Software Aktiengesellschaft – Einziehung eigener Aktien

Software Aktiengesellschaft
Darmstadt
WKN 330400
ISIN DE 0003304002
Bekanntmachung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG über die Einziehung eigener Aktien

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Software Aktiengesellschaft vom 3. Mai 2013 (Tagesordnungspunkt 6) ist der Vorstand u.a. ermächtigt worden, die aufgrund dieser Ermächtigung oder aufgrund einer früher erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien erworbenen Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung ganz oder zum Teil, auch in mehreren Teilschritten, einzuziehen.

Unter Ausnutzung dieser Ermächtigung hat der Vorstand der Software AG beschlossen, Stück 7.943.945 Aktien der Software Aktiengesellschaft, die von der Gesellschaft auf Grundlage verschiedener Rückkaufsermächtigungen erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht 9,14% des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung.

Das Grundkapital der Software Aktiengesellschaft beträgt nach Einziehung der Aktien 79.000.000,00 EUR und ist in 79.000.000 Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1 EUR eingeteilt. Die Einziehung wird in Kürze durchgeführt werden.

Darmstadt, im April 2015

Software Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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