solarcomplex AG – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß §§ 221, 186 AktG

solarcomplex AG

Singen/Hohentwiel

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts gemäß §§ 221, 186 AktG

Die solarcomplex AG, Ekkehardstraße 10, 78224 Singen hat auf ihrer Hauptversammlung am 09.07.2015 beschlossen, durch Ausgabe von Genussscheinen im Umfang von € 10.000.000 die Kapitalbasis der Gesellschaft zu stärken um den eigenen regionalen Kraftwerkspark zur Nutzung heimischer erneuerbarer Energien im Bodenseeraum auszubauen. Es werden 3.333 Genussscheine zum Nennbetrag von jeweils € 3.000 ausgegeben.

Die Aktionäre der Gesellschaft haben Anspruch auf Zuteilung des Teils an Genussscheinen der ihrem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft entspricht.

Wir bitten unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die Genussscheine innerhalb von 14 Tagen nach dem Tage der Veröffentlichung dieser Aufforderung im elektronischen Bundesanzeiger bei der Gesellschaft zu den üblichen Geschäftszeiten unter Benutzung des dort erhältlichen Wertpapierprospekts und Zeichnungsscheins auszuüben.

Wertpapierprospekt und Zeichnungsschein stehen auch auf der Internetseite der solarcomplex AG zum kostenlosen Download bereit.

 

Singen/Hohentwiel, 17.09.2015

Der Vorstand

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