Software AktiengesellschaftDarmstadtWKN A2GS40
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A. |
Inhalt der Mitteilung
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B. |
Angaben zum Emittenten
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C. |
Angaben zur Hauptversammlung
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EINLADUNG
zur ordentlichen Hauptversammlung der Software AG, Darmstadt
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Dienstag, dem 17. Mai 2022, um 10:00 Uhr (MESZ)
virtuell stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrechts zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID 19-Pandemie (nachfolgend „COVMG“) führt die Gesellschaft in diesem Jahr erneut
eine virtuelle Hauptversammlung durch. Für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine
Möglichkeit, am Ort der Hauptversammlung physisch anwesend zu sein. Nähere Informationen
zu den Rechten der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten finden Sie unter den weiteren
Angaben und Hinweisen. Die gesamte Versammlung wird für die Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten
über das Aktionärsportal der Gesellschaft unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
in Bild und Ton übertragen.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist:
darmstadtium Wissenschafts- und Kongresszentrum, Schlossgraben 1, 64283 Darmstadt.
Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Software AG zum 31. Dezember 2021 Die vorstehenden Unterlagen sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands (siehe
zugänglich. Im zusammengefassten Lagebericht sind die Berichte über die Lage des Konzerns |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2021
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die im Besitz der Gesellschaft befindlichen, Die Zahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Nach Durchführung des gesetzlich vorgesehenen mehrstufigen Auswahlverfahrens für Abschlussprüfer Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor,
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6. |
Beschlussfassung über den Vergütungsbericht Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie Der Vergütungsbericht der Gesellschaft wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Der Vergütungsbericht ist dieser Einberufung im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt
zugänglich. Er wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. |
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7. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) wurde Der Personalausschuss und der Aufsichtsrat der Software AG haben sich intensiv mit
Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung seines Personalausschusses
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8. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Software AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. In der Aufsichtsratssitzung vom 13. Dezember 2021 haben der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Das Amtsgericht Darmstadt hat Herrn Christian Lucas mit Beschluss vom 27. Januar 2022, Das Amtsgericht Darmstadt hat Herrn Oliver Collmann Ende März 2022 zum Mitglied des Daneben wird der Hauptversammlung Herr James M. Whitehurst zur Wahl in den Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses vor,
Die Amtszeit von Herrn Christian Lucas beginnt mit Wirkung ab Beendigung der am 17.
Die Amtszeit von Herrn Oliver Collmann beginnt mit Wirkung ab Beendigung der am 17.
Die Amtszeit von Herrn James M. Whitehurst beginnt mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 Am Ende dieser Einladung sind diesen Wahlvorschlägen Lebensläufe beigefügt, die über Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats beruhen jeweils auf Empfehlungen seines Nominierungsausschusses. |
ERGÄNZENDE ANGABEN ZU TAGESORDNUNGSPUNKT 8
(LEBENSLÄUFE DER KANDIDATEN ZUM AUFSICHTSRAT)
Lebensläufe in alphabetischer Reihenfolge
Oliver Collmann
Partner und Geschäftsführer der AVEGA Fund Services S.à r.l.
Geburtsjahr: 1979
Wohnort: Saarwellingen
Nationalität: deutsch
Unabhängigkeit: ja
Aktuelle Mandate (gesetzlich zu bildende Aufsichtsratsmandate und vergleichbare in- und ausländische
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen):
Keine
Beruflicher Werdegang
Seit 2021 | Partner und Geschäftsführer der AVEGA Fund Services S.à r.l., Luxemburg |
2008 – 2020 | Associate Partner bei KPMG Luxemburg (Audit) |
2007 – 2008 | Audit Assistant bei BDO Audit S.A. |
Ausbildung
Business Administration (Diplom-Betriebswirt) an der Hochschule für Technik und Wirtschaft
Saarbrücken
Certified Chartered Accountant, Großbritannien
Réviseur d’Entreprises, Luxemburg
Einschlägige Kernkompetenzen
Oliver Collmann verfügt aufgrund seiner Ausbildung und langjährigen beruflichen Tätigkeit
in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften über vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet der
Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen und einem wesentlich
beteiligten Aktionär (Ziffer C 13 DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019)
