Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft – Ordentliche Hauptversammlung

Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft

Rendsburg

Der Vorstand der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft lädt die Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, 28. Juni 2023, um 18.00 Uhr

in die

ACO Thormannhalle, Am Ahlmannkai, 24782 Büdelsdorf,

ein.

 

Tagesordnung

1.

Begrüßung durch den Versammlungsleiter, Feststellungen über die Förmlichkeiten der Einladung, der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit der Versammlung

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022

3.

Feststellungen des Versammlungsleiters über die Abstimmungsberechtigung der erschienenen Aktionäre

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022 der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

7.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

8.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Erläuterungen und Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten

Zu TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022

Der vollständige Jahresabschluss nebst Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrates sowie des Vorschlags des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft, Vorstandsstab, Röhlingsplatz 1, 24768 Rendsburg, für die Aktionäre zur Einsichtnahme aus.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

Zu TOP 4
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2022 der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Der sich aus dem Jahresabschluss 2022 ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 3.887.255,97 Euro
ist wie folgt zu verwenden:
a) an die Aktionäre auszuschüttender Betrag Dividende in Höhe von 2,28 Euro je Aktie 1.962.165,72 Euro
b) in die anderen Gewinnrücklagen einzustellender Betrag 1.925.090,25 Euro

Zu TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2022

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Dr. Sören Abendroth und Bernd Jäger für das Geschäftsjahr 2022 wird in einem Block abgestimmt.

Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Zu TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Andreas Breitner, Thomas Grüneberg, Rainer Hinrichs, Bernd Irps, Andreas Kienemann, Axel Kodlin, Dr. Christopher Leptien, Olav Melbye, Ursula Rink, Niklas Simon, Dr. Markus Stöterau, Jörn Timm, Melanie Tolle, Matthias Wittstock und Thomas Wobser für das Geschäftsjahr 2022 wird in einem Block abgestimmt.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Zu TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Die Aktien der Sparkasse Mittelholstein AG sind nicht an einer Börse notiert. Um einen liquiden Handel sicherzustellen, wird die Hauptversammlung gebeten, dem Vorstand ein Kontingent zum Erwerb eigener Aktien zu genehmigen.

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Die Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft wird ermächtigt, vom Tag der Beschlussfassung an für fünf Jahre zum Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien zu erwerben. Der Handelsbestand der zu diesem Zwecke zu erwerbenden Aktien darf fünf Prozent des Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht übersteigen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Betrag von 80 Euro je Aktie nicht unterschreiten und den Betrag von 250 Euro je Aktie nicht überschreiten. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Erwerb eigener Aktien oder die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen.

Zu TOP 8
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates

Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 wird die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, Faluner Weg 6, 24109 Kiel, bestellt.

 

 

Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Sören Abendroth                Bernd Jäger

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