Softline AGLeipzigISIN: DE000A2DAN10
|
TOP 1: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Softline AG Die zu diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen werden in der Hauptversammlung
eingesehen werden und werden über diese Internetseite auch während der Hauptversammlung Es findet nach den gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung |
||||||||||
TOP 2: |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021 Im Geschäftsjahr 2021 war Herr Martin Schaletzky Alleinvorstand. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung |
||||||||||
TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Im Geschäftsjahr 2021 waren Herr Prof. Dr. Knut Löschke, Herr Florian Schulte (bis Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
|
||||||||||
TOP 4: |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KAISER HAMMER GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, |
II.
Allgemeine Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung
Die Gesellschaft ist gemäß § 121 Abs. 3 AktG als nichtbörsennotierte Gesellschaft
nur verpflichtet, in der Einberufung Angaben zu Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit
und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung zu machen. Nachfolgende Hinweise
erfolgen daher freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung
zu erleichtern.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
1.714.889 EUR mit ebenso vielen auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie
gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält 500
eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
Die Hauptversammlung wird auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des COVID-19-PandemieG
auf Beschluss des Vorstands, dem der Aufsichtsrat mit Beschluss gem. § 1 Abs. 6 des
vorbezeichneten Gesetzes zugestimmt hat, nicht als Veranstaltung mit physischer Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, sondern ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des
Stimmrechtsvertreters) durchgeführt.
Unsere Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können durch Nutzung
des über die Internetseite
https://www.softline-group.com/investor-relations/hauptversammlung/hv2022/
von uns zur Verfügung gestellten Aktionärsportals die Hauptversammlung ausschließlich
elektronisch verfolgen, ihr Stimmrecht mittels Briefwahl oder Vollmacht und Weisungen
an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben, sowie Vollmacht
an Dritte erteilen, ihr Fragerecht wahrnehmen und im Zeitraum vom Beginn bis zum Ende
der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll
erklären. Das Aktionärsportal steht voraussichtlich für die Wahrnehmung der Rechte
der Aktionäre ab Donnerstag, den 09. Juni 2022, zur Verfügung. Die Zugangsdaten für
das Aktionärsportal sind auf der Anmeldebestätigung aufgedruckt.
Die Aktionäre werden gebeten hierzu auch die Hinweise in den nachstehenden Abschnitten
zu beachten.
Aufgrund der Durchführung der Hauptversammlung in Form einer virtuellen Hauptversammlung
ist eine physische Teilnahme der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters) am Ort der Versammlung in den Räumlichkeiten
der Gesellschaft, Gutenbergplatz 1, 04103 Leipzig, nicht möglich.
Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung
im Internet und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform
(§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“)) angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung hat in deutscher
oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) zu
erfolgen; hierfür genügt eine Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache durch
das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den Beginn des 09. Juni 2022, 00:00 Uhr
(MESZ).
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens
am 23. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:
Softline AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises
ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Aktionärinnen und Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit,
die Hauptversammlung live in Bild und Ton über das Internet zu verfolgen. Am 30. Juni
2022 können sich die Aktionärinnen und Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten über die
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.softline-group.com/investor-relations/hauptversammlung/hv2022/
durch Eingabe der erforderlichen Zugangsdaten im Aktionärsportal anmelden und die
Hauptversammlung ab deren Beginn um 11.00 Uhr (MESZ) verfolgen. Die Zugangsdaten zum
Aktionärsportal sind auf der Anmeldebestätigung aufgedruckt. Die Verfolgung der Hauptversammlung
im Internet ermöglicht gleichwohl keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2
AktG.
Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl
Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen
im Wege der elektronischen Kommunikation oder schriftlich abzugeben, ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen („Briefwahl“). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind die form-
und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung sowie ein form- und fristgerechter
Nachweis des Aktienbesitzes.
Für die elektronische Briefwahl steht das Aktionärsportal über die Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.softline-group.com/investor-relations/hauptversammlung/hv2022/
bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Eine Änderung
oder der Widerruf bereits abgegebener Stimmen kann über das Aktionärsportal bis zum
Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen.
