Solutiance AG – Außerordentliche Hauptversammlung

Solutiance AG

Potsdam

Wertpapier-Kennnummer 692 650
ISIN DE0006926504

Die Aktionäre der

Solutiance AG („Gesellschaft“)

werden hiermit zu der

am Freitag, den 1. April 2022, 10 Uhr (MESZ),

in Form einer virtuellen Hauptversammlung stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

(eindeutige Kennung des Ereignisses: XMETZSOL0422)

eingeladen.

Eine Bild- und Tonübertragung (keine elektronische Teilnahme) der gesamten Hauptversammlung
wird live im Internet unter der Adresse

https:/​/​solutiance.com/​investoren-porate-governance

erfolgen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der
Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zur weiterhin erforderlichen Anmeldung
zur Hauptversammlung. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist der
Sitz der Gesellschaft, Großbeerenstraße 179,14482 Potsdam.

I. TAGESORDNUNG

Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals nach den Vorschriften über
die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222, 228 ff. AktG und gleichzeitige Erhöhung
des herabgesetzten Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Gewährung eines mittelbaren
Bezugsrechts

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 7.818.634,00 eingeteilt in 7.818.634
auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von je EUR 1,00, wird nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung
nach §§ 222 ff. AktG um EUR 3.909.317,00 auf EUR 3.909.317,00 im Verhältnis 2:1 (in
Worten: zwei zu eins) herabgesetzt, und zwar (i) in Höhe von EUR 3.906.110,90, um
den in der vorläufigen, noch ungeprüften und unveröffentlichten Bilanz zum 31. Dezember
2021 ausgewiesenen Verlustvortrag und Jahresfehlbetrag zu decken, (ii) im Übrigen
zum Zwecke der Deckung weiterer im laufenden Geschäftsjahr seit dem 1. Januar 2022
bis zum Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung durch Eintragung im Handelsregister
aufgelaufenen Verluste und (iii) in Höhe des etwaig verbleibenden Restbetrags zum
Zwecke der Einstellung in die Kapitalrücklagen.

Die Kapitalherabsetzung wird in der Weise durchgeführt, dass jeweils zwei auf den
Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie zusammengelegt
werden. Für etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht im
Zusammenlegungsverhältnis von zwei zu eins teilbare Anzahl von Aktien hält, werden
in Abstimmung mit den Depotbanken Vorkehrungen getroffen, um diese mit anderen Spitzen
zusammenzulegen und für Rechnung der Beteiligten zu verwerten. Der Vorstand wird ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalherabsetzung
festzusetzen.

b)

§ 5 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt

EUR 3.909.317,00 und

ist in 3.909.317 Stückaktien eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Inhaber.

c)

Das auf EUR 3.909.317,00 herabgesetzte Grundkapital, auf das keine Einlagen ausstehen,
wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 1.563.726,00 durch Ausgabe von bis zu 1.563.726
neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von je EUR 1,00 („Neue Aktien“), erhöht. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben,
der Gesamtausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt mithin bis zu EUR 1.563.726,00. Die
Neuen Aktien sind ab dem Beginn des letzten Geschäftsjahres, für das bei Eintragung
der Kapitalerhöhung noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wurde, gewinnberechtigt.

d)

Das gesetzliche Bezugsrecht wird den Aktionären als mittelbares Bezugsrecht in der
Weise eingeräumt, dass ein Kreditinstitut bzw. ein einem Kreditinstitut gleichgestelltes,
nach § 53 Abs. 1 S. 1 oder § 53b Abs. 1 S. 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen
(KWG) tätiges Unternehmen die Neuen Aktien mit der Verpflichtung zeichnet und übernimmt,
sie den Aktionären im Bezugsverhältnis von 5:2 (fünf (nach Zusammenlegung) bestehende
Aktien berechtigen zum Bezug von zwei Neuen Aktien) zu einem Bezugspreis von mindestens
EUR 1,00 je Aktie anzubieten. Zur Gewährleistung des glatten Bezugsverhältnisses verzichtet
ein Aktionär auf das Bezugsrecht aus zwei Aktien (nach Zusammenlegung). Neue Aktien,
die nicht den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts oder eines etwaig gewährten Überbezugsrechts
zuzuteilen sind, können vom Vorstand frei verwertet werden.

