Solarpraxis Aktiengesellschaft: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Solarpraxis Aktiengesellschaft

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft
am Freitag, den 20. November 2020

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 20. November 2020 um 11:30 Uhr

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Solarpraxis Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 75112 B) („Gesellschaft“) in Berlin ein.

Die Hauptversammlung findet statt in den Räumlichkeiten des Hotels

Maritim proArte, Friedrichstraße 151/ Dorotheenstraße 65 in 10117 Berlin
(Berlin – Mitte).

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 sowie Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Wiltbertgstr. 70, 13125 Berlin, eingesehen werden. Eine Einsicht ist auch im Internet unter

www.solarpraxis.de

im Bereich „www.solarpraxis.de/ueber-uns/finanzberichte“ möglich. Darüber hinaus liegen diese Unterlagen während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Kopie der genannten Unterlagen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.

4.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats läuft mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, ab.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß §§ 95, 96 AktG sowie nach § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern. Diese werden nach § 10 Abs. 2 der Satzung jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen; die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder für die Amtsperiode bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die bisherigen Mitglieder:

Herrn Kay Neubert, wohnhaft in Berlin, selbständiger Graphiker und Mitgründer der Solarpraxis;

Herrn Dipl.-Bankbetriebswirt Jan Wecke, wohnhaft in Köthen, Geschäftsführer der ASG Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH,

Herrn Dipl.-Ing. Manfred Bächler, wohnhaft in Senden, Projektentwickler bei Energiewerk GmbH

für eine erneute Amtsperiode nach § 10 Abs. 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung kann die Hauptversammlung den Mitgliedern des Aufsichtsrats für jedes abgelaufene Geschäftsjahr eine angemessene Vergütung gewähren. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Herren Bächler, Neubert und Wecke erhalten für ihre Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 folgende Vergütung:

Hr. Neubert: € 3.000; Hr. Bächler: € 1.500; Hr. Wecke: € 1.500“.

6.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung hinsichtlich der Änderung der Firma der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

Die Firma der Gesellschaft wird in SPX Solar AG abgeändert.

§ 1 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gesellschaft führt die Firma SPX Solar AG.

7.

Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die Gesellschaft wird zum 31. Dezember 2020 aufgelöst. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr; das erste Abwicklungsgeschäftsjahr beginnt am 01. Januar 2021.“

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Berichtigungen des Aktienregisters aufgrund von Aktienübertragungen werden bis zum Ablauf des 6. Tages vor der Hauptversammlung vorgenommen.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:

Anmeldestelle:

Per Post an:
Solarpraxis Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München

Per Telefax an: +49 89 30903-74675
Per E-Mail an: anmeldestelle@computershare.de

Gegenanträge, Wahlvorschläge:

Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Solarpraxis Aktiengesellschaft, Wiltbergstraße 70, 13125 Berlin, Fax: 030 – 726 296 409; E-Mail: info@solarpraxis.de.
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge, die bei der Gesellschaft rechtzeitig unter der vorgenannten Adresse eingehen, werden nach Maßgabe des § 126 AktG unter der Internetadresse

www.solarpraxis.de

im Bereich “www.solarpraxis.de/ueber-uns/finanzberichte“ zugänglich gemacht.

Änderungen der Bevollmächtigung:
Änderungen der Bevollmächtigung oder der Vollmacht können noch bis spätestens zum Tag der Hauptversammlung um 11 Uhr vorgenommen werden, per E-Mail an

info@solarpraxis.de

oder per Fax an die Gesellschaft unter 030 – 726 296 409. Voraussetzung ist, dass vorher eine ordnungsgemäße Anmeldung erfolgt ist.

Hygiene und Infektionsschutzkonzept:
Vor dem Hintergrund der nach wie vor um sich greifenden COVID-19-Pandemie wird die Hauptversammlung unter Anwendung eines strikten Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes durchgeführt. Dazu gehören unter anderem folgende Maßnahmen:
Bitte prüfen Sie selbst, ob Sie von einer möglichen Corona-Erkrankung betroffen sein könnten. Sollten Sie Erkrankungssymptome bei sich erkennen bzw. innerhalb der vergangenen 14 Tage vor dem Termin der Hauptversammlung mit einer positiv auf COVID-19 getesteten Person Kontakt gehabt haben, so erwägen Sie bitte, nicht an der Hauptversammlung teilzunehmen. Ihr Recht auf Stimmrechtsübertragung bleibt hiervon selbstverständlich unberührt.
Wir sind nach den aktuellen Coronaschutzverordnungen verpflichtet, eine Dokumentation über die anwesenden Personen zu führen. Wir werden Sie deshalb vor Einlass zur Hauptversammlung bitten, ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer) anzugeben. Wir werden zudem den Zeitraum des Aufenthalts erfassen.
Sie werden gebeten, am Veranstaltungsort einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Bitte halten Sie einen Abstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen ein.
In Abhängigkeit von weiteren gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen behalten wir uns vor, weitere Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen.

 

Berlin, im Oktober 2020

Solarpraxis Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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