Alternativ zur elektronischen Briefwahl können Stimmen auch im Wege der schriftlichen
Briefwahl erfolgen. Die schriftlich abzugebenden Stimmen müssen aus organisatorischen
Gründen spätestens bis zum Ablauf des 29. Juni 2022 bei der Gesellschaft unter folgender
Postadresse oder elektronisch unter der nachfolgenden E-Mail-Adresse eingehen:
Softline AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.
Auch im Wege der schriftlichen Briefwahl erfolgte Stimmabgaben können bis zum Beginn
der Abstimmung in der Hauptversammlung geändert oder widerrufen werden.
Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte
Aktionärinnen und Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder
ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, haben die Möglichkeit, im nachfolgend
beschriebenen Rahmen ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten,
z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl, ausüben lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten
sind die form- und fristgerechte Anmeldung der Aktionärin bzw. des Aktionärs zur Hauptversammlung
sowie ein form- und fristgerechter Nachweis seines Aktienbesitzes. Dies schließt eine
Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.
Jeder Aktionär bzw. jede Aktionärin darf nur einen Bevollmächtigten benennen. Bevollmächtigt
ein Aktionär bzw. eine Aktionärin mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB),
wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird.
Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie
können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Rahmen
ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung
der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
Wird ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine
diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Person bevollmächtigt, bestehen weder
nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft besondere Formerfordernisse.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen möglicherweise die Institution
oder Person, die bevollmächtigt werden soll, eine besondere Form der Vollmacht verlangt,
weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten
ist. Die Aktionäre sollten sich daher rechtzeitig mit der Institution oder Person,
die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen.
Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden. Erteilung, Änderung oder Widerruf der Vollmacht sowie die Übermittlung
des Nachweises der Bevollmächtigung durch den Aktionär oder den entsprechenden Bevollmächtigten
muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 29. Juni 2022, 24.00
Uhr (MESZ), unter der folgenden Postadresse oder elektronisch unter der nachfolgenden
E-Mail-Adresse
Softline AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
erfolgen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Ein Formular,
das zur Vollmachterteilung verwendet werden kann, befindet sich auf der Anmeldebestätigung,
die den Aktionärinnen und Aktionären nach erfolgter Anmeldung zugesandt wird oder
den Aktionärinnen und Aktionären über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.softline-group.com/investor-relations/hauptversammlung/hv2022/
zum Download bereitgestellt wird.
Erteilung, Änderung oder Widerruf der Vollmacht sind ebenso unter Nutzung des Aktionärsportals
über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.softline-group.com/investor-relations/hauptversammlung/hv2022/
möglich.
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung
des Aktionärsportals über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.softline-group.com/investor-relations/hauptversammlung/hv2022/
bis zum Beginn der Abstimmung abgegeben, geändert oder widerrufen werden.
Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten im Wege
der elektronischen Zuschaltung über das Aktionärsportal erfordert, dass der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung versendeten Zugangsdaten für das
Aktionärsportal erhält, sofern sie ihm nicht direkt zugegangen sind.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionärinnen und Aktionären an, sich durch von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter („Stimmrechtsvertreter“) als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen bei den Abstimmungen in der Hauptversammlung
vertreten zu lassen.
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.
Ein Formular, das für die Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter verwendet werden kann, wird den Aktionärinnen und Aktionären
zusammen mit der Anmeldebestätigung übersandt. Es wird den Aktionärinnen und Aktionären
zudem über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.softline-group.com/investor-relations/hauptversammlung/hv2022/
zum Download bereitgestellt.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 29. Juni 2022, 24.00
Uhr (MESZ), unter der folgenden Postadresse oder elektronisch unter der nachfolgenden
E-Mail-Adresse
Softline AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
erfolgen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
sind ebenso unter Nutzung des Aktionärsportals über die Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.softline-group.com/investor-relations/hauptversammlung/hv2022/
möglich. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der Abstimmung in
der virtuellen Hauptversammlung am 30. Juni 2022 zur Verfügung.
Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten
der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter
sind verpflichtet, entsprechend der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Ohne eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die Stimmrechtsvertreter
das Stimmrecht nicht ausüben. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung,
zur Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Verfahrens- oder Sachanträgen entgegen.
