Software AG – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Software Aktiengesellschaft
Darmstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 29.05.2019

Software Aktiengesellschaft

Darmstadt

ISIN DE 000A2GS401 / Wertpapier-Kenn-Nr. A2GS40

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der Software Aktiengesellschaft vom 28. Mai 2019 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 85.520.232,58 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,71 EUR je Namensaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital ergibt bei 73.979.889 Stück dividendenberechtigten Aktien = 52.525.721,19 EUR
Gewinnvortrag = 32.994.511,39 EUR
Bilanzgewinn = 85.520.232,58 EUR

Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer. Die Auszahlung erfolgt ab dem 3. Juni 2019 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist die Commerzbank AG mit sämtlichen Niederlassungen.

Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer.

Bei inländischen Aktionären wird die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag vorgenommen, wenn der Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) des zuständigen Finanzamts eingereicht wurde. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilt haben.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge grundsätzlich als abgegolten.

Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen fristgerecht beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingereicht werden.

 

Darmstadt, im Mai 2019

Software AG

Der Vorstand

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