e)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten
der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe
der Neuen Aktien und die Fassung der Satzung in Bezug auf die Kapitalverhältnisse
und die Zahl der Aktien mit Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.

f)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird unwirksam, wenn nicht innerhalb
von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen
gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten,
nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden, oder, sofern
ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem
Beschluss 100.000 Neue Aktien aufgrund dieses Kapitalerhöhungsbeschlusses gezeichnet
sind und die Kapitalerhöhung insoweit durchgeführt wurde. Eine Durchführung der Kapitalerhöhung
nach dem in dem vorangehenden Satz bezeichneten Zeitraum ist nicht zulässig.

g)

Der Vorstand wird angewiesen, die Beschlüsse der Hauptversammlung gemäß diesem Tagesordnungspunkt
sowie den Beschluss des Aufsichtsrats über die Satzungsanpassung in Bezug auf die
Kapitalverhältnisse und die Zahl der Aktien nach Durchführung der Kapitalerhöhung
auf Basis der Ermächtigung gemäß vorstehend lit. e) zur gleichzeitigen Eintragung
im Handelsregister anzumelden.

II. Weitere Angaben und Hinweise

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und
die Ausübung des Stimmrechts

Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)
abgehalten, § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“). Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
im Internet unter

https:/​/​solutiance.com/​investoren-corporate-governance

Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Internet verfolgen,
die sich in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung
angemeldet haben. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts. Zugangsdaten
und weitere Informationen erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.

Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Verfolgung der gesamten Hauptversammlung
im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein Nachweis
des Anteilsbesitzes gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreichend. Der Nachweis hat sich auf
den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), d. h. auf den
11. März 2022 (0.00 Uhr), zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Verfolgung
der gesamten Versammlung im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts ist somit der
Aktienbesitz zu diesem Stichtag.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens
am 25. März 2022 (24.00 Uhr) unter folgender Adresse zugehen:

Solutiance AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10, 80637 München
Deutschland
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere
des Stimmrechts, als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes in der vorstehend
beschriebenen Weise erbracht hat; insbesondere haben Veräußerungen oder sonstige Übertragungen
der Aktien nach dem Nachweisstichtag im Verhältnis zur Gesellschaft keine Bedeutung
für den Umfang und die Ausübung der gesetzlichen Aktionärsrechte, insbesondere des
Stimmrechts, des bisherigen Aktionärs. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen
und erst danach Aktionär werden, sind nicht stimmberechtigt.

Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte

Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/​oder ihr Stimmrecht
nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte auch durch
Bevollmächtigte, z.B. einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater
oder eine andere Person, vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts
durch Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder können elektronisch erfolgen
und übermittelt werden, indem das unter

https:/​/​solutiance.com/​investoren-corporate-governance

bereitgestellte HV-Portal genutzt wird.

Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch das Aktiengesetz
gleichgestellte Personen können im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen
Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden
Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden
erfragt werden.

Die Rechtsausübung durch einen Bevollmächtigten sowie die Zuschaltung zur Hauptversammlung
jeweils über das HV-Portal setzen voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber
die mit den Stimmrechtskarten versandten individuellen Zugangsdaten erhält.

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung
des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen. Soweit Aktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können elektronisch über das HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​solutiance.com/​investoren-corporate-governance

erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung.

Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter unter Verwendung der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen
Vollmachtsformulare erteilt werden. Die Aktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare
auf der ihnen nach erfolgreicher Anmeldung übersandten Stimmrechtskarte. Die Vollmacht
und die Weisungen für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind
aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 31. März 2022, 24.00 Uhr (Eingang
bei der Gesellschaft), an die folgende Anschrift zu senden:

Solutiance AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10, 80637 München
Deutschland
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer Kommunikation abgeben, ohne
an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des
Stimmrechts durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung.