Keine
Christian Yannick Lucas
Managing Director und Co-Head EMEA bei Silver Lake
Geburtsjahr: 1969
Wohnort: Estoril, Portugal
Nationalität: französisch
Unabhängigkeit: ja
Aktuelle Mandate*(gesetzlich zu bildende Aufsichtsratsmandate und vergleichbare in- und ausländische
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen, soweit nicht anderweitig mit *** gekennzeichnet)
• |
Mitglied des Verwaltungsrats der Global Blue Group Holding AG, Schweiz;** |
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Mitglied des Verwaltungsrats (stellvertretender Vorsitz) der Claudius France SAS, |
• |
Präsident des Verwaltungsrats der Mistral Midco SAS, Frankreich (MeilleurTaux Konzern); |
• |
Mitglied des Verwaltungsrats der Mirakl SAS, Frankreich; |
• |
Mitglied des Verwaltungsrats der Precise Holdco BV, Niederlande (Exact Konzern);*** |
• |
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Cordobes S.à.r.l, Luxemburg (Grupo BC Konzern);*** |
• |
Vorsitzender des Verwaltungsrats der Seine Midco SAS, France (Silae Konzern)*** |
* alles Portfoliogesellschaften von Silver Lake
** börsennotiert
*** keine Aufsichtsratsmandate im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Beruflicher Werdegang
Seit 2010 | Managing Director and Co-Head EMEA bei Silver Lake |
2004 – 2010 | Managing Director and Head of the Technology Group bei Morgan Stanley |
Ausbildung
Bachelor of Arts an der Paris International Law School, Université Sorbonne – Assas
Paris II
Master of Science an der ESSEC Graduate School of Management
MBA an der Harvard Business School
Einschlägige Kernkompetenzen
Als Managing Director and Co-Head EMEA bei Silver Lake, einem global agierenden Tech
Investment Fund mit Assets und Committed Capital im Wert von mehr als USD 90 Milliarden,
hat Christian Lucas zahlreiche Investments in Software-Unternehmen geleitet und verfügt
über umfangreiche Erfahrungen in der Technologiebranche. Er verfügt über internationale
Management-Erfahrung und hat auch Verantwortung in Aufsichtsräten und vergleichbaren
Gremien übernommen, wobei er seine im Rahmen des Studiums und der beruflichen Tätigkeit
erworbene Kenntnis in Rechnungslegung und Abschlussprüfung vertieft hat.
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen und einem wesentlich
beteiligten Aktionär (Ziffer C 13 DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019)
Herr Christian Lucas ist Managing Director von Silver Lake, einem Fonds, der Wandelschuldverschreibungen
an der Software AG gezeichnet und übernommen hat, die zur Wandelung in bis zu 7,4
Millionen Aktien (entsprechend bis zu 10% der derzeit ausstehenden Aktien, unter Berücksichtigung
des Verwässerungseffekts 9,09%) berechtigen. Zudem hat Silver Lake einen Beratungsvertrag
mit der Software AG abgeschlossen, unter dem Silver Lake auf Wunsch und nach Abruf
der Software AG Beratungsdienstleistungen für Software AG erbringt, ohne dass hierfür
eine Vergütung zu zahlen ist. Beide Vertragsverhältnisse erschüttern nach Ansicht
des Aufsichtsrats nicht die Unabhängigkeit von Christian Lucas.
James Moon Whitehurst
Senior Berater bei IBM und Spezialberater bei Silver Lake
Geburtsjahr: 1967
Wohnort: Longboat Key, Florida
Nationalität: U.S. amerikanisch
Unabhängigkeit: ja
Aktuelle Mandate (gesetzlich zu bildende Aufsichtsratsmandate und vergleichbare in- und ausländische
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen)
• |
Non-Executive Director des Board of Directors der United Airlines, Inc.** |
• |
Non-Executive Director des Board of Directors der Amplitude, Inc.** |
• |
Non-Executive Director des Board of Directors der Tanium Inc. |
• |
Mitglied des International Advisory Board der Banco Santander S.A.** |
** börsennotiert
Beruflicher Werdegang
Seit 2021 | Senior Berater von IBM Corp., und Spezialberater von Silver Lake |
2008 – 2020 | Präsident und CEO von Red Hat, Inc. nach der Übernahme durch IBM Corp. ab 2020 Präsident von IBM Corp. und Vorsitzender des Board of Directors bei Red Hat, Inc. |
2002 – 2007 | Managementpositionen bei Delta Air Lines, Inc., zunächst als Senior Vice President – Finance, Treasury and Business Development, ab 2004 als Chief Network and Planning Officer und ab 2005 als Chief Operating Officer |
1989 – 2001 | Unternehmensberater bei The Boston Consulting Group (BCG), seit 2000 Partner |
Ausbildung
Wirtschaftswissenschaften und Informatik an der Rice University, Houston/Texas
Master of Business Administration an der Harvard University, Cambridge/Massachusetts
Einschlägige Kernkompetenzen
James M. Whitehurst ist als ehemaliger Präsident von IBM und zuvor langjähriger CEO
von Red Hat ein hochkarätiger Vordenker in der Softwarebranche. Er spielte eine wesentliche
Rolle bei der Umsetzung der Cloud-Strategie von IBM. Er verfügt über langjährige,
internationale Management-Erfahrung im Bereich Unternehmens-IT sowie Verständnis für
Digitalisierung und Unternehmenssoftwarelösungen. Die Erfahrung, die James M. Whitehurst
aus seinen Führungspositionen mitbringt, umfasst auch eine umfassendes Finanzexpertise.
