Smart Grids AG – Hauptversammlung 2016

Smart Grids AG

Berlin

AG Charlottenburg, HRB 114407 B

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Donnerstag,
dem 22. Dezember 2016,
um 11:00 Uhr

im

Landmark eco Hotel
Gervinusstraße 24
10629 Berlin

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

A. Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2014

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2015

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

B. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bei der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle unter der angegebenen Anschrift bis spätestens am siebenten Tag vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des 15. Dezember 2016 zugehen:

Smart Grids AG
c/o Computershare Operations Center
Elsenheimerstraße 61 in 80687 München
Telefax: +49 89 – 30903 – 74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts über den Anteilsbesitzes nachzuweisen. Die Bescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn (0:00 Uhr) des 1. Dezember 2016 zu beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

C. Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Bestimmungen über die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes bleiben davon unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung der Vollmacht kann das Formular verwendet werden, dass auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckt ist.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Personen und Institutionen, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

D. Auslage der Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Smart Grids AG, Kurfürstendamm 130, 10711 Berlin) liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 171 Absatz 2 Aktiengesetz jeweils für das zum 31. Dezember 2014 sowie zum 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr aus. Auf Verlangen wird jeder Aktionärin und jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

Die genannten Unterlagen sind zudem im Internet unter

www.smartgrids.ag

zugänglich und können dort heruntergeladen werden.

E. Anfragen und Gegenanträge

Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an HV2016@smartgrids.ag oder per Fax an 030 – 8872984-99.

Gegenanträge von Aktionären sind ausschließlich an folgende Adresse schriftlich zu übersenden:

Smart Grids AG
Kurfürstendamm 130
10711 Berlin

 

Berlin, im November 2016

Der Vorstand

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