Softline AG – Hauptversammlung 2018

Softline AG

Leipzig

ISIN DE000A2DAN10
WKN A2DAN1

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 28. Juni 2018, um 11:30 Uhr im »Pentahotel Leipzig«, Großer Brockhaus 3, 04103 Leipzig, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2018 ein.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Softline AG und des Lageberichts zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Die in diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen können im Internet unter

https://www.softline-group.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2018/

eingesehen werden und werden während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Aufhebung des nicht mehr benötigten Bedingten Kapitals 2011/I und entsprechende Satzungsänderung

Die Hauptversammlung vom 26. August 2011 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 450.000,00 durch Ausgabe von bis zu 450.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2011/I“). Das Bedingte Kapital 2011/I, das in § 4 Absatz 4 der Satzung geregelt ist, dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 26. August 2011 an Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ausgegeben wurden.

Die Ausübungsfrist für die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. August 2011 ist am 25. August 2016 abgelaufen. Die Ausgabe neuer Bezugsrechte, die aus dem Bedingten Kapital 2011/I bedient werden könnten, ist damit nicht mehr möglich. Es gibt auch keine ausstehenden Bezugsrechte, die aus dem Bedingten Kapital 2011/I bedient werden müssten. Das Bedingte Kapital 2011/I wird vor diesem Hintergrund nicht mehr benötigt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, das Bedingte Kapital 2011/I gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung aufzuheben und die Satzung wie folgt zu ändern:

§ 4 Absatz 4 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.

II.
Weitere Angaben

1.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 1.714.889 auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. Die Gesellschaft hält 5.000 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

2.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung, der Adressen für die Anmeldung bzw. Übersendung des Anteilsbesitznachweises sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen verpflichtet. Nachfolgende Angaben und Hinweise erfolgen – mit Ausnahme der anzugebenden Adressen – freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen; hierfür genügt eine Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den Beginn des 7. Juni 2018 (00:00 Uhr).

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens am 21. Juni 2018, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Softline AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

3.

Anträge von Aktionären

Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.

Ergänzungsverlangen sind schriftlich an den Vorstand zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 24 Tage vor der Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 3. Juni 2018, 24.00 Uhr. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu übermitteln:

Softline AG
Der Vorstand
Gutenbergplatz 1
04103 Leipzig

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers unterbreiten.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung unverzüglich im Internet unter

https://www.softline-group.com/investor-relations/hauptversammlung/hv-2018/

zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:

Softline AG
Investor Relations
Gutenbergplatz 1
04103 Leipzig
Telefax: +49 (0) 341 24051-199
E-Mail: investors@softline-group.com

Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Etwaige zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen spätestens am 13. Juni 2018, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft eingehen.

4.

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

5.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist – ab dem 25. Mai 2018 – Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach Kapitel III DSGVO ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@softline-group.com

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Softline AG
Henriette Schüler
Gutenbergplatz 1
04103 Leipzig
Telefax: +49 (0) 341 24051-199

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

IITR Datenschutz GmbH
Robert Aumiller
Dachelhofer Straße 88
92421 Schwandorf
Tel : +49 (0) 89 18917360
E-Mail: datenschutz@softline-group.com

 

Leipzig, im Mai 2018

Softline AG

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:

Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte
Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: 125-Anforderung@computershare.de

Fragen zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Kontakt Investor Relations
Christian Hillermann
HILLERMANN CONSULTING
Poststraße 14–16
20355 Hamburg

Telefon +49 (0) 40 3202791-0
Telefax +40 (0) 40 3202791-14
E-Mail: investors@softline-group.com

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