SMT Scharf AG, Hamm – Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien (ISIN (alt) Inhaberaktien: DE0005751986 / ISIN (neu) Namensaktien: DE000A3DRAE2)

SMT Scharf AG

Hamm

ISIN (alt) Inhaberaktien: DE0005751986
ISIN (neu) Namensaktien: DE000A3DRAE2

Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien

Die ordentliche Hauptversammlung der SMT Scharf AG vom 17. Mai 2022 hat u.a. die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die erforderlichen Änderungen der Satzung beschlossen. Die entsprechenden Satzungsänderungen wurden am 10. Juni 2022 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Hamm (HRB 5845) eingetragen und sind damit wirksam geworden.

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.521.456,00 ist nunmehr in 5.521.456 auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 eingeteilt.

Der letzte Handelstag der Inhaberaktien ist der 10. August 2022. Laufende Handelsaufträge, die am 10. August 2022 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung. Ab dem 15. August 2022 werden die Aktien der Gesellschaft unter der neuen ISIN DE000A3DRAE2 als auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft gehandelt.

Die depotmäßige Umstellung auf die Namensaktie wird am 12. August 2022 nach Börsenschluss vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Stückaktien der SMT Scharf AG von der bisherigen ISIN DE0005751986 im Verhältnis 1 : 1 in auf den Namen lautende Stückaktien der SMT Scharf AG mit der neuen ISIN DE000A3DRAE2 umgestellt.

Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital ist durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Sammelbestand entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.

Die Umstellung auf die Namensaktie setzt die Führung eines Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unter Angabe ihres Namens und Vornamens sowie ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums und, soweit es sich um juristische Personen handelt, unter Angabe ihrer Firma, ihrer Geschäftsanschrift und ihres Sitzes, sowie in jedem Fall unter Angabe der Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien einzutragen sind. Die Eintragung in das Aktienregister ist für den einzelnen Aktionär deshalb wichtig, weil nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt und deshalb u.a. zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die Rechtsstellung unserer Aktionäre, die in das Aktienregister eingetragen werden, wird durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht beeinträchtigt. Ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert, denn die Übertragung von Namensaktien der SMT Scharf AG bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft.

Als Abwicklungsstelle fungiert die

Quirin Privatbank AG, Niederlassung Bremen.

Die Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien unterliegt den banküblichen Provisionen. Es erfolgt keine Gebührenerstattung durch die Gesellschaft.

 

Hamm, August 2022

SMT Scharf AG

– Der Vorstand –

 

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