Software Aktiengesellschaft – Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Bekanntmachung nach § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

Software AG

Darmstadt

– ISIN: DE000A2GS401 –
– WKN: A2GS40 –

Mitteilung nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Bekanntmachung nach § 221 Abs. 2
S. 3 AktG

Der Vorstand der Software AG („Gesellschaft“) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
im Gesamtbetrag von EUR 344.300.000 mit einem Zinskupon von 2,00% p.a. und einer regulären
Laufzeit bis 15. Februar 2027 beschlossen.

Der Ausgabe der Wandelschuldverschreibungen liegt das Bedingte Kapital 2021 gemäß
§ 5 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft zugrunde. Das Bezugsrecht der Aktionäre der
Gesellschaft, die Wandelschuldverschreibungen zu zeichnen, wurde ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibungen wurden am 3. Februar 2022 gezeichnet und werden voraussichtlich
am 15. Februar 2022 ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen können, vorbehaltlich
einer Anpassung des Wandlungspreises gemäß den Anleihebedingungen, zu einem Wandlungspreis
von EUR 46,54 je Aktie gewandelt werden.

Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung zur Ausgabe wurde beim Handelsregister
des Amtsgerichts Darmstadt (HRB 1562) hinterlegt.

 

Darmstadt, im Februar 2022

 

Der Vorstand

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