Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Sorabia Agrar Aktiengesellschaft Rosenthal |
Gesellschaftsbekanntmachungen | 28. ordentliche Hauptversammlung | 23.07.2020 |
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Sorabia Agrar AktiengesellschaftRosenthalEinladungDie Aktionäre der Sorabia Agrar AG werden hiermit zu der am Dienstag, den 25.08.2020, um 18.00 Uhr,
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Vorstandes der Sorabia Agrar Aktiengesellschaft sowie dem Bericht des Aufsichtsrates |
2. |
Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung Das Wirtschaftsjahr 2019 wurde mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 671.463,91, einem Bilanzverlust in Höhe von 0,00 € und einer Bilanzsumme von € 5.251.457,44 abgeschlossen. Deshalb schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, in diesem Jahr keine Gewinnausschüttung vorzunehmen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.
Der Abschluss des Geschäftsjahres vom 01.01. bis 31.12.2019, der Geschäftsbericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Sorabia Agrar Aktiengesellschaft in 01920 Rosenthal, Am Marienbrunnen 1, zu den üblichen Geschäftszeiten, Montag bis Freitag von 7.00 bis 15.45 Uhr eingesehen werden.
Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger der Gesellschaft zu übersenden. Dabei ist mitzuteilen, dass sie einem Vorschlag des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für ihren Gegenantrag zu stimmen.
Rosenthal, den 26.06.2020
Der Aufsichtsrat