Smart Equity AG – Hauptversammlung 2015

SMART EQUITY AG

Remscheid

– ISIN DE 000 AOS MVD 5 –

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 26.08.2015 um 9.00 Uhr im

Großen Schulungsraum der DVAG,
2. Etage,
Eugenstr. 1 A,
42897 Remscheid,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft, Herr Oliver Flaskämper und Herr Martin Rubensdörffer, haben ihre Amtsniederlegung zum Ende der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung erklärt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 95 AktG i.V. mit § 5 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern und setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG letzter Halbsatz nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die laufende satzungsgemäße Amtsperiode, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, die Herren

Hans Peter Neuroth, Vorstand der Scherzer & Co. AG, Meerbusch

Thomas Becker, Rechtsanwalt, Sürth

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Ergänzende Angaben zur Mitgliedschaft der Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Herr Hans Peter Neuroth ist

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der HORUS AG, Köln

Herr Thomas Becker ist derzeit nicht Mitglied in einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat.

5.

Beschlussfassung über die Sitzverlegung sowie Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Sitz der Gesellschaft von Remscheid nach Köln zu verlegen und dementsprechend § 1 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Sitz der Gesellschaft ist Köln.“

6.

Beschlussfassung über die Neufassung von § 6 Absatz (1) der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 6 Absatz (1) der Satzung wie folgt neu zu fassen:

„Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durch den Aufsichtsrat einberufen. Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft oder einer deutschen Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern statt. Die Hauptversammlung muss mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre vor der Versammlung anzumelden haben, einberufen werden.“

7.

Beschlussfassung über die Änderung der Schlussbestimmungen sowie Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 Absatz (1) der Satzung wie folgt zu ändern:

„Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger.“

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 19.08.2015 (24.00 Uhr) unter der nachstehenden Adresse

SMART EQUITY AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS CA/CS
Am Markt 14–16
28195 Bremen
Telefax: 04 21 / 3 60 31 53
E-Mail: hv@neelmeyer.de

bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen.

Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 05.08.2015 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 19.08.2015 (24.00 Uhr) zugehen.

Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien frei verfügen.
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf, ihr Nachweis oder der Nachweis der Bevollmächtigung und des Widerrufs der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Anträge und Wahlvorschläge

Nach dem Aktiengesetz (§§ 126, 127) zugänglich zu machende Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter www.smartequityag.de zugänglich gemacht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung schriftlich oder per Telefax bei der Gesellschaft unter der Geschäftsadresse

SMART EQUITY AG
Friedrichstr. 95 (Hofseite)
42897 Remscheid
Telefax: 02191 – 464 464 7

eingegangen sind. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Der Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 liegen während der Geschäftszeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 275.000,00 und die Anzahl von Stückaktien auf 275.000 mit ebenso vielen Stimmen.

 

Remscheid, im Juni 2015

Smart Equity AG

– Der Vorstand –

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