Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft

Rendsburg

Der Vorstand der Sparkasse Mittelholstein AG lädt die Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Montag, 23. November 2020, um 17:00 Uhr ein.

Die Hauptversammlung findet virtuell und ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Sie wird für angemeldete Aktionäre live im Internet übertragen. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur physischen Teilnahme. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Ort der Hauptversammlung im Sinne des § 121 Abs. 3 S. 1 Aktiengesetz sind die Veranstaltungsräume ACO Severin Ahlmann GmbH & CO. KG, Am Ahlmannkai in 24782 Büdelsdorf. Eine Teilnahme vor Ort ist für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte nicht möglich.

A.

Tagesordnung

1.

Begrüßung durch den Versammlungsleiter, Feststellungen über die Förmlichkeiten der Einladung, der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit der Versammlung

2.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

3.

Feststellungen des Versammlungsleiters über die Abstimmungsberechtigung der erschienenen Aktionäre

4.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

7.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Erläuterungen und Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten

Zu TOP 2
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019

Bericht des Vorstandes gemäß § 186 Abs. 4 in Verbindung mit § 203 Abs. 2 AktG

Nach §1a Abs. 4 der Satzung der Sparkasse Mittelholstein AG ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital durch die Ausgabe von auf den Namen lautenden, vinkulierten Stückaktien zu erhöhen.

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates von seiner Ermächtigung zuletzt am 14. Oktober 2019 Gebrauch gemacht. Das Grundkapital wurde gegen Geldeinlage um 65.650,00 Euro auf 22.375.574,00 Euro durch die Ausgabe von 2.525 auf den Namen lautenden vinkulierten, stimmberechtigten Stückaktien an Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erhöht. Die Ermächtigung ist damit insgesamt mit 413.712,00 Euro ausgeübt; das genehmigte Kapital beläuft sich nunmehr auf insgesamt 236.288,00 Euro.

Der vollständige Jahresabschluss nebst Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrates sowie des Vorschlags des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft, Vorstandsstab, Röhlingsplatz 1, 24768 Rendsburg, für die Aktionäre zur Einsichtnahme aus.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.

Zu TOP 4
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2019 der Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft

Angesichts der Ergebnislage 2019 war vorstandsseitig zu Beginn des Jahres vorgesehen, der Hauptversammlung 2020 die Ausschüttung einer Dividende in Vorjahreshöhe von 2,05 Euro je Aktie vorzuschlagen.

Am 27. März 2020 hat die Europäische Zentralbank (EZB) vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie eine Empfehlung an die von ihr beaufsichtigten bedeutenden Kreditinstitute veröffentlicht, nach der mindestens bis zum 1. Oktober 2020 keine Dividenden gezahlt und Aktien zurückgekauft werden sollen. Diese Empfehlung wurde am 28. Juli 2020 erneuert und bis zum 1. Januar 2021 verlängert. Nach den Ausführungen der EZB ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die Kreditinstitute ihr Eigenkapital erhalten, um die Fähigkeit zur Verlustabsorption zu stärken und die Kreditvergabe an private Haushalte und Unternehmen während der Corona-Pandemie zu unterstützen. Der Aufbau von Kapitalreserven soll derzeit Vorrang vor Dividendenausschüttungen und auch vor Aktienrückkäufen haben.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand seinen Vorschlag zur Gewinnverwendung modifiziert. Er schlägt auf der Grundlage von § 170 Abs. 2 in Verbindung mit § 174 Abs. 2 AktG vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 wie folgt zu verwenden:

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Der sich aus dem Jahresabschluss 2019 ergebende Bilanzgewinn in Höhe von 3.412.487,81 Euro ist wie folgt zu verwenden:

a) An die Aktionäre auszuschüttender Betrag Dividende in Höhe von 0,00 Euro je Aktie 0,00 Euro
b) In die anderen Gewinnrücklagen einzustellender Betrag 3.412.487,81 Euro

Zu TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes Dr. Sören Abendroth, Bernd Jäger und Harald Weiß für das Geschäftsjahr 2019 wird in einem Block abgestimmt.

Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Zu TOP 6
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates und des Vorstandes

Über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Andreas Breitner, Gerhard Fenske, Pierre Gilgenast, Thomas Grüneberg, Jürgen Hein, Rainer Hinrichs, Bernd Irps, Andreas Kienemann, Axel Kodlin, Antje Lembrecht, Dr. Christopher Leptien, Olav Melbye, Sebastian Pawlick, Ursula Rink, Jan Runte, Marcus Schmidt, Norbert Tietje, Melanie Tolle, Jens van der Walle und Matthias Wittstock für das Geschäftsjahr 2019 wird in einem Block abgestimmt.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

Zu TOP 7
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates

Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 wird die Prüfungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein, Faluner Weg 6, 24109 Kiel, bestellt.

Sparkasse Mittelholstein Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Sören Abendroth                Bernd Jäger

B. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

1. Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie („COVID-19-Gesetz“), veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Versammlungsleiter, Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft in den Veranstaltungsräumen der ACO Severin Ahlmann GmbH & CO. KG, Am Ahlmannkai in 24782 Büdelsdorf, statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.

Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu deutlichen Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir unsere Aktionäre um besondere Beachtung der nachfolgenden Hinweise zur Möglichkeit der Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts und des Fragerechts sowie weiterer Aktionärsrechte.

2. Voraussetzung für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung

2.1 Anmeldefrist

Die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung muss bis zum Anmeldeschluss am Freitag, 13. November 2020, