Smart Mobile Labs AGMünchenEinladung zur ordentlichen HauptversammlungHiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der amMittwoch, den 8. Juni 2022 ab 17.00 Uhr,stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung, und zwar in den Räumen der KanzleiARQIS Rechtsanwälte, Prinzregentenplatz 7, 81675 München,ein.Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
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TOP 1: |
Vorlage des vom Vorstand am 22. April 2022 aufgestellten Jahresabschlusses der Smart Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen liegen vom Tage der Einladung Einer Beschlussfassung bedarf es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. |
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TOP 2: |
Feststellung des vom Vorstand am 22. April 2022 aufgestellten Jahresabschlusses der Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Jedoch Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, den folgenden Beschluss
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TOP 3: |
Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 4: |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
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TOP 5: |
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats Der gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt Der Aufsichtsrat schlägt vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
Gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung läuft die Amtszeit der neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder |
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(COVMG), dessen Geltung zuletzt durch Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens
„Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
(Aufbauhilfegesetz 2021 – AufbhG 2021) bis zum 31. August 2022 verlängert wurde, hat
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 29. April 2022 beschlossen, dass
die Hauptversammlung auch 2022 als virtuelle Versammlung ohne physische Anwesenheit
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird und dass die Aktionäre ihre
Stimmen in der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation abgeben können.
Die Hauptversammlung findet ausschließlich in Anwesenheit des Vorstandes und des Aufsichtsratsvorsitzenden
sowie einer mit der Protokollführung der Hauptversammlung betrauten Person und des
Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft in den Geschäftsräumen der Kanzlei ARQIS Rechtsanwälte
in 81675 München, Prinzregentenplatz 7, statt.
Die Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung
gemäß dem COVMG führt zu Änderungen in den Verfahren der Hauptversammlung sowie in
den Rechten der Aktionäre.
Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen, Aktionäre
haben nach näherer Maßgabe des Nachstehenden die Möglichkeit, ihr Stimmrecht per elektronischer
Kommunikation auszuüben (elektronische Teilnahme) sowie Stimmrechtsvollmachten zu
erteilen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme
des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) am Versammlungsort ist ausgeschlossen.
Nach näherer Maßgabe des Nachstehenden haben Aktionäre das Recht, im Vorfeld der Hauptversammlung
im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen, und Aktionäre, die ihr
Stimmrecht ausgeübt haben, können im Wege der elektronischen Kommunikation gegen Beschlüsse
der Hauptversammlung Widerspruch einlegen.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung
der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts
sowie zu weiteren Aktionärsrechten.
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
Alle Aktionäre der Gesellschaft, unabhängig von ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung,
können die gesamte Hauptversammlung am 8. Juni 2022 ab 17.00 Uhr über Microsoft TEAMS verfolgen. Einwahldaten zur TEAMS-Konferenz werden bis spätestens
zwei Tage vor der Versammlung per E-Mail mitgeteilt.
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts durch elektronische
Teilnahme sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 4. Juni 2022 im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung elektronisch teilnehmen wollen,
werden gebeten, sich spätestens bis Samstag, den 4. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter der Adresse
Smart Mobile Labs AG |
anzumelden. Bitte die Anmeldung bevorzugt per E-Mail versenden. Eine Anmeldepflicht
besteht nicht.
Stimmabgabe durch elektronische Teilnahme
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht
während der Bild- und Tonübertragung durch (auch elektronisch artikuliertes) Handzeichen
und Wortbeiträge ausüben (elektronische Teilnahme). Eine Stimmabgabe durch Briefwahl
ist nicht möglich.
Bevollmächtigung / Stimmrechtsvertretung
Gemäß § 17 Abs. 5 der Satzung kann sich ein Aktionär auf der Hauptversammlung durch
einen Bevollmächtigten, der eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt, vertreten
lassen. Auch in diesen Fällen ist die Teilnahme an der Versammlung nur online und
die Ausübung des Stimmrechts nur im Wege der elektronischen Teilnahme möglich und
es wird um eine rechtzeitige Anmeldung gebeten. Die Bevollmächtigung muss schriftlich,
mindestens aber per E-Mail erfolgen.
Die Vollmacht kann auch an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Herr Anselm Graf erteilt werden, der an der Hauptversammlung vor Ort teilnimmt. In
diesem Fall ist die beigefügte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben an
Smart Mobile Labs AG |
zu senden. Die Vollmacht für den Stimmrechtsvertreter muss spätestens bis Samstag, den 4. Juni 2022, 24:00 Uhr, unter der obigen Adresse postalisch oder per E-Mail zugegangen sein.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Die Aktionäre haben das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Tagesordnungspunkten
und zur Geschäftsordnung im Wege der elektronischen Teilnahme zu stellen. Zusätzlich
haben die Aktionäre nach §§ 126 und 127 AktG die Möglichkeit, Gegenanträge und Wahlvorschläge
vor der Hauptversammlung einzureichen. Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären,
die nach § 126 oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung
gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär
ordnungsgemäß legitimiert ist.
Die Gesellschaft wird entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge einschließlich
des Namens des Aktionärs und der Begründung, die jedoch für Wahlvorschläge nicht erforderlich
ist, über Microsoft TEAMS zugänglich machen, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung
(wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also
bis Dienstag, den 24. Mai 2022, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingehen
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und die übrigen Voraussetzungen nach § 126 AktG und § 127 AktG erfüllt sind.
Entsprechende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 COVMG als
auf der Hauptversammlung zur Abstimmung gestellt.
Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 COVMG haben die Aktionäre das Recht, Fragen im Wege elektronischer
Kommunikation zu stellen. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt,
dass die Fragen spätestens am zweiten Tag vor der Versammlung auf elektronischem Wege
eingereicht werden müssen.
Aktionäre können ihre Fragen daher bis Montag, den 6. Juni 2022, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an die E-Mail-Adresse
klaus.nagora@smartmobilelabs.de
übermitteln. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er
die Fragen beantwortet.
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch elektronische Teilnahme oder durch Erteilung einer
Vollmacht ausgeübt haben, erhalten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 COVMG die Möglichkeit, gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung Widerspruch zu erklären.
Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über die E-Mail-Adresse
klaus.nagora@smartmobilelabs.de
zu übermitteln und sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung
durch den Versammlungsleiter möglich.
München, im Mai 2022
Vorstand der Smart Mobile Labs AG
Klaus Nagora & Rüdiger Hnyk
Stimmrechtsvollmacht
des Aktionärs
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(im Folgenden „Aktionär„) der Smart Mobile Labs AG mit Sitz in München (im Folgenden „Gesellschaft„).
Hiermit bevollmächtigt der Aktionär
Prof. Dr. Christoph von Einem,
Dr. Meiko Dillmann,
Dr. Mauritz von Einem,
Benjamin Bandur,
Anselm Graf,
Andrea Kolak
sämtlich geschäftsansässig
ARQIS Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft
Prinzregentenplatz 7
81675 München
Deutschland
(im Folgenden die „Bevollmächtigten„)
und zwar jeden einzeln und für sich:
I.
den Aktionär auf einer Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Juni 2022 gemäß der
übersandten Einberufung nebst Tagesordnung („Einberufung„) zu vertreten und für den Aktionär aufgrund hiermit erteilter Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten das Stimmrecht aus den Aktien des Aktionärs wie folgt auszuüben:
TOP 1: Vorlage des vom Vorstand am 22. April 2022 aufgestellten Jahresabschlusses
der Smart Mobile Labs AG für das am 30. September 2021 endende Geschäftsjahr nebst
Lagebericht, dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie dem
Bericht des Aufsichtsrats für das am 30. September 2021 endende Geschäftsjahr
TOP 2: Feststellung des vom Vorstand am 22. April 2022 aufgestellten Jahresabschlusses
der Smart Mobile Labs AG für das am 30. September 2021 endende Geschäftsjahr
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TOP 3: Entlastung des Vorstands
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TOP 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
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TOP 5: Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
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II.
1. |
Die Bevollmächtigten sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
2. |
Die Bevollmächtigten sind weiterhin berechtigt, von den Beschränkungen des § 181 BGB |
3. |
Die Vollmacht schließt die Abgabe, Entgegennahme und Vornahme jeglicher nach dem freien |
4. |
Die vorstehenden Aufzählungen von Einzelbefugnissen haben lediglich beispielhaften |
5. |
Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar |
6. |
Der Aktionär stellt die Bevollmächtigten von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit |
____________________ | , den ____________________ |
Ort | Datum |
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Unterschrift Aktionär