Ergänzende Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über
das Aktionärsportal) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt
werden, werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge
berücksichtigt: 1. elektronisch über das Aktionärsportal, 2. per E-Mail und 3. per
Brief.
Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten
und Weisungen zu, ist die zeitlich zuletzt zugegangene Erklärung verbindlich. Eine
spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe.
Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung
eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht
und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und letztere haben
Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an einen Intermediär,
eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater gemäß § 134a AktG sowie einer
diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Person.
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß §
134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung
nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung
entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG zugänglich zu
machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge als in der Hauptversammlung gestellt gelten,
wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär durch
form- und fristgerechten Nachweis des Anteilsbesitzes ordnungsgemäß legitimiert und
zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation
Auf der Grundlage von § 1 COVID-19-PandemieG haben die Aktionäre in der Hauptversammlung
kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131 AktG. Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung
ordnungsgemäß angemeldet haben, haben jedoch das Recht, Fragen zu stellen. Der Vorstand
wird gem. § 1 Abs. 2 COVID-19-PandemieG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden,
wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen und deren Beantwortung
zusammenfassen. Der Vorstand hat auf der Grundlage der aktuell geltenden Fassung des
COVID-19-PandemieG angeordnet, dass Fragen bis spätestens zu dem nachstehend genannten
Zeitpunkt vor der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation, wie im
nachstehenden Absatz aufgeführt, einzureichen sind.
Die Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre können spätestens bis zum 28. Juni 2022,
24.00 Uhr (MESZ), unter Nutzung des Aktionärsportals mittels der Zugangsdaten über
die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.softline-group.com/investor-relations/hauptversammlung/hv2022/
eingereicht werden. Später oder auf anderem Wege bei der Gesellschaft eingehende Fragen
werden nicht berücksichtigt.
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 des COVID-19-PandemieG haben ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen
und Aktionäre, die ihre Stimme im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung
wie vorstehend beschrieben wahrgenommen haben, die Möglichkeit, über das Aktionärsportal
elektronisch beim am Durchführungsort anwesenden beurkundenden Notar während der Hauptversammlung
Widerspruch gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung zu erklären.
Die Erklärung des Widerspruchs ist von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren
Ende unter Nutzung des Aktionärsportals mittels der Zugangsdaten über die Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.softline-group.com/investor-relations/hauptversammlung/hv2022/
möglich.
Informationen zum Datenschutz
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene
Daten (Eintrittskartennummer, Vorname, Nachname, Straße, Straßen-Nr., PLZ, Ort, Aktienanzahl,
Passwort, ggf. E-Mail-Adresse oder Handynummer, Vorname, Nachname, Ort eines Dritten,
Speicherung des Login-Timestamp, Authentication Token, Session-Daten, Name der abgerufenen
Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, Meldung, ob der Abruf erfolgreich war, Beschreibung
des Typs des verwendeten Webbrowsers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), Hostname
des zugreifenden Rechners (IP-Adresse)), um den Aktionären und ihren Bevollmächtigten
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung
zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist
rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre durchzuführen.
Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien
personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können
Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Gesellschaft
zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um Hauptversammlungsdienstleister, Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister
erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung
notwendig ist, und verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft.
Die oben genannten Daten werden nach Beendigung der Hauptversammlung für 3 Jahre gemäß
ADV aufbewahrt. Das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung muss aufgrund von gesetzlichen
Vorgaben 2 Jahre lang aufbewahrt werden.
Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Kapitel III DSGVO ein jederzeitiges
Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich
der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht
und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus
haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten
in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“). Diese Rechte können
Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
datenschutz@softline-group.com
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
Softline AG
Torsten Schneider
Gutenbergplatz 1
04103 Leipzig
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art.
77 DSGVO zu. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
IITR Datenschutz GmbH
Robert Aumiller
Dachelhofer Straße 88
92421 Schwandorf
Tel.: +49 (0) 89 18917360
E-Mail: datenschutz@softline-group.com
Leipzig, im Mai 2022
Softline AG
Der Vorstand