Spantekower Agrar Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Spantekower Agrar Aktiengesellschaft

Spantekow

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
der Spantekower Agrar Aktiengesellschaft

 

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 09.11.2016, um 15.30 Uhr im Bürgerhaus in 17392 Spantekow, Rebelower Damm, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

TOP 1: Eröffnung der Hauptversammlung und Begrüßung der Aktionäre

TOP 2: Beschlussfassung

Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss des Kaufvertrages zwischen der Spantekower Agrar AG und der Firma Agrarbetrieb Landgut Ludwigshöhe GmbH, Dorfstraße 1, 17089 Bartow

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

Die Hauptversammlung der Spantekower Agrar AG stimmt dem Abschluss des Kaufvertrages über den Verkauf der wesentlichen Wirtschaftsgüter des Geschäftsbetriebs der Spantekower Agrar AG zwischen der Spantekower Agrar AG und der Firma Agrarbetrieb Landgut Ludwigshöhe GmbH gemäß notarieller Urkunde von Herrn Notar Dieter Schofer, Amtssitz in 26122 Oldenburg, Staugraben 1 vom 30.09.2016 zu.

Erläuterungen des Vorstandes über die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrages:

Die Zustimmung der Hauptversammlung zu dem vorbezeichneten Kaufvertrag ist gem. § 179 a AktG erforderlich. Der Kaufvertrag zwischen der Spantekower Agrar AG und der Firma Agrarbetrieb Landgut Ludwigshöhe GmbH, Dorfstr. 1, 17089 Bartow wurde aus zwingenden aktiengesetzlichen Gründen bereits notariell beurkundet. Die Wirksamkeit ist jedoch aufschiebend bedingt und abhängig von der Zustimmung der Aktionäre der Spantekower Agrar AG mit einer Mehrheitserfordernis von mehr als 75 % der abgegebenen Stimmen.

Mit dem notariellen Kaufvertrag verkauft die Spantekower Agrar AG die wesentlichen Wirtschaftsgüter, die den operativen Geschäftsbetrieb der Spantekower Agrar AG darstellen. Ebenso werden, soweit rechtlich möglich, die Pachtflächen auf den Käufer übergeleitet. Dies bedarf der Zustimmung durch die Hauptversammlung gem. § 179 a AktG.

Die Regelungen des Kaufvertrages entsprechen den üblichen Standards bei vergleichbaren Rechtsgeschäften. Dies betrifft insbesondere etwaige Gewährleistungsregelungen. Im Rahmen des Kaufvertrages wird festgelegt, dass alle Arbeitsverhältnisse auf die Firma Agrarbetrieb Landgut Ludwigshöhe GmbH übergehen. Als Kaufpreis wurde ein Fixbetrag in Höhe von € 9,5 Mio. zzgl. eines variablen Kaufpreisanteils in Höhe von maximal € 1 Mio. vereinbart, der kurzfristig auch zur Zahlung fällig wird.

Die Veräußerung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch den Verkauf der einzelnen Wirtschaftsgüter ist erforderlich geworden, da die Spantekower Agrar AG durch zwei entsprechende Urteile des Oberlandesgerichtes Rostock vom 29.07.2016 verurteilt worden ist, einen Betrag in Höhe von € 2,65 Mio. und € 1,542 Mio. zzgl. Zinsen und Kosten an die LPG P Spantekow i.L. und LPG T Spantekow i.L. kurzfristig bis spätestens zum 30.09.2016 zu zahlen. Die Spantekower Agrar AG verfügt nicht über hinreichende finanzielle Mittel um diese finanzielle Belastung zu tragen. Eine Bankfinanzierung unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ist nicht realistisch und darstellbar. Die entsprechenden Finanzierungsgespräche wurden seitens des Vorstandes erfolglos geführt.

Zur Vermeidung eines Insolvenzantrages verbleibt keine Alternative zur Veräußerung und zum Abschluss des entsprechenden Kaufvertrages. Unter Berücksichtigung des engen Zeitkorridors den der Nachtragsliquidator gesetzt hat, war es unmöglich, einen Käufer zu finden, der den Aktionären ihre Aktien abkauft. Einzige realistische Option war der Abschluss eines Kaufvertrages über die entsprechenden Wirtschaftsgüter (sogenannter „Asset Deal“) mit der Firma Agrarbetrieb Landgut Ludwigshöhe GmbH.

Gesellschafter der Firma Agrarbetrieb Landgut Ludwigshöhe GmbH ist die Familie Steinhoff, die wiederum bereits einen entsprechenden landwirtschaftlichen Betrieb in unmittelbarer Nachbarschaft zur Spantekower Agrar AG betreibt. Die Firma Agrarbetrieb Landgut Ludwigshöhe GmbH wird den gekauften landwirtschaftlichen Betrieb weiterführen.

Es wurden Gespräche mit weiteren Interessenten geführt, die jedoch infolge des engen Zeitdrucks erfolglos blieben.

Der Vorstand empfiehlt demzufolge gemeinsam mit dem Aufsichtsrat den Abschluss des Kaufvertrages und die entsprechende Zustimmung, da ansonsten der Vorstand gezwungen ist, kurzfristig den entsprechenden Insolvenzantrag zu stellen.

Der Kaufvertrag liegt ab dem Tag der Einladung zu dieser Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Brennereistr. 8, 17392 Spantekow zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus. Auf Anforderung kann eine Abschrift des Kaufvertrages gefertigt werden.

TOP 3: Verschiedenes

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur Aktionäre oder, falls eine Aktie mehreren Berechtigten zusteht, gemeinschaftliche Vertreter berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind. Vollmachten sind schriftlich nachzuweisen.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre sich spätestens am 04. November 2016 schriftlich bei der Gesellschaft zur Teilnahme anmelden.

 

Spantekow, den 4. Oktober 2016

Norbert Mast

Vorstand

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