SoBa AG, Köln – Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG (Der Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft gehört der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft)

SoBa AG

Köln

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

Die Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin und Köln hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft unmittelbar gehört. Weiter hat sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr eine Mehrheitsbeteiligung an unserer Gesellschaft gehört.

 

Köln, im Februar 2023

SoBa AG

Der Vorstand

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