Während seiner Zeit bei Delta Air Lines überwachte er die Erholung des Unternehmens
und führte es aus dem Konkurs. Er verfügt mithin über Expertise auf dem Gebiet der
Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Persönliche und geschäftliche Beziehungen zum Unternehmen, den Organen und einem wesentlich
beteiligten Aktionär (Ziffer C 13 DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019)
Herr James M. Whitehurst ist Berater von Silver Lake, einem Fonds, der Wandelschuldverschreibungen
an der Software AG gezeichnet und übernommen hat, die zur Wandelung in bis zu 7,4
Millionen Aktien berechtigen (entsprechend bis zu 10% der derzeit ausstehenden Aktien,
unter Berücksichtigung des Verwässerungseffekts 9,09%). Zudem hat Silver Lake einen
Beratungsvertrag mit der Software AG abgeschlossen, unter dem Silver Lake auf Wunsch
und nach Abruf der Software AG Beratungsdienstleistungen für Software AG erbringt,
ohne dass hierfür eine Vergütung zu zahlen ist. Beide Vertragsverhältnisse erschüttern
nach Ansicht des Aufsichtsrats nicht die Unabhängigkeit von James M. Whitehurst.
BERICHTE
Vergütungsbericht zu Punkt 6 der Tagesordnung |
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1 Inhalt des Vergütungsberichts |
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Der Vergütungsbericht ist nach den erstmals für das Geschäftsjahr 2021 anzuwendenden |
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2 Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder 2.1 Veränderung des Vergütungssystems zum Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat der Software AG hat sich im Geschäftsjahr 2020 intensiv mit dem Vergütungssystem |
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2.2 Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder 2021 Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wurde in Einklang mit den gesetzlichen |
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2.2.1 Bestandteile der Vorstandsvergütung Das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder besteht aus festen und variablen Vergütungsbestandteilen. |
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2.2.1.1 Feste erfolgsunabhängige Vergütungsbestandteile Die feste erfolgsunabhängige Vergütung setzt sich aus dem festen Jahresgrundgehalt, |
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Festes Jahresgrundgehalt Die Vorstandsmitglieder erhalten ein festes Jahresgehalt. Das feste Jahresgehalt wird |
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Altersversorgung nach neuem System Die Vorstände mit Wohnsitz in Deutschland erhalten zur Unterstützung der privaten |
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Altersversorgung nach altem System Herr Brahmawar, Frau Dr. Frank und Herr Dr. Heiden fallen erst bei einer potenziellen |
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Nebenleistungen Die Nebenleistungen bestehen aus der Bereitstellung eines angemessenen Dienstwagens |
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2.2.1.2 Variable erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einer kurzfristigen |
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Kurzfristig variable Vergütungsbestandteile (Short-Term Incentive Plan) Der Short-Term Incentive (STI) Plan bemisst sich an der Zielerreichung von finanziellen, |
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Als finanzielle Ziele dienen die im entsprechenden Geschäftsjahr an den Kapitalmarkt |
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Langfristig variable Vergütungsbestandteile Die langfristig variable Vergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus dem PPS-Programm |
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PPS-Programm Der Gewährungsbetrag aus dem PPS-Programm ergibt sich aus dem vertraglich vereinbarten |
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Nach Ablauf der vierjährigen Laufzeit findet ein Barausgleich auf Basis des Xetra-Durchschnittskurses |
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Die Details des alten PPS-Programms sind im Folgenden beschrieben: |
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Abweichend von dem neuen PPS-Programm beträgt dessen Laufzeit drei Jahre. Die Aktienstückzahl |
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Die Anzahl der PPS ist in der Tabelle oben aufgeführt. |
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LIP Der LIP ersetzt zum Geschäftsjahr 2021 den bisher gewährten und ebenfalls langfristig |
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Die Vergütung aus dem LIP wird den Vorstandsmitgliedern der Software AG jährlich in |
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Teil 1 Für Teil 1 des LIP ergibt sich der Zielerreichungsfaktor aus der Outperformance der |
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Teil 2 Für Teil 2 des LIP ergibt sich der Zielerreichungsfaktor aus der durchschnittlichen |
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Management Incentive Plan 2019 (MIP 2019) Der MIP 2019 wurde im März 2019 aufgelegt. Im Juni 2019 wurden die Rechte aus diesem |
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PSARs Die Anzahl der zugeteilten PSARs wird zum Ablauf der vierjährigen Laufzeit durch den |
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RSARs Die Anzahl der zugeteilten RSARs ändert sich während der Laufzeit nicht. Die Auszahlung |
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Management Incentive Plan 2020 (MIP 2020) Im Juni 2020 wurden Rechte unter dem MIP 2020 an Vorstandsmitglieder zugeteilt. |
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Der Plan unterscheidet zwischen drei Arten von Wertsteigerungsrechten (Value Rights, |
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Komponente 1 Die Anzahl der zugeteilten VRs unter Komponente 1 zum Ablauf der dreijährigen Laufzeit |
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Komponenten 2 und 3 Die Anzahl der zugeteilten VRs unter Komponente 2 und 3 ändert sich während der Laufzeit |
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Clawback Die Gesellschaft ist nach dem aktuellen Vergütungssystem 2021 berechtigt, die Auszahlungsbeträge |
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2.2.2 Maximalvergütung Die für ein Geschäftsjahr zu gewährende Gesamtvergütung (Summe aller für das betreffende |
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2.2.3 Share Ownership Guidelines Die Mitglieder des Vorstands sind vertraglich verpflichtet, im Rahmen der Share Ownership |
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2.2.4 Anrechnung der Vergütung für Nebentätigkeiten Sollten die Vorstandsmitglieder konzerninterne Aufsichtsratsmandate wahrnehmen, wird |
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2.2.5 Zusagen im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit 2.2.5.1 Beendigung durch reguläres Auslaufen der Bestellung Es werden keine Abfindungszahlungen oder Sonderbeiträge zur Versorgung geleistet. Wird der Vorstandsvertrag durch das Vorstandsmitglied selbst oder aus einem von ihm |
