Softing AG, Haar – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE0005178008 – Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigter Stückaktie)

Softing AG

Haar

ISIN DE0005178008

Dividendenbekanntmachung und Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die ordentliche Hauptversammlung der Softing AG vom 4. Mai 2023 hat beschlossen, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von EUR 2.009.441,54 einen Teilbetrag in Höhe von EUR 901.538,10 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je für das Geschäftsjahr 2022 dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den aus der Dividendenausschüttung auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag von EUR 9.000,00 sowie den verbleibenden Betrag von EUR 1.098.903,44 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 9. Mai 2023 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Landesbank Baden Württemberg, Stuttgart.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Haar, im Mai 2023

Der Vorstand

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