Software Aktiengesellschaft – Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG der Entscheidung im Spruchverfahren zur Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung betreffend den Verschmelzungsvertrag zwischen der Software AG und der IDS Scheer AG Software Aktiengesellschaft

Software Aktiengesellschaft

Darmstadt

ISIN DE0006257009 /​ WKN 625 700

Bekanntmachung gemäß § 14 Nr. 4 SpruchG der Entscheidung im Spruchverfahren
zur Festsetzung eines Ausgleichs durch bare Zuzahlung betreffend den Verschmelzungsvertrag
zwischen der Software AG und der IDS Scheer AG

 

In dem Spruchverfahren nach § 15 UmwG zur Festsetzung eines angemessenen Ausgleichs durch bare Zuzahlung aus Anlass der Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software Aktiengesellschaft, die am 21. Dezember 2010 wirksam geworden ist, hat das Saarländische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 3. April 2023 (Az. 1 W 31/​13) die gegen die erstinstanzliche Entscheidung von der Antragsgegnerin eingelegte Beschwerde und die von einem Antragstellen eingelegte Anschlussbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 15. März 2013 (Az. 17 O 5/​11) zurückgewiesen. Der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken ist nunmehr rechtskräftig und wird hiermit von der Software AG wie folgt bekannt gemacht:

„Beschluss:

In dem Spruchverfahren

1.

Evelyne Vogel, (…) Regensburg

2.

Jürgen Jaeckel, (…) Teublitz

3.

Peter Jaeckel, (…) Burglengenfeld

4.

Markus Jaeckel, (…) München

5.

Ursula Jaeckel, (…) Teublitz

6.

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., vertr. d. d. Vorsitzenden des Vorstandes Dipl.-Kfm. Hansgeorg Martius, (…) München

7.

ABS Aktiengesellschaft für Beteiligungen u. Serviceleistungen AG, vertreten durch den Vorstand, (…) Usingen

8.

SCI AG, (…) Usingen

9.

Oliver Wiederhold, (…) Usingen

10.

Cäcilie Böhm, (…) Gelnhausen

– Anträge zurückgenommen mit Schriftsatz vom 07.11.2012 –
11.

Otto Böhm, (…) Gelnhausen

– Anträge zurückgenommen mit Schriftsatz vom 07.11.2012 –
12.

Dr. Norbert Bußmann, (…) Frankfurt

13.

Felix Bäcker, (…) Frankfurt

14.

Maria Vennemann, (…) Emsdetten

15.

Dipl.-Kffr. Alexandra Arendts, (…) Grünwald

16.

Anneliese Arendts, (…) München

17.

Caroline Arendts, (…) Grünwald, gesetzlich vertreten durch Frau Dipl.-Kffr. Alexandra Arendts, (…) Grünwald, und Herrn Martin Arendts, (…) Grünwald

18.

Felix Arendts, (…) Grünwald, gesetzlich vertreten durch Frau Dipl.-Kffr. Alexandra Arendts, (…) Grünwald, und Herrn Martin Arendts, (…) Grünwald

19.

Justus Arendts, (…) Grünwald, gesetzlich vertreten durch Frau Dipl.-Kffr. Alexandra Arendts, (…) Grünwald, und Herrn Martin Arendts, (…) Grünwald

20.

Martin Arendts, (…) 82031 Grünwald

21.

Coriolix Capital GmbH, vertr. d. d. GF Dipl.-Kffr. Alexandra Arendts, (…) Grünwald

22.

Frank Scheunert, (…) Dubai

23.

Armin Schulz, (…) Kaarst

24.

Annerose Krebs, (…) Ilshofen

25.

MILACO GmbH, (…) Köln

26.

Christian Behn, (…) Köln

27.

Mustakbal FZE, vertreten durch den Manager Tobias Rolle, (…) Dubai UAE

28.

Dr.-lng. Rudolf Weber, (…) Hagen

29.

Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V., vertreten durch den Vorstand Dr. Martin Weimann, (…) Berlin

30.

OPC Obay Capital Pool Vermögensverwaltungs GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Frese, (…) Berlin

31.

Protagon Capital GmbH, vertr. d.d. GF Ferit Dengiz, (…) Berlin

32.

Anita Reimers, (…) Hamburg

33.

Claus Reimers, (…) Hamburg

34.

Dr. Robert Hillmann, (…) Würzburg

35.

Waldtraut Hauschildt, (…) Meerbusch

36.

Suzanne Schubert, (…) Emmendingen

37.

Tatjana Frosch, (…) Ottersweiler

38.

Lars Schubert, (…) Stuttgart

39.

Katinka Nothardt, (…) Emmendingen

40.

Professor Dr. Leonhard Knoll, (…) Mainbernheim

41.

Professor Dr. Ekkehard Wenger, (…) Stuttgart

42.

