Softing AG – Ausgabe von Aktien

Softing AG
Haar
ISIN DE0005178008
Mitteilung gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2015 wurde der Vorstand unter Tagesordnungspunkt 6 unter Aufhebung des bestehenden Ermächtigung (genehmigtes Kapital 2012) ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 5. Mai 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 3.479.719,00 durch Ausgabe von bis zu 3.479.719 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015).

Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichgestellten Institut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 30. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 6 auszuschließen.

Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der am 30. März 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 6 angegeben.

Die Satzungsänderung über das genehmigte Kapital in § 4 Abs. 3 der Satzung ist am 11. Mai 2015 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 127 604) eingetragen worden.

Haar, im Mai 2015

Der Vorstand

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