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2.2.5.2 Zusagen im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds Wird der Dienstvertrag eines Vorstandsmitglieds ohne wichtigen Grund beendet, ist |
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2.2.5.3 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Im Fall der Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots wird eine Abfindungszahlung |
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2.2.5.4 Zusagen im Zusammenhang mit der Unternehmenskontrolle Endet der Dienstvertrag im Falle eines Kontrollwechsels, wird keine zusätzliche Abfindung |
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2.2.6 Bezüge im Krankheitsfall Im Krankheitsfall werden den Mitgliedern des Vorstands die Bezüge auf der Grundlage |
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2.2.7 Bezüge im Falle dauernder Arbeitsunfähigkeit Im Falle dauernder Arbeitsunfähigkeit endet der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitglieds |
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2.2.8 Keine weiteren sonstigen Zusagen Weitere als die oben dargestellten Zusagen auf Abfindungen für den Fall der Nichtverlängerung |
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3 Einhaltung des Vergütungssystems und Bestimmung der Zielerreichung |
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3.1 Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft Das Vergütungssystem fördert die Geschäftsstrategie der Software AG sowie die langfristigen |
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3.2 Einhaltung des Vergütungssystems Das jeweils für die Vorstandsmitglieder gültige Vergütungssystem wurde ohne jedwede |
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3.3 Zielerreichung 3.3.1 Short-Term Incentive Plan Leistungskriterien für 2021 Die Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2021 besteht zu 70 Prozent aus finanziellen |
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Die für alle Vorstände geltenden ESG-Ziele für das Jahr 2021 und deren Zielerreichung |
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4 Zuwendungen im Geschäftsjahr 2021 |
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Durch die Einführung des § 162 AktG wird die Darstellung der Vorstandsvergütung gegenüber
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4.1 Gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne des § 162 AktG Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 AktG sind alle festen und variablen Vergütungsbestandteile |
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4.2 Prozentuale Verteilung der Vergütungsbestandteile Der Aufsichtsrat bestimmt für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung. |
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Im Geschäftsjahr 2021 setzten sich die Vergütungsbestandteile der aktiven Vorstandsmitglieder Im Geschäftsjahr 2021 liegt der Anteil der festen Vergütung (festes Jahresgehalt, |
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4.3 Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung mit der Ertragsentwicklung Der Aufsichtsrat hat bei der Festsetzung des Vergütungssystems die Vergütungs- und |
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4.4 Überprüfung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung Der Aufsichtsrat der Software AG hatte im Geschäftsjahr 2020 eine Überprüfung der |
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5 Vergütung des Aufsichtsrats |
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5.1 Vergütungssystem des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2021 Das Vergütungssystem des Aufsichtsrats wird von der Hauptversammlung auf Vorschlag |
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5.1.1 Bestandteile der Aufsichtsratsvergütung Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung zuzüglich eines Sitzungsgeldes |
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5.1.2 Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung mit der Ertragsentwicklung Die Tabelle auf der nächsten Seite zeigt einen Vergleich der prozentualen Veränderung |
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PRÜFUNGSVERMERK DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS |
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An die Software Aktiengesellschaft, Darmstadt |
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VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS Wir haben den beigefügten, zur Erfüllung des § 162 AktG aufgestellten Vergütungsbericht |
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Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat der Software Aktiengesellschaft sind |
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Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Vergütungsbericht, |
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Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht |
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Sonstiger Sachverhalt – Formelle Prüfung des Vergütungsberichts Die in diesem Prüfungsvermerk beschriebene inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichts |
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Auftragsbedingungen undHaftung Der Prüfungsvermerk ist ausschließlich für die Software Aktiengesellschaft, Darmstadt, |
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Berlin, 9. März 2022
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Bericht an die Hauptversammlung zur teilweisen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2021 |
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Die ordentliche Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 hat durch entsprechende Beschlussfassung |
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Die im nachfolgenden Bericht dargestellte teilweise Ausnutzung der Ermächtigung 2021 |
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Am 13. Dezember 2021 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, |
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Die im Bedingten Kapital 2021 vorgesehene Volumenbegrenzung für Aktien, die unter |
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Weitere Maßnahmen, die auf diese Volumenbegrenzung anzurechnen wären, wurden von der |
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Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen wurde von BNP Paribas Securities Services |
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Bei der Wandlungspreisfestsetzung wurden die Preisvorgaben der §§ 203 Abs. 2, 186 |
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Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht vorzeitig fällig geworden, zurückgekauft |
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung
2022 auf Grundlage des § 1 COVMG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionärinnen und Aktionäre (nachfolgend jeweils „Aktionäre“) sowie ihrer Bevollmächtigten
abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist damit ausgeschlossen.