Thomas Tartler, (…) Rimpar

43.

V. E. Veit Paas, (…) Paris

44.

VM Value Management GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, (…) Düsseldorf

45.

Allerthal-Werke Aktiengesellschaft, vertreten durch den Alleinvorstand Dipl.-Kfm. Alfred Schneider, (…) Köln

46.

IQ Windpark Zweite Betriebs GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin MLK Beteiligungen GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Markus Kellner, (…) Würzburg

47.

IQ Windpark Vierzehnte Betriebs GmbH & Co. KG, v.d.d. Komplementärin Pontos Beteiligungen GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Markus Kellner, (…) Regensburg

48.

IQ Windpark Fünfzehnte Betriebs GmbH & Co. KG, v.d.d. Komplementärin Pontos Beteiligungen GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Markus Kellner, (…) Regensburg

49.

Carthago Value Invest SE, vertr. d. die Directors, (…) IRL Castletroy

50.

Horizont Holding AG, vertreten durch den Vorstand, (…) Fensterbach

51.

Equipotential SE, vertreten durch den Vorstand, (…) Bremen

52.

Reiner Ehlerding, (…) Fensterbach

53.

Olaf Neugebauer, (…) Hong Kong

54.

Stefan J. Gerken, (…) Stuhr

55.

Dipl.-Ökonom Jörg-Christian Rehling, (…) GB London (…)

56.

Sam Winkel, (…) Stuhr

57.

Yoo-Jeong Hwang, (…) Berlin

58.

Moritz Reimers, (…) Berlin

59.

Dr. Holger Jakob, (…) Berlin

60.

Arno Lampmann, (…) Köln

61.

Gunda Reimers, (…) Berlin

62.

Martin Nolle, (…) Berlin

63.

Jens Penquitt, (…) Würzburg

64.

Dr. Claus Deininger, (…) Lichtenfels

65.

Thomas Lüllemann, (…) Hamburg

66.

Nina Lüllemann, (…) Hamburg

67.

Manuela Lüllemann, (…) Hamburg

68.

Heiko Lüllemann, (…) Hamburg

69.

NEXBTL GmbH, (…) Hamburg

70.

Ingolf Gneuß, (…) Münster

71.

Ute Ziezolt, (…) Hannover

72.

Alexander Hess, (…) Wittighausen

73.

BeCon AG, vertr. d.d. Vorstand Christian Werner, (…) 33154 Salzkotten

74.

Metropol Vermögensverwaltungs- u. Grundstücks GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Walter Freitag, (…) Köln

75.

Ost-West Beteiligungs- u. Grundstücksverwaltungs- AG, vertreten durch den Vorstand Karl-Walter Freitag, (…) Köln

76.

Karl-Walter Freitag, (…) Köln

77.

Vereinsbrauerei Zwickau AG i.L., vertreten durch die Nachtragsliquidatorin Marion Wolff, (…) Köln

78.

Actien-Brauerei Neustadt-Magdeburg, vertreten durch die Liquidatorin Karin Deger, (…) Köln

79.

Dr. Klaus-Gerhard Pfeifer, (…) Neuburg

Antragsteller,

Prozessbevollmächtigte (…)

als gemeinsamer Vertreter: Rechtsanw. Dr. jur. Paul Richard Gottschalk, (…) Saarbrücken (…)

gegen

Software AG, vertreten durch den Vorstand, (…) Darmstadt

Antragsgegnerin,

Prozessbevollmächtigte (…)

hat die Kammer für Handelssachen III des Landgerichts in Saarbrücken auf die mündliche Verhandlung vom 23.11.2012 durch die Vorsitzende Richterin am Landgericht Ewen und die Handelsrichter Geimer und Thom

beschlossen:

1.

Die Anträge der Antragsteller

Felix Bäcker (Antragsteller zu 13)

Maria Vennemann (Antragstellerin zu 14)

Frank Scheunert (Antragsteller zu 22)

Armin Schulz (Antragsteller zu 23)

Annerose Krebs (Antragstellerin zu 24)

Milaco GmbH (Antragstellerin zu 25)

Christian Behn (Antragsteller zu 26)

Moritz Reimers (Antragsteller zu 58)

Sam Winkel (Antragsteller zu 56)

Dr. Holger Jakob (Antragsteller zu 59)

Arno Lampmann (Antragsteller zu 60)

Gunda Reimers (Antragstellerin zu 61)

Thomas Lüllemann (Antragsteller zu 65)

Nina Lüllemann (Antragstellerin zu 66)

Manuela Lüllemann (Antragstellerin zu 67)

Heiko Lüllemann (Antragsteller zu 68)

NEXBTL GmbH (Antragstellerin zu 69)

Alexander Hess (Antragsteller zu 72)

werden als unzulässig abgewiesen.

2.

