Sorabia Agrar Aktiengesellschaft: 28. ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Sorabia Agrar Aktiengesellschaft
Rosenthal
Gesellschaftsbekanntmachungen 28. ordentliche Hauptversammlung 23.07.2020

Sorabia Agrar Aktiengesellschaft

Rosenthal

Einladung

Die Aktionäre der Sorabia Agrar AG werden hiermit zu der am

Dienstag, den 25.08.2020, um 18.00 Uhr,
im Festsaal der Fa. Diener in 01920 Naußlitz, Mühlweg 10, stattfindenden
28. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Bericht des Vorstandes der Sorabia Agrar Aktiengesellschaft sowie dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Das Wirtschaftsjahr 2019 wurde mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von € 671.463,91, einem Bilanzverlust in Höhe von 0,00 € und einer Bilanzsumme von € 5.251.457,44 abgeschlossen.

Deshalb schlagen Aufsichtsrat und Vorstand vor, in diesem Jahr keine Gewinnausschüttung vorzunehmen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

Der Abschluss des Geschäftsjahres vom 01.01. bis 31.12.2019, der Geschäftsbericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Sorabia Agrar Aktiengesellschaft in 01920 Rosenthal, Am Marienbrunnen 1, zu den üblichen Geschäftszeiten, Montag bis Freitag von 7.00 bis 15.45 Uhr eingesehen werden.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche nach Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger der Gesellschaft zu übersenden. Dabei ist mitzuteilen, dass sie einem Vorschlag des Vorstandes bzw. Aufsichtsrates widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für ihren Gegenantrag zu stimmen.

 

Rosenthal, den 26.06.2020

Der Aufsichtsrat

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