Smart Grids AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Smart Grids AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 12.11.2019

Smart Grids AG

Berlin

AG Berlin (Charlottenburg), HRB 114407

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Freitag,
dem 20. Dezember 2019,
um 09:00 Uhr

im
Landmark eco Hotel
Gervinusstraße 24
10629 Berlin

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

A. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das
Geschäftsjahr 2018

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats Bernd Henke, Michael Wuscher und Thomas Jagdschian endet mit dem Ende dieser Hauptversammlung. Die Hauptversammlung muss somit neue Mitglieder des Aufsichtsrates wählen. Gemäß § 95
Satz 1 und § 96 Abs. 1 Aktiengesetz i. V. m. § 6 Abs. 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Bernd Henke, Bankkaufmann aus Berlin, Herrn Michael Wuscher, Kaufmann aus Berlin und Herrn Thomas Jagdschian, Jurist aus Berlin zum Mitglied des Aufsichtsrats bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, zu wählen.

Herr Wuscher und Herr Jagdschian sind in keinem weiteren Aufsichtsrat Mitglied. Herr Henke ist Mitglied in den Aufsichtsräten der Confidence Center Beteiligungs AG & Co. KGaA, Berlin, der Confidence Holding AG, Berlin, und der Confidence Management AG, Berlin. Des Weiteren ist er in der Innovativ Capital AG, Berlin, Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

B. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft in Textform bei der nachfolgend genannten, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung, d. h. bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des
13. Dezember 2019 zugehen:

Smart Grids AG
c/o Computershare Operations Center
Elsenheimerstraße 61 in 80687 München
Telefax: +49 89-30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts über den Anteilsbesitz nachzuweisen. Die Bescheinigung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den Beginn (0:00 Uhr) des 29. November 2019 zu beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionärinnen und Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre und Aktionärinnen, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

C. Hinweise zur Stimmrechtsvertretung

Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Bestimmungen über die Anmeldung und den Nachweis des Aktienbesitzes bleiben davon unberührt. Bevollmächtigt eine Aktionärin oder ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Für die Erteilung der Vollmacht kann das Formular verwendet werden, das auf der Rückseite der Eintrittskarte abgedruckt ist.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderen ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den Nachweis und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 Aktiengesetz. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Personen und Institutionen, die bevollmächtigt werden, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 Aktiengesetz die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Aktionärinnen und Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere ihnen nach § 135 Aktiengesetz gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit dieser über ein mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.

D. Veröffentlichung der Unterlagen

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Smart Grids AG, Kurfürstendamm 130, 10711 Berlin) liegen seit der Einberufung der Hauptversammlung der Jahresabschluss sowie der Bericht des Aufsichtsrats jeweils für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr aus. Auf Verlangen wird jeder Aktionärin und jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.

Die genannten Unterlagen sind zudem im Internet unter

www.smartgrids.ag

zugänglich und können dort heruntergeladen werden.

E. Anfragen und Gegenanträge

Anfragen richten Sie bitte per E-Mail an office@smartgrids.ag oder per Fax an 030 – 8872984-99.

Gegenanträge von Aktionären und Aktionärinnen sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Smart Grids AG
Kurfürstendamm 130
10711 Berlin

F. Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionärinnen und Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c) DSGVO.

Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Wenn Sie sich zur Teilnahme an unserer Hauptversammlung anmelden, können andere Aktionärinnen und Aktionäre sowie Aktionärsvertreterinnen und Aktionärsvertreter bei der Hauptversammlung vor Ort gemäß § 129 AktG gegebenenfalls die im Anmeldeverzeichnis zu Ihrer Person erfassten Daten einsehen.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse:

office@smartgrids.ag

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Smart Grids AG
Kurfürstendamm 130
10711 Berlin.

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 DSGVO zu.

 

Berlin, im November 2019

Der Vorstand

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