Für die elektronische Briefwahl steht das HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​solutiance.com/​investoren-corporate-governance

spätestens zum 18. März 2022 und bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung
zur Verfügung. Zugangsdaten erhalten die Aktionäre nach ihrer Anmeldung.

Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat
zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers
oder Aufsichtsrats werden – soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu machen
sind – bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter

https:/​/​solutiance.com/​investoren-corporate-governance

veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also
bis spätestens zum Ablauf des 17. März 2022 (24.00 Uhr), der Gesellschaft an die folgende
Adresse übersandt wurden:

Solutiance AG
Großbeerenstraße 179
14482 Potsdam
Telefax: +49 (0)331867193-99
E-Mail: info@solutiance.com

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge
unterbreitet werden. Nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung als gestellt behandelt, wenn
der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. Das
Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen
zu lassen, bleibt davon unberührt.

Fragerecht der Aktionäre

Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den Aktionären ein Fragerecht im Wege
der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit
Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen spätestens einen Tag vor der
Versammlung im Wege elektronischer Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen
Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Dementsprechend werden nur solche Fragen berücksichtigt, die bis spätestens zum 31.
März 2022, 24.00 Uhr, über das HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​solutiance.com/​investoren-corporate-governance

eingereicht werden.

Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung. Dabei entscheidet
der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er Fragen beantwortet. Während der Hauptversammlung werden über das HV-Portal
Nachfragen zu den Antworten auf vorab gestellte Fragen ermöglicht.

Erklärung Widerspruch

Aktionäre, die ihr Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend
von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch
gegen einen oder mehrere Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen
Kommunikation bei dem beurkundenden Notar zu erklären. Eine gültige Erklärung des
Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch
unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, bis zum Ende
der Hauptversammlung über das HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​solutiance.com/​investoren-corporate-governance

einreicht.

Aktionärshotline

Bei allgemeinen Fragen zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft
steht den Aktionären, ihren Bevollmächtigten und Intermediären von Montag bis einschließlich
Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr (Ortszeit) die Aktionärshotline
unter der Telefonnummer +49 (0)89 21027-220 zur Verfügung.

Informationen zum Datenschutz

Die Solutiance AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende
Kategorien personenbezogener Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse),
Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B.
die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen
der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung
zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Solutiance AG
ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser
Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener
Daten unerlässlich. Ohne Angabe personenbezogener Daten können Sie sich nicht zur
Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die Solutiance AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des
Verantwortlichen lauten:

Solutiance AG
Großbeerenstraße 179
14482 Potsdam
Telefax: +49 (0)331867193-99
E-Mail: info@solutiance.com

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Solutiance
AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung
beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister
(wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die Dienstleister erhalten
personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung
notwendig ist.

Für die virtuelle Hauptversammlung werden zusätzliche personenbezogene Daten in sogenannten
„Logfiles“ verarbeitet, um die Virtualisierung technisch zu ermöglichen und deren
Administration zu vereinfachen. Dies betrifft z.B. Ihre IP-Adresse, den von Ihnen
verwendeten Webbrowser sowie Datum und Uhrzeit des Aufrufs. Die Gesellschaft verwendet
diese Daten zu keinen anderen Zwecken als hier angegeben.

Die oben genannten Daten werden drei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht,
es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung
von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung
erforderlich.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis
der Hauptversammlung können andere Teilnehmer und Aktionäre Einblick in die in dem
Teilnehmerverzeichnis über sie erfassten Daten erlangen. Auch im Rahmen von bekanntmachungspflichtigen
Tagesordnungsergänzungsverlangen, Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden, wenn
diese Anträge von Ihnen gestellt werden, Ihre personenbezogenen Daten veröffentlicht.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden,
auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von
zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig
verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine
gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von
Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an: info@solutiance.com

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

 

Potsdam, im März 2022

 

Der Vorstand

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