Solar Invest AG – Hauptversammlung 2018

Solar Invest AG

Schwäbisch Hall

Einladung zur Hauptversammlung der Solar Invest AG

Die Solar Invest AG mit Sitz in Schwäbisch Hall lädt hiermit ihre Aktionärinnen und Aktionäre zu der am

Montag, den 23. Juli 2018, um 18.00 Uhr

im Neubausaal, Rosenbühl 14, 74523 Schwäbisch Hall, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Bericht des Vorstandes über das Wirtschaftsjahr 2017

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2017 sowie der Berichte von Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2017 in Höhe von EUR 1.297.324,26 wie folgt zu verwenden:

5.1. Ausschüttung an die Aktionäre EUR 550.000,00
durch Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 11,00 je Aktie
5.2. Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 747.324,26
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das zum 31.12.2018 endende Geschäftsjahr die INVRA Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Industriestraße 3, 70565 Stuttgart zum Abschlussprüfer zu bestellen.

7.

Barkapitalerhöhung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 50.000,00 um bis zu EUR 12.500,00 auf bis zu EUR 62.500,00 im Wege der Barkapitalerhöhung zu erhöhen.

Der Beschlussvorschlag lautet im Einzelnen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 50.000,00 um bis zu EUR 12.500,00 auf bis zu EUR 62.500,00 durch Ausgabe von bis zu 12.500 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen erhöht.

b)

Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Ausgabebetrag von je EUR 326,00 pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag aller neuen Aktien von bis zu EUR 4.075.000,00 ausgegeben. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien ist in voller Höhe in Geld auf ein Konto der Gesellschaft einzuzahlen.

c)

Zur Zeichnung der neuen Aktien sind die im Zeitpunkt der Beschlussfassung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Solar Invest AG im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung zugelassen. Die Frist zur Zeichnung beträgt acht Wochen („Zeichnungsfrist“).

d)

Der Vorstand wird ermächtigt, die Übertragung von (Teil-)Bezugsrechten unter den bezugsberechtigten Aktionären in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat durch Einrichtung eines außerbörslichen Bezugsrechtshandels zu vermitteln, um ihnen den An- und Verkauf ihrer (Teil-)Bezugsrechte innerhalb der Zeichnungsfrist zu ermöglichen.

e)

Sofern Aktionäre innerhalb der Zeichnungsfrist von ihrem Bezugsrecht keinen Gebrauch machen, ist der Vorstand nach seinem freien Ermessen berechtigt, die nicht ausgeübten Bezugsrechte an den übernahmebereiten Mehrheitsaktionär Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, an andere Aktionäre der Solar Invest AG und/oder an außenstehende Dritte zu übertragen.

f)

In den Fällen von Buchst. d) und e) bedarf die Übertragung von (Teil-)Bezugsrechten nicht der Zustimmung der Gesellschaft nach § 5 Abs. (3) der Satzung.

g)

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 3 der Satzung (Grundkapital) entsprechend des Umfangs der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen und den Vorstand zu beauftragen, die Satzungsänderung beim Handelsregister anzumelden.

8.

Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Regelung in § 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital) aufzuheben, da diese wegen Zeitablaufs gegenstandslos geworden ist.

Der Beschlussvorschlag lautet im Einzelnen:

§ 4 der Satzung wird aufgehoben, die Nummerierung der übrigen §§ der Satzung bleibt unverändert.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Nachfolgende Hinweise erfolgen, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Die Aktionärinnen und Aktionäre erhalten neben der Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung im Bundesanzeiger ein Einladungsschreiben inklusive Anmeldeformular per Post.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich spätestens bis zum Ablauf des 18. Juli 2018 bei der Gesellschaft anmelden (maßgebend für die Fristberechnung ist der Zugang der Anmeldung bei der Solar Invest AG). Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Anmeldung sowie etwaige Gegenanträge sind ausschließlich zu richten an:

Solar Invest AG
im Hause der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH
An der Limpurgbrücke 1
74523 Schwäbisch Hall
oder Fax: 0791 401-8004
oder E-Mail: solarinvest@stadtwerke-hall.de

Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen hauptversammlungsbezogenen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an die oben genannte Anmeldeadresse.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären ein Formular zur Vollmachterteilung an. Dieses steht auf der Homepage der Solar Invest AG unter www.solar-invest-ag.de im geschlossenen Aktionärsbereich, unter der Rubrik Hauptversammlung 2018 zur Verfügung. Ebenso kann es bei der Solar Invest AG kostenlos angefordert werden.

Die Aktionäre, die eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich ebenfalls rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Schwäbisch Hall, 11. Juni 2018

Der Vorstand der Solar Invest AG

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