SMART ENERGYSYSTEMS INTERNATIONAL (SEI) AG – Hauptversammlung 2017

SMART ENERGYSYSTEMS INTERNATIONAL (SEI) AG

Karlsruhe

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse der Hauptversammlung vom 26.06.2017 gemäß § 246 Abs. 4 AktG

Gegen die Hauptversammlungsbeschlüsse der Gesellschaft vom 26.06.2017, Ziff. 10.1 (Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 Abs. 1 AktG), Ziff. 10.2 (Geltendmachung von Ansprüchen nach § 147 Abs. 1 AktG) und Ziff. 10.3 (Bestellung eines Vertreters der Gesellschaft nach § 147 Abs. 2 AktG zur Geltendmachung von Ansprüchen) wurde Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben. Die Klage ist unter dem Az. 24 O 46/17 AktG bei der Kammer für Handelssachen des LG Mannheim anhängig und wurde zugestellt. Das Landgericht hat schriftliches Vorverfahren bestimmt.

 

Der Vorstand

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