SNT Deutschland AG: Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 AktG

SNT Deutschland AG

Frankfurt am Main

Amtsgericht Frankfurt HRB 52066

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 AktG

Die snt-regiocom Customer Care SE hat seit Mitte 2020 mit der Konsolidierung ihrer Gesellschaften begonnen. Mit Wirkung zum 01.10.2021 hat die snt-regiocom Customer Care SE von der snt Deutschland AG die Anteile der Tochtergesellschaften snt Neubrandenburg GmbH und snt Berlin GmbH übernommen. Diese Tochtergesellschaften und die snt-regiocom Stralsund GmbH werden zum Ende des Jahres auf die snt-regiocom Customer Care SE verschmolzen.

Mit dem Verkauf der Tochtergesellschaften mit Wirkung zum 30.09.2021 hat sich die Anzahl der bei snt Deutschland AG und ihrer türkischen Tochtergesellschaft beschäftigten Mitarbeiter (Stand 01.10.2021) auf 1.744 reduziert. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist somit mit 6 Aufsichtsräten als Aktionärsvertretern und 6 Aufsichtsräten als Arbeitnehmervertretern nicht mehr nach den maßglichen gesetzlichen Bestimmungen zusammengesetzt.

Die gesetzliche Grundlage der Mitbestimmung ist nunmehr das Drittelbeteiligungsgesetz. Nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. §§ 1 Abs.1 Nr.1 S.1 und 4 Abs. 1 DrittelbG ist der Aufsichtsrat bei der snt Deutschland AG mit einem Drittel aus Arbeitnehmern zu besetzen, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb eines Monat nach dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger das Landgericht Frankfurt nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Gericht anrufen.

 

Frankfurt, den 29.11.2021

SNT Deutschland AG

Der Vorstand

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