Sämtliche Zeitangaben im Abschnitt „Weitere Angaben und Hinweise“ sind in mitteleuropäischer
Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht der koordinierten Weltzeit (UTC) minus
zwei Stunden (UTC = MESZ-2h).
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Aktionäre können mithilfe ihrer Zugangsdaten, die den Aktionären zusammen mit dem
Einladungsschreiben zugesandt werden, die gesamte Versammlung am Tag der Hauptversammlung
ab 10:00 Uhr (MESZ) über das Aktionärsportal unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
in Bild und Ton verfolgen. Bevollmächtigte haben die gleiche Möglichkeit durch Eingabe
der erhaltenen Zugangsdaten.
Die Eröffnung der virtuellen Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die
Rede des Vorstands werden am Tag der Hauptversammlung ab 10:00 Uhr (MESZ) unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
für jedermann zugänglich übertragen.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die sich ordnungsgemäß zur virtuellen Hauptversammlung
angemeldet haben, haben in der virtuellen Hauptversammlung das Recht, das Stimmrecht
schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Bevollmächtigung
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft oder sonstige Bevollmächtigte auszuüben.
Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation (Aktionärsportal)
eingeräumt. Aktionäre können zudem im Wege elektronischer Kommunikation (Aktionärsportal)
Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. Näheres wird nachfolgend
erläutert.
Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre – persönlich oder durch
Bevollmächtigte – berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis
zum Ablauf des 10. Mai 2022 (24:00 Uhr (MESZ)) bei der Gesellschaft angemeldet haben
(„Anmeldefrist“). Ist ein Intermediär (insbesondere ein Kreditinstitut) im Aktienregister
eingetragen, so kann dieser das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur
aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.
Die Anmeldung kann über die Website der Gesellschaft durch Nutzung des Aktionärsportals
unter der Internetadresse
www.softwareag.com/hauptversammlung
erfolgen. Die dafür benötigten Zugangsdaten werden den Aktionären zusammen mit dem
Einladungsschreiben zugesandt. Weitere Hinweise zum Anmeldeverfahren finden sich auf
dem zusammen mit dem Einladungsschreiben übersandten Anmeldeformular sowie online
im Aktionärsportal.
Wird nicht das Aktionärsportal zur Anmeldung verwendet, muss die Anmeldung anderweitig
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft
spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist unter der folgenden Adresse zugehen:
Software AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der Stand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung.
Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters, die der Gesellschaft nach dem Ablauf
der Anmeldefrist bis zum Tag der Hauptversammlung (das heißt vom 11. bis zum 17. Mai
2022) zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung verarbeitet (sogenannter
Umschreibungsstopp). Der Eintragungsstand am Tag der Hauptversammlung entspricht deshalb
dem Eintragungsstand am 10. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (sogenanntes Technical Record
Date). Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung und dem Umschreibungsstopp ist keine
Sperre der Veräußerbarkeit der Aktien verbunden.
Stimmabgabe
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihre Stimmen im Wege der Briefwahl (auch
mittels elektronischer Kommunikation) abgeben. Die Stimmabgabe erfolgt entweder elektronisch
im Aktionärsportal unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
oder mit dem Anmeldeformular, das dem Einladungsschreiben zur virtuellen Hauptversammlung
beiliegt und an die oben für die Anmeldung genannte Anschrift zurückzusenden ist.
Für die elektronische Stimmabgabe verwenden Aktionäre ihre Zugangsdaten, die den Aktionären
zusammen mit dem Einladungsschreiben zugesandt werden. Bevollmächtigte verwenden für
die elektronische Stimmabgabe im Aktionärsportal unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
die erhaltenen Zugangsdaten.
Die Stimmabgabe mittels Anmeldeformular, das dem Einladungsschreiben zur virtuellen
Hauptversammlung beiliegt und an die oben für die Anmeldung genannte Anschrift zurückzusenden
ist, durch ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und deren Bevollmächtigte muss der
Gesellschaft unter der oben für die Anmeldung genannten Anschrift spätestens am Montag,
16. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), vorliegen.
Bis zum Ende der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung können Briefwahlstimmen
elektronisch im Aktionärsportal unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
abgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt können Briefwahlstimmen im Aktionärsportal
unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
auch noch geändert bzw. widerrufen werden. Dies gilt auch für bereits mit dem Anmeldeformular
(wie oben angegeben) abgegebene Briefwahlstimmen.
Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Das Erfordernis
der ordnungsgemäßen Anmeldung (siehe oben) bleibt davon unberührt. Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung von Vollmachten
an Intermediäre oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen
und deren Widerruf sowie für die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft
gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, sowie unter Umständen
ergänzende, von den zu Bevollmächtigenden aufgestellte Anforderungen. Wir bitten unsere
Aktionäre, sich insoweit mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der
Bevollmächtigte diesen per Post oder per E-Mail an die folgende Adresse („Bevollmächtigungsadresse“)
übermittelt:
Software AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Nachweis elektronisch über das Aktionärsportal
unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
zu erbringen. Im Vorfeld der Hauptversammlung können Nachweise einer erteilten Bevollmächtigung
bis zum Ablauf des 16. Mai 2022 (24:00 Uhr (MESZ)) auf sämtlichen vorgenannten Kommunikationswegen
erbracht werden. Die Möglichkeit des Nachweises über das Aktionärsportal unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
besteht auch noch nach diesem Zeitpunkt bis zum Ende der Abstimmung in der virtuellen
Hauptversammlung. Bis zum Ende der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung können
bereits erteilte Vollmachten auf diesem Weg auch noch geändert oder widerrufen werden.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis
über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch die Änderung
oder der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen
unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung
der Vollmacht das Formular zu verwenden, das die Gesellschaft dafür bereithält. Es
wird mit dem Anmeldeformular zur Verfügung gestellt.
Auch die Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der Hauptversammlung nur durch
Briefwahl (auch mittels elektronischer Kommunikation) oder durch Erteilung von (Unter-)
Vollmacht, insbesondere an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter,
ausüben. Damit ein Bevollmächtigter die virtuelle Hauptversammlung über das Aktionärsportal
verfolgen und eine elektronische Briefwahl oder eine Erteilung von (Unter-)Vollmacht
auch auf elektronischem Weg über das Aktionärsportal vornehmen kann, benötigt dieser
Bevollmächtigte seine Zugangsdaten für das Aktionärsportal. Bei Erteilung der Vollmacht
gleichzeitig mit der Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung oder bei der Erteilung
über das Aktionärsportal werden die Zugangsdaten direkt an den Bevollmächtigten übersandt.
Ergänzend bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten,
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und sich von diesen in
der Hauptversammlung bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten zu lassen. Auch in
diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung (siehe oben) erforderlich. Den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen ausdrückliche und eindeutige Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass diese im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine
oder keine eindeutige Weisung vorliegen, sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
insoweit nicht zur Stimmrechtsausübung befugt und werden sich im Fall einer Abstimmung
der Stimme enthalten. Die Gesellschaft weist ihre Aktionäre darauf hin, dass die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen.
Im Vorfeld der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter in Textform (§ 126b BGB) per Post oder per E-Mail bis
zum Ablauf des 16. Mai 2022 (24:00 Uhr (MESZ)) an die vorstehend genannte Adresse
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich ist jeweils der Zugang bei der
Gesellschaft. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Bevollmächtigung elektronisch
über das Aktionärsportal unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
vorzunehmen. Die Möglichkeit der Bevollmächtigung elektronisch über das Aktionärsportal
unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
besteht bis zum Ende der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung. Bis zu diesem
Zeitpunkt können bereits erteilte Vollmachten und Weisungen auf diesem Weg auch noch
geändert oder widerrufen werden.
Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter werden mit dem Anmeldeformular überlassen.
Elektronische Bestätigung der Stimmabgabe bei elektronischer Briefwahl
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl
abgeben, erhalten von der Gesellschaft eine elektronische Bestätigung über die elektronische
Ausübung der Stimmrechte entsprechend den Anforderungen des § 118 Abs. 1 Satz 3 bis
5 AktG i.V.m. Artikel 7 Abs. 1, Artikel 9 Abs. 5 Unterabs. 1 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212. Diese Bestätigung wird nach Abgabe der elektronischen Briefwahl im
Aktionärsportal der Gesellschaft dem Aktionär oder im Falle der Bevollmächtigung dem
Bevollmächtigten unmittelbar bereitgestellt.
Wird die Stimme nicht durch den Aktionär selbst, sondern durch einen Intermediär im
Sinne des § 67 Abs. 4 AktG mittels elektronischer Briefwahl abgegeben, so hat der
Intermediär die elektronische Bestätigung über die elektronische Ausübung des Stimmrechts
gemäß § 118 Abs. 1 Satz 4 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.
Die Gesellschaft behält sich vor, sich eines Dritten zur Übermittlung der elektronischen
Bestätigung der Stimmabgabe zu bedienen.
Nachweis der Stimmzählung
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können gemäß § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG von der
Gesellschaft innerhalb eines Monats nach der Hauptversammlung, das heißt bis zum Freitag,
17. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), eine Bestätigung verlangen, ob und wie die abgegebenen
Stimmen gezählt wurden. Diese Bestätigung kann im Aktionärsportal mithilfe der Zugangsdaten
bis Freitag, 17. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), abgerufen werden.
Werden die Stimmen nicht durch den Aktionär selbst, sondern durch einen Intermediär
im Sinne des § 67 Abs. 4 AktG abgegeben und ruft dieser die vorgenannte Bestätigung
im Aktionärsportal ab, so hat der Intermediär diese Bestätigung über die Zählung der
abgegebenen Stimmen gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln.
