Smart Mobile Labs AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Smart Mobile Labs AG

München

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Mittwoch, den 8. Juni 2022 ab 17.00 Uhr,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung, und zwar in den Räumen der Kanzlei

ARQIS Rechtsanwälte, Prinzregentenplatz 7, 81675 München,

ein.

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre abgehalten.

Tagesordnung

 
TOP 1:

Vorlage des vom Vorstand am 22. April 2022 aufgestellten Jahresabschlusses der Smart
Mobile Labs AG für das am 30. September 2021 endende Geschäftsjahr nebst Lagebericht,
dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie dem Bericht des
Aufsichtsrats für das am 30. September 2021 endende Geschäftsjahr

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen liegen vom Tage der Einladung
an in den Räumen der Gesellschaft aus und werden auf Anforderung den Aktionären zugesandt
und werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.

Einer Beschlussfassung bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

TOP 2:

Feststellung des vom Vorstand am 22. April 2022 aufgestellten Jahresabschlusses der
Smart Mobile Labs AG für das am 30. September 2021 endende Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Jedoch
haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, die Feststellung des Jahresabschlusses
der Hauptversammlung zu überlassen. Damit ist die Hauptversammlung für die Feststellung
des Jahresabschlusses zuständig.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den folgenden Beschluss
zu fassen:

Der Jahresabschluss für das am 30. September 2021 endende Geschäftsjahr in der vom
Vorstand aufgestellten Fassung vom 22. April 2022 wird festgestellt.

TOP 3:

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Vorstands, die in dem am 30. September 2021 endenden Geschäftsjahr
amtiert haben, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

TOP 4:

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die in dem am 30. September 2021 endenden Geschäftsjahr
amtiert haben, wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt.

TOP 5:

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt
sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:

Als Mitglieder des Aufsichtsrates werden die folgenden bisherigen Mitglieder erneut
gewählt:

1.

Prof. Dr. Christoph v. Einem, Rechtsanwalt, München

2.

Dr. Manfred Petri, Diplom-Kaufmann, Eurasburg

3.

Dieter John, Unternehmer, Nördlingen

Gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung läuft die Amtszeit der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder
bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in welchem
die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre

Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(COVMG), dessen Geltung zuletzt durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
„Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
(Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) bis zum 31. August 2022 verlängert wurde, hat
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 29. April 2022 beschlossen, dass
die Hauptversammlung auch 2022 als virtuelle Versammlung ohne physische Anwesenheit
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird und dass die Aktionäre ihre
Stimmen in der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation abgeben können.
Die Hauptversammlung findet ausschließlich in Anwesenheit des Vorstandes und des Aufsichtsratsvorsitzenden
sowie einer mit der Protokollführung der Hauptversammlung betrauten Person und des
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Kanzlei ARQIS Rechtsanwälte
in 81675 München, Prinzregentenplatz 7, statt.

Die Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
gemäß dem COVMG führt zu Änderungen in den Verfahren der Hauptversammlung sowie in
den Rechten der Aktionäre.

Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, Aktionäre
haben nach näherer Maßgabe des Nachstehenden die Möglichkeit, ihr Stimmrecht per elektronischer
Kommunikation auszuüben (elektronische Teilnahme) sowie Stimmrechtsvollmachten zu
erteilen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme
des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.
Nach näherer Maßgabe des Nachstehenden haben Aktionäre das Recht, im Vorfeld der Hauptversammlung
im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen, und Aktionäre, die ihr
Stimmrecht ausgeübt haben, können im Wege der elektronischen Kommunikation gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung Widerspruch einlegen.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung
der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
sowie zu weiteren Aktionärsrechten.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Alle Aktionäre der Gesellschaft, unabhängig von ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung,
können die gesamte Hauptversammlung am 8. Juni 2022 ab 17.00 Uhr über Microsoft TEAMS verfolgen. Einwahldaten zur TEAMS-Konferenz werden bis spätestens
zwei Tage vor der Versammlung per E-Mail mitgeteilt.

Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts durch elektronische
Teilnahme sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 4. Juni 2022 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung elektronisch teilnehmen wollen,
werden gebeten, sich spätestens bis Samstag, den 4. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter der Adresse

 

Smart Mobile Labs AG
z.Hd. Herrn Klaus Nagora
Kistlerhofstr. 70 Geb. 88
81379 München
E-Mail: klaus.nagora@smartmobilelabs.de

anzumelden. Bitte die Anmeldung bevorzugt per E-Mail versenden. Eine Anmeldepflicht
besteht nicht.

Stimmabgabe durch elektronische Teilnahme

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht
während der Bild- und Tonübertragung durch (auch elektronisch artikuliertes) Handzeichen
und Wortbeiträge ausüben (elektronische Teilnahme). Eine Stimmabgabe durch Briefwahl
ist nicht möglich.

Bevollmächtigung /​ Stimmrechtsvertretung

Gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung kann sich ein Aktionär auf der Hauptversammlung durch
einen Bevollmächtigten, der eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt, vertreten
lassen. Auch in diesen Fällen ist die Teilnahme an der Versammlung nur online und
die Ausübung des Stimmrechts nur im Wege der elektronischen Teilnahme möglich und
es wird um eine rechtzeitige Anmeldung gebeten. Die Bevollmächtigung muss schriftlich,
mindestens aber per E-Mail erfolgen.

