Software Aktiengesellschaft, Darmstadt – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE 000A2GS401 /​ Wertpapier-Kenn-Nr. A2GS40 – Ausschüttung einer Dividende von 0,05 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie)

Software Aktiengesellschaft

Darmstadt

ISIN DE 000A2GS401 /​ Wertpapier-Kenn-Nr. A2GS40

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der Software Aktiengesellschaft vom 17. Mai 2023 hat beschlossen, den Bilanzgewinn der Software Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2022 in Höhe von 48.760.267,58 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 0,05 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden. Insgesamt wird ein Betrag von 3.698.994,45 EUR als Dividende ausgeschüttet. Der Restbetrag in Höhe von 45.061.273,13 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Hierbei sind die von der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 20.111 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind, berücksichtigt.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer. Die Auszahlung erfolgt ab dem 20. Mai 2022 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist die Commerzbank AG mit sämtlichen Niederlassungen.

Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer.

Bei inländischen Aktionären wird die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag vorgenommen, wenn der Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) des zuständigen Finanzamts eingereicht wurde. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilt haben.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge grundsätzlich als abgegolten.

Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen fristgerecht beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingereicht werden.

 

Darmstadt, im Mai 2023

Software Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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