Software Aktiengesellschaft, Darmstadt: Dividendenbekanntmachung (ISIN DE 000A2GS401 / Wertpapier-Kenn-Nr. A2GS40)

Software Aktiengesellschaft

Darmstadt

ISIN DE 000A2GS401 /​ Wertpapier-Kenn-Nr. A2GS40

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der Software Aktiengesellschaft vom 17. Mai 2022
hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 65.451.298,23
EUR wie folgt zu verwenden:

 
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,76 EUR je Namensaktie auf das dividendenberechtigte
Grundkapital ergibt bei 73.979.889 Stück dividendenberechtigten Aktien
56.224.715,64 EUR
Gewinnvortrag 9.226.582,59 EUR
Bilanzgewinn 65.451.298,23 EUR

 

Die Auszahlung der Dividende erfolgt nach Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5
% Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer.
Die Auszahlung erfolgt ab dem 20. Mai 2022 über die Clearstream Banking AG durch die
depotführenden Kreditinstitute. Zahlstelle ist die Commerzbank AG mit sämtlichen Niederlassungen.

Der Aktionär erhält von der depotführenden Bank eine Steuerbescheinigung über die
einbehaltene Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zur
Kapitalertragsteuer.

Bei inländischen Aktionären wird die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer
und Solidaritätszuschlag vorgenommen, wenn der Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung
(NVB) des zuständigen Finanzamts eingereicht wurde. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise
für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilt
haben.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge grundsätzlich
als abgegolten.

Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen
in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren
individuellen Einkommensteuer führt.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die
Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen fristgerecht beim Bundeszentralamt
für Steuern, 53225 Bonn, eingereicht werden.

 

Darmstadt, im Mai 2022

Software Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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