S&O Beteiligungen AG: Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
S&O Beteiligungen AG
Heidelberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG 18.02.2020

S&O Beteiligungen AG

Heidelberg

ISIN: DE0005236202/ WKN 523620

Bekanntmachung über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 229 ff. AktG

Im Abstimmungstermin über den Insolvenzplan der S&O Beteiligungen AG (vormals: S&O Agrar AG) beim Amtsgericht Leipzig wurde am 7. Februar 2019 u. A. beschlossen, das Grundkapital der S&O Beteiligungen AG über eine vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) im Verhältnis 100:1 von 3.780.000,00 EUR auf EUR 37.800,00 herabzusetzen.

Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG) im Verhältnis 100 : 1. Sie wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils 100 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 zusammengelegt werden.

Die Kapitalherabsetzung erfolgt in Höhe von EUR 3.742.200,00 um Wertminderung auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.

Die Beschlüsse über die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 16.10.2019 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen und sind damit wirksam geworden; seitdem ist das Grundkapital der Gesellschaft wirksam herabgesetzt.

Mit Record Tag 20.02.2020 abends und Valuta 21. Februar 2020 werden die St.- 3.780.000- girosammelverwahrten Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, im Verhältnis 100:1 zusammengelegt. Für je 100 alte Aktien (ISIN DE0005236202) erhalten die Aktionäre je eine neue konvertierte Aktien (ISIN DE000A255G02) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Die konvertierten Aktien sind ab dem 15.06.2019 gewinnberechtigt.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das herabgesetzte Grundkapital wurde in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Bank AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige prozentuale Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der S&O Beteiligungen AG bleibt unverändert.

Soweit ein Aktionär einen nicht durch 100 teilbaren Bestand an Stückaktien hält, werden ihm Aktienspitzen (ISIN DE000A255GR1) eingebucht.

Eine Arrondierung zu Vollrechten (sogenannte Spitzenregulierung) setzt einen entsprechenden Kauf oder Verkaufsauftrag voraus. Die Aktionäre der S&O Beteiligungen AG werden zur Durchführung einer erforderlichen Spitzenregulierung gebeten, ihrer jeweiligen Depotbank möglichst umgehend,

spätestens jedoch bis zum 06. März 2020

wegen der Behandlung der Aktienspitzen, insbesondere des Verkaufs der Aktienspitzen oder des Zukaufs weiterer Aktienspitzen zwecks Arrondierung zu einer Aktie, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Die Depotbanken werden sich entsprechend der Weisung ihrer Kunden um einen Ausgleich der Aktienspitzen bemühen.

Verbleibende Aktienspitzen, die von den Depotbanken nicht ausgeglichen werden können oder für die keine fristgerechte Weisung erteilt wurde, werden von der Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen, mit anderen Aktienspitzen zusammengelegt und als Vollrechte von der S&O Beteiligungen AG zum Börsenpreis übernommen.

Gebührenerstattungen von Seiten der S&O Beteiligungen AG sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung für die St.- 37.800- aus der Kapitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien mit der neuen ISIN DE000A255G02 im General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 19. Februar aufgenommen. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 18. Februar 2020.

 

Heidelberg, im Februar 2020

S&O Beteiligungen AG

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