S&O Beteiligungen AG: Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

S&O Beteiligungen AG

Heidelberg

ISIN DE000A255G02 / WKN A255G0

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die außerordentliche Hauptversammlung der S&O Beteiligungen AG hat am 8. Oktober 2020 unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.031.500,00 durch Ausgabe von bis zu 1.031.500 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen. Gemäß dem Beschluss soll das gesetzliche Bezugsrecht den Aktionären als mittelbares Bezugsrecht in der Weise eingeräumt werden, dass ein Kreditinstitut bzw. ein einem Kreditinstitut gleichgestelltes, nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätiges Unternehmen die 1.031.500 neuen Aktien mit der Verpflichtung zeichnet und übernimmt, sie den Aktionären zu einem Bezugspreis von EUR 6,00 je Aktie anzubieten.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 2 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts) der Hauptversammlung der S&O Beteiligungen AG verwiesen, wie er am 15. September 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Die Kapitalerhöhung wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.

Weiterhin hat die außerordentliche Hauptversammlung der S&O Beteiligungen AG am 8. Oktober 2020 unter Tagesordnungspunkt 4 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 618.900,00, eingeteilt in bis zu 618.900 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des letzten Geschäftsjahrs, für das noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2020) und die Satzung entsprechend zu ändern. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stückaktien an die Inhaber von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente, auch z. B. Wandelanleihen mit beigefügten Optionsscheinen) jeweils mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die aufgrund der ebenfalls von der Hauptversammlung vom 8. Oktober 2020 beschlossenen Ermächtigung bis zum 7. Oktober 2025 von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft der Gesellschaft im Sinne von § 18 AktG, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, ausgegeben werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 4 (Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und über die entsprechenden Satzungsänderungen) der Hauptversammlung der S&O Beteiligungen AG verwiesen, wie er am 15. September 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist.

Das Bedingte Kapital 2020 wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.

 

Heidelberg, im Oktober 2020

S&O Beteiligungen AG

Der Vorstand

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