie die Anlagevermittlung, die Abschlussvermittlung, die Anlageberatung, die Finanzportfolioverwaltung, das Platzierungsgeschäft und der Eigenhandel im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 bis Nr. 5 sowie Nr. 8 bis 10 WpIG und das Eigengeschäft gemäß § 15 Abs. 3 WpIG.“

Teilnahmebestimmungen

Gemäß Ziffer E 1 Abs. 2 unserer Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher Sprache mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung (letzter Anmeldetag) zugehen. Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen. Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Solange Aktienurkunden nicht ausgegeben sind, ist in der Einberufung zur Hauptversammlung zu bestimmen, wie die Aktionäre ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen haben. Die Anmeldung hat zu erfolgen an:

Small & Mid Cap Investmentbank AG
Barer Str. 7
80333 München
Fax: +49 (0)89 54 54 388- 20
kontakt@smc-investmentbank.de

Die Aktionärseigenschaft und damit die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine lückenlose Dokumentation der Aktionärseigenschaft nachzuweisen.

Eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu senden:

Small & Mid Cap Investmentbank AG
Barer Str. 7
80333 München
Fax: +49 (0)89 54 54 388- 20
kontakt@smc-investmentbank.de

Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten:

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht muss in schriftlicher Form oder per Telefax erteilt sein. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung der Gesellschaft an die folgende Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden:

Small & Mid Cap Investmentbank AG
Barer Str. 7
80333 München
Fax: +49 (0)89 54 54 388- 20
kontakt@smc-investmentbank.de

Sofern die Bevollmächtigung während der Hauptversammlung nicht in der genannten Form nachgewiesen werden kann, kann der betroffene Bevollmächtigte durch den Versammlungsleiter gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung zugelassen werden. Der Bevollmächtigte und der Vollmachtgeber sind dann jedoch verpflichtet, den Nachweis nachträglich zu führen.

Soweit es sich bei diesen Bevollmächtigten nicht um Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere eine Aktionärsvereinigung handelt, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 AktG der Textform. Die Satzung der Small & Mid Cap Investmentbank AG bestimmt hierzu keine Erleichterung.

Soweit die Vollmacht auf Kreditinstitute oder geschäftsmäßig Handelnde, insbesondere auch auf eine Vereinigung von Aktionären, gestellt ist, gilt § 135 AktG. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

 

Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Small & Mid Cap Investmentbank AG verarbeitet als „Verantwortlicher“ im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die Small & Mid Cap Investmentbank AG diese Daten nicht von den Aktionären und/​oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die Small & Mid Cap Investmentbank AG.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Small & Mid Cap Investmentbank AG verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Small & Mid Cap Investmentbank AG. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG).

Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen.

Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der Small & Mid Cap Investmentbank AG geltend machen:

Small & Mid Cap Investmentbank AG
Barer Str. 7
80333 München
Fax: +49 (0)89 54 54 388- 20
kontakt@smc-investmentbank.de

Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu.

 

München, im August 2022

Small & Mid Cap Investmentbank AG

Der Vorstand

 

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