Die Vollmacht kann auch an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Herr Anselm Graf erteilt werden, der an der Hauptversammlung vor Ort teilnimmt. In
diesem Fall ist die beigefügte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben an

 

Smart Mobile Labs AG
z.Hd. Herrn Klaus Nagora
Kistlerhofstr. 70 Geb. 88
81379 München
E-Mail: klaus.nagora@smartmobilelabs.de
oder: anselm.graf@arqis.com

zu senden. Die Vollmacht für den Stimmrechtsvertreter muss spätestens bis Samstag, den 4. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter der obigen Adresse postalisch oder per E-Mail zugegangen sein.

Gegenanträge und Wahlvorschläge

Die Aktionäre haben das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkten
und zur Geschäftsordnung im Wege der elektronischen Teilnahme zu stellen. Zusätzlich
haben die Aktionäre nach §§ 126 und 127 AktG die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge
vor der Hauptversammlung einzureichen. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären,
die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert ist.

Die Gesellschaft wird entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich
des Namens des Aktionärs und der Begründung, die jedoch für Wahlvorschläge nicht erforderlich
ist, über Microsoft TEAMS zugänglich machen, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung
(wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also
bis Dienstag, den 24. Mai 2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingehen

 

Smart Mobile Labs AG
z.Hd. Herrn Klaus Nagora
Kistlerhofstr. 70 Geb. 88
81379 München
E-Mail: klaus.nagora@smartmobilelabs.de

und die übrigen Voraussetzungen nach § 126 AktG und § 127 AktG erfüllt sind.

Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 COVMG als
auf der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt.

Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation

Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVMG haben die Aktionäre das Recht, Fragen im Wege elektronischer
Kommunikation zu stellen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt,
dass die Fragen spätestens am zweiten Tag vor der Versammlung auf elektronischem Wege
eingereicht werden müssen.

Aktionäre können ihre Fragen daher bis Montag, den 6. Juni 2022, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an die E-Mail-Adresse

klaus.nagora@smartmobilelabs.de

übermitteln. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er
die Fragen beantwortet.

Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch elektronische Teilnahme oder durch Erteilung einer
Vollmacht ausgeübt haben, erhalten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVMG die Möglichkeit, gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zu erklären.

Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse

klaus.nagora@smartmobilelabs.de

zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter möglich.

 

München, im Mai 2022

 

Vorstand der Smart Mobile Labs AG

Klaus Nagora & Rüdiger Hnyk

 

Stimmrechtsvollmacht

des Aktionärs

Name: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Adresse: _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

(im Folgenden „Aktionär„) der Smart Mobile Labs AG mit Sitz in München (im Folgenden „Gesellschaft„).

Hiermit bevollmächtigt der Aktionär

Prof. Dr. Christoph von Einem,
Dr. Meiko Dillmann,
Dr. Mauritz von Einem,
Benjamin Bandur,
Anselm Graf,
Andrea Kolak

sämtlich geschäftsansässig

ARQIS Rechtsanwälte

Partnerschaftsgesellschaft
Prinzregentenplatz 7
81675 München
Deutschland

(im Folgenden die „Bevollmächtigten„)

und zwar jeden einzeln und für sich:

I.

den Aktionär auf einer Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Juni 2022 gemäß der
übersandten Einberufung nebst Tagesordnung („Einberufung„) zu vertreten und für den Aktionär aufgrund hiermit erteilter Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten das Stimmrecht aus den Aktien des Aktionärs wie folgt auszuüben:

TOP 1: Vorlage des vom Vorstand am 22. April 2022 aufgestellten Jahresabschlusses
der Smart Mobile Labs AG für das am 30. September 2021 endende Geschäftsjahr nebst
Lagebericht, dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie dem
Bericht des Aufsichtsrats für das am 30. September 2021 endende Geschäftsjahr

TOP 2: Feststellung des vom Vorstand am 22. April 2022 aufgestellten Jahresabschlusses
der Smart Mobile Labs AG für das am 30. September 2021 endende Geschäftsjahr

Ja Nein Enthaltung

TOP 3: Entlastung des Vorstands

Ja Nein Enthaltung

TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ja Nein Enthaltung

TOP 5: Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Ja Nein Enthaltung

II.

1.

Die Bevollmächtigten sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2.

Die Bevollmächtigten sind weiterhin berechtigt, von den Beschränkungen des § 181 BGB
zu befreien und Untervollmacht zu erteilen.

3.

Die Vollmacht schließt die Abgabe, Entgegennahme und Vornahme jeglicher nach dem freien
Ermessen der Bevollmächtigten in Zusammenhang oder für die Wirksamkeit der vorstehend
beschriebenen Maßnahmen erforderlichen und/​oder zweckmäßigen Willenserklärungen und
Handlungen ein.

4.

Die vorstehenden Aufzählungen von Einzelbefugnissen haben lediglich beispielhaften
Charakter und sind nicht als abschließende Regelung des Umfangs der Vertretungsmacht
zu verstehen. Die Vollmacht soll vielmehr umfassend die Bevollmächtigten berechtigen,
die vorstehend beschriebenen Maßnahmen durchzuführen. Infolgedessen ist der Umfang
dieser Vollmacht weit auszulegen.

5.

Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar
sein, so werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser
Vollmacht davon nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung
ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die
dem von dem Aktionär mit der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten
Zweck am nächsten kommt.

6.

Der Aktionär stellt die Bevollmächtigten von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit
der Verwendung dieser Vollmacht frei. Diese Freistellung gilt nicht für eine Haftung
aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns der Bevollmächtigten.

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ , den _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Ort         Datum

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
Unterschrift Aktionär

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