SoBa AG, Köln – Bekanntmachung gemäß § 30 Abs. 3 S. 2 AktG (Eintragung Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 113418)

SoBa AG

Köln

Bekanntmachung gemäß § 30 Abs. 3 S. 2 AktG

Die SoBa AG mit Sitz in Köln ist am 14. Dezember 2022 gegründet und am 25. Januar 2023 unter HRB 113418 in das Handelsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen worden. In der Gründungsurkunde vom 14. Dezember 2022 hat die Gründerin der SoBa AG zwölf Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zum ersten Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31.12.2022 endende erste Rumpfgeschäftsjahr beschließt.

Der nach Ablauf der Amtszeit des ersten Aufsichtsrats zu bestellende neue Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Ziff. 3 der Satzung der Gesellschaft aus zwölf Mitgliedern. Nach Ansicht des Vorstands ist der Aufsichtsrat der SoBa AG ausschließlich mit Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zu besetzen.

Der neu zu wählende Aufsichtsrat wird ebenfalls nur aus Mitgliedern der Aktionäre zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger das gem. § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Köln anrufen.

 

Köln, im Februar 2023

SoBa AG

Der Vorstand

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