Softing AG, Haar – Dividendenbekanntmachung und Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Softing AG

Haar

ISIN DE0005178008

Dividendenbekanntmachung und
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die ordentliche Hauptversammlung der Softing AG vom 6. Mai 2022 hat beschlossen, vom
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von EUR 2.665.706,49 einen Betrag in
Höhe von EUR 901.538,10 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je für das Geschäftsjahr
2021 dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den aus der Dividendenausschüttung
auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag von EUR 9.000,00 sowie den verbleibenden
Betrag von EUR 1.755.168,39 auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 11. Mai 2022 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und
gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking
AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist
die Landesbank Baden Württemberg, Stuttgart.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt
steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung
oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen
vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer
einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Haar, im Mai 2022

 

Der Vorstand

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