Solar Tower Technologies AG
Starnberg
Einladung
Hiermit laden wir Sie zu der am 30.01.2015 um 9:00 Uhr in
den Amtsräumen der Notare Dr. Vossius und Dr. Engel in 80333 München, Theatinerstraße 8/III
stattfindenden
Hauptversammlung
der Aktionäre der
Solar Tower Technologies AG
in Starnberg
ein:
I.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
Einberufungsverlangen von Aktionären gemäß § 122 Abs. 1 AktG.
Aktionäre, die zusammen mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, haben die Einberufung der Hauptversammlung verlangt. Nach dem Einberufungsverlangen soll die Hauptversammlung damit befasst werden, ob wegen der Nichterreichung des Geschäftszwecks die Gesellschaft aufzulösen ist. Weiter fordern die Aktionäre den Vorstand auf, Maßnahmen zur Fortführung des Unternehmens im Jahr 2015 und danach darzulegen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen daher folgende Tagesordnungspunkte vor:
1.
Bericht des Vorstands zur aktuellen Situation der Gesellschaft und über Maßnahmen zur Fortführung der Gesellschaft im Jahr 2015 und danach.
Beschlüsse sind zu diesem Tagesordnungspunkt nicht zu fassen.
2.
Auflösung der Gesellschaft
Es wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:
Die Gesellschaft wird aufgelöst.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen weiter folgenden Tagesordnungspunkt vor:
3.
Abwahl und Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
das Mitglied des Aufsichtsrats Saleh al Nazha mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung abzuwählen und
Dr. Godard von Ilsemann, Berater für Strategieplanung, Riyadh, Saudi Arabien,
mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung auf die verbleibende Amtszeit der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG aus sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner zusammen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Vorgeschlagene ist nicht Mitglied weiterer gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
III.
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß der Satzung der Gesellschaft alle diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis spätestens am 23.01.2015 bei der Gesellschaft unter der Geschäftsanschrift Mühlbergstraße 26, 82319 Starnberg, angemeldet haben.
Starnberg, den 16.12.2014
Solar Tower Technologies AG
Der Vorstand