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung
Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über
das Aktionärsportal oder gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3 AktG in Verbindung mit
Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung ((EU)
2018/1212)) durch Briefwahl ausgeübt bzw. Vollmacht und ggf. Weisungen erteilt werden,
werden diese unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. elektronisch über das Aktionärsportal, 2. gemäß § 67c Abs. 1 und Abs. 2 Satz 3
AktG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 und 3 und Artikel 9 Absatz 4 der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212), 3. per E-Mail und 4. per Brief.
Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsausübung
eingehen, gilt: Briefwahlstimmen haben Vorrang gegenüber der Erteilung von Vollmacht
und ggf. Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß §
134a AktG sowie eine diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Vertretung
nicht bereit sein, werden die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Vertretung
entsprechend der Weisungen bevollmächtigt.
Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich.
Die Stimmabgaben per Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten und ggf. Weisungen zu Tagesordnungspunkt
2 (Verwendung des Bilanzgewinns) behalten ihre Gültigkeit auch im Falle der Anpassung
des Gewinnverwendungsvorschlags infolge einer Änderung der Anzahl dividendenberechtigter
Aktien.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt
werden, so gilt die zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme bzw. Weisung
entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Rechte der Aktionäre:
1. Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG müssen der Gesellschaft
bis zum Ablauf des 16. April 2022 (24:00 Uhr (MESZ)) zugehen. Die Adresse zur Übermittlung
von Ergänzungsanträgen und die Faxnummer (zusammen „Antragsadresse“) lauten:
Software AG
z.Hd. des Vorstands
Uhlandstraße 12
64297 Darmstadt
Weitergehende Erläuterungen zu Ergänzungsanträgen zur Tagesordnung nach § 122 Abs.
2 AktG und deren Voraussetzungen finden sich auf der Website der Gesellschaft unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
2. Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Bis zum Ablauf des 2. Mai 2022 (24:00 Uhr (MESZ)) der Gesellschaft in Textform unter
der vorgenannten Antragsadresse oder per E-Mail an
hauptversammlung@softwareag.com
zugegangene Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG werden den Aktionären unverzüglich im Internet unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Anträge von Aktionären, die nach § 126 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß
§ 1 Abs. 2 S. 3 COVMG als in der Versammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende
Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.
Weitergehende Erläuterungen zu den Gegenanträgen nach § 126 Abs. 1 AktG und deren
Voraussetzungen sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 126 Abs. 2 AktG ein Gegenantrag
und dessen Begründung nicht über die Website zugänglich gemacht werden müssen, stehen
auf der Website der Gesellschaft unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
zur Verfügung.
3. Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG
Bis zum Ablauf des 2. Mai 2022 (24:00 Uhr (MESZ)) der Gesellschaft in Textform (§
126b BGB) unter der vorgenannten Antragsadresse oder per E-Mail an
hauptversammlung@softwareag.com
zugegangene Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG werden den Aktionären unverzüglich
im Internet unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
zugänglich gemacht.
Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten
gemäß § 1 Abs. 2 S. 3 COVMG als in der Versammlung gestellt, wenn der den Wahlvorschlag
unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet
ist.
Weitergehende Erläuterungen zu Wahlvorschlägen nach § 127 AktG und deren Voraussetzungen
sowie zu den Gründen, aus denen gemäß § 127 Satz 1 i.V.m. § 126 Abs. 2 AktG ein Wahlvorschlag
und dessen Begründung nicht über die Website zugänglich gemacht werden müssen, stehen
auf der Website der Gesellschaft unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
zur Verfügung.
4. Fragerecht der Aktionäre
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (ausgenommen Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft) haben ein Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation gemäß
§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 COVMG. Fragen können ausschließlich elektronisch über das Aktionärsportal
unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
bis zum 15. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ), eingereicht werden.
Für die elektronische Einreichung von Fragen über das Aktionärsportal verwenden ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre ihre Zugangsdaten, die zusammen mit dem Einladungsschreiben
versandt werden. Bevollmächtigte ordnungsgemäß angemeldeter Aktionäre verwenden für
die Einreichung von Fragen über das Aktionärsportal unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
ebenfalls die erhaltenen Zugangsdaten.
Nach § 1 Abs. 2 S. 2 COVMG entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er Fragen beantwortet. Er kann dabei insbesondere Fragen zusammenfassen.
5. Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung gemäß
§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 COVMG
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht durch Briefwahl oder durch
Bevollmächtigte ausgeübt haben, können gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 COVMG – persönlich
oder durch Bevollmächtigte – während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung über
das Aktionärsportal unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
mit den Zugangsdaten abweichend von § 245 Nr. 1 AktG Widerspruch gegen Beschlüsse
der virtuellen Hauptversammlung zur Niederschrift einlegen, ohne dass sie physisch
in der Hauptversammlung erscheinen.
Internetseite, über die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind:
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, Anträge
und Wahlvorschläge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der
Website der Gesellschaft unter
www.softwareag.com/hauptversammlung
zur Verfügung. Sie werden auch während der Hauptversammlung am 17. Mai 2022 online
zugänglich sein.