Für die Verschmelzung der IDS Scheer AG auf die Software AG gemäß Verschmelzungsvertrag vom 20.05.2010 wird für jede Aktie (Stückaktie) außenstehender Aktionäre der IDS Scheer AG eine bare Zuzahlung von 7,22 Euro festgesetzt.

3.

Die bare Zuzahlung ist seit dem 24.12.2010 mit 5 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

4.

Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten.

Die Antragsgegnerin hat den Antragstellern, deren Anträge nicht als unzulässig abgewiesen wurden, die zur zweckentsprechenden Erledigung der Angelegenheit notwendigen Kosten ganz zu erstatten.

5.

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde zulässig. Die Beschwerde kann nur durch Einreichung einer von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Beschwerdeschrift eingelegt werden. Sie ist binnen einer Frist von 1 Monat einzulegen. Die Frist beginnt für jeden Beschwerdeberechtigten mit der Zustellung des Beschlusses. Kann die schriftliche Bekanntgabe des Beschlusses an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird.“

Hinweise zur Abwicklung der Nachbesserung gemäß vorstehendem Beschluss

Nachfolgend werden die Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem vorstehenden Beschluss ergebenden Zahlungsansprüche der (ehemaligen) ausgeschiedenen Aktionäre der IDS Scheer AG („Aktionäre“) bekannt gegeben:

Die Abwicklung der Auszahlung der Baren Zuzahlung in Höhe von € 7,22 („Bare Zuzahlung“) zuzüglich Zinsen hierauf für die Zeit ab dem 24. Dezember 2010 von je 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB bis 18. Mai 2023 einschließlich je auf den Inhaber lautende Stückaktie der IDS Scheer AG wird von der

Deutsche Bank AG als Zentralabwicklungsstelle

über das Depotbankensystem durchgeführt. Die betroffenen Depotbanken werden gebeten, Ansprüche der nachbesserungsberechtigten Aktionäre auf Vergütung der Baren Zuzahlung zuzüglich Zinsen umgehend zu ermitteln. Die Auszahlung der Baren Zuzahlung nebst Zinsen an die Depotbanken zwecks Weiterleitung an die nachbesserungsberechtigen Aktionäre erfolgt voraussichtlich am 18. Mai 2023 über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main.

Die nachbesserungsberechtigten Aktionäre, die nach wie vor bei demselben Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit der Umtausch in Aktien der Software AG abgewickelt wurde(n), brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Baren Zuzahlung zuzüglich Zinsen nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

Berechtigte Aktionäre der Gesellschaft, die zwischenzeitlich ihre Bankverbindung gewechselt haben oder aus sonstigen Gründen bis zum 31. Juli 2023 keine Auszahlung der Baren Zuzahlung zuzüglich Zinsen erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend mit derjenigen Depotbank in Verbindung zu setzen, über welche seinerzeit der Umtausch in Aktien der Software AG abgewickelt wurde, um dort ihre Ansprüche geltend zu machen und dieser ihre ggfs. neue Konto-/​Depotverbindung mitzuteilen. Gleichzeitig werden die berechtigten Aktionäre gebeten, ihrer aktuellen Depotbank die Berechtigung aus der Nachzahlung der Baren Zuzahlung zu avisieren.

Nachbesserungsberechtigte

Ehemalige Aktionäre, die aufgrund der am 21. Dezember 2010 erfolgten Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Software AG beim Amtsgericht Darmstadt ausgeschieden sind, sofern sie ihre Nachbesserungsansprüche auf eine eventuelle Zuzahlung in Form der Baren Zuzahlung NICHT abgetreten haben.

Allgemeines

Die Auszahlung der Baren Zuzahlung nebst Zinsen erfolgt für die nachzahlungsberechtigten Aktionäre, deren Aktien bei einem inländischen Kreditinstitut verwahrt wurden, provisions- und spesenfrei. Kosten und Spesen für Depotbanken außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind von den jeweiligen Aktionären zu tragen.

Die Bare Zuzahlung wird nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) und 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer sowie ggfs. Kirchensteuer ausgezahlt. Die auf die Bare Zuzahlung entfallenden Zinsen gelangen ohne Abzug von Steuern zur Auszahlung und sind im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer zu erfassen. Im Hinblick auf die individuelle steuerliche Behandlung der oben genannten Zahlungen (einschließlich einbehaltener Kapitalertragsteuer sowie deren eventueller Erstattung oder Anrechnung) wird den Aktionären empfohlen, eine eigene steuerliche Beratung einzuholen.

Bei eventuellen Rückfragen werden die berechtigten ehemaligen Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. Die Auszahlung der Baren Zuzahlung zuzüglich Zinsen erfolgt über die Depotbanken, die in geeigneter Weise von der zentralen Abwicklungsstelle über das Prozedere informiert werden.

 

Darmstadt, im Mai 2023

Software AG

Der Vorstand

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