Ergänzende Angabe nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft
EUR 74.000.000 und ist in 74.000.000 Stückaktien eingeteilt. Soweit nicht im Einzelfall
gesetzliche Gründe für das Ruhen des Stimmrechts bestehen, gewährt jede Stückaktie
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher
74.000.000. Zum Stichtag (18. März 2022) ist die Gesellschaft im Besitz von 20.111
eigenen Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG, aus denen ihr gemäß § 71b AktG keine Rechte,
insbesondere keine Stimmrechte, zustehen; der Gesellschaft sind daneben keine anderen
Umstände des Ruhens von Stimmrechten bekannt. Unter Abzug der eigenen Aktien der Gesellschaft
beträgt die Anzahl der stimmberechtigten Aktien zum Stichtag 18. März 2022 nach dem
Kenntnisstand der Gesellschaft 73.979.889.
Informationen zum Datenschutz
1) Allgemeine Informationen
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung
der Software AG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
und deren Bevollmächtigten informiert die Software AG nachfolgend über die Erhebung
und Verarbeitung personenbezogener Daten und diesbezüglicher Rechte gemäß der Verordnung
(EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – „DSGVO“), dem Bundesdatenschutzgesetz
(„BDSG“), dem Aktiengesetz („AktG“) und dem COVMG.
Das Aktionärsportal ist erreichbar über die Internetseite; zu den hiesigen Informationen
ergänzend, sind die Datenschutzhinweise, die im Aktionärsportal von dessen Betreiber
hinterlegt sind zu beachten.
Für die Verarbeitung ist die Software AG die Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Der Datenschutzbeauftragte der Software AG ist hier zu erreichen: Datenschutzbeauftragter,
Uhlandstraße 12, 64297 Darmstadt, E-Mail: dataprotection@softwareag.com.
2) Betroffene personenbezogene Daten
Die Software AG verarbeitet die folgenden personenbezogenen Daten von teilnehmenden
Aktionären und deren Bevollmächtigen:
― |
Vor- und Nachname |
― |
Anschrift |
― |
Telefonnummer |
― |
E-Mail-Adresse |
― |
Aktienanzahl, -gattung und Besitzart |
― |
Zugangsdaten für den Zutritt zum Aktionärsportal |
― |
Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten an Bevollmächtigte |
3) Zweck und Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die Bestimmungen des Aktien-, Aufsichts-,
Steuer- und Handelsrechts einschließlich der relevanten Vorschriften des COVMG, jeweils
i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Software AG verarbeitet die personenbezogenen Daten für folgende Zwecke:
― |
Für die Teilnahme an und die Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung |
― |
Zur Erfüllung der aktienrechtlichen Anforderungen |
― |
Zur Ermöglichung der Ausübung der Aktionärsrechte |
― |
Zur Kommunikation mit den zur Hauptversammlung zugelassenen Aktionären und Bevollmächtigten |
― |
Zur Verhinderung und Aufdeckung von illegalen Aktivitäten |
4) Weitere Empfänger der personenbezogenen Daten
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Software AG verschiedene
Dienstleister. Diese erhalten von der Software AG nur solche personenbezogenen Daten,
die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister
sind verpflichtet, diese Daten ausschließlich nach Weisung der Software AG gemäß einem
Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art 28 DSGVO zu verarbeiten.
5) Speicherdauer
Soweit Daten nur für die Durchführung der Hauptversammlung benötigt werden, erfolgt
die Löschung spätestens drei Jahre nach der Hauptversammlung, soweit nicht darüber
hinausgehende gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Daten nicht wegen
offener Vorgänge, insbesondere wegen laufender Gerichts- oder Verwaltungsverfahren,
benötigt werden. In diesem Fall erfolgt die Löschung, nachdem die entsprechenden Fristen
abgelaufen sind oder der entsprechende Vorgang beendet ist. Bei Daten, die nicht nur
für die Durchführung der Hauptversammlung benötigt werden, wie zum Beispiel bei den
im Aktienregister gespeicherten Daten, erfolgt die Löschung nach den im Zusammenhang
mit der Verarbeitung dieser Daten mitgeteilten Regeln.
6) Betroffenenrechte nach der DSGVO
Aktionäre können sich jederzeit und unentgeltlich mit einer formlosen Mitteilung an
den Datenschutzbeauftragten der Software AG wenden, um ihre Rechte wie folgt auszuüben:
― |
gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über ihre von Software AG verarbeiteten personenbezogenen |
― |
gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung |
― |
gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung ihrer bei der Software AG gespeicherten personenbezogenen |
― |
gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten |
― |
gemäß Art. 20 DSGVO ihre personenbezogenen Daten, die der Software AG bereitgestellt |
― |
gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber Software |
― |
gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Näher hierzu sogleich |
7) Beschwerderecht
Den Aktionären steht ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach
Art. 77 DSGVO zu.
Die für die Software AG zuständige Aufsichtsbehörde ist:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
Telefon: +49 611 1408-0
Darmstadt, im März 2022
Software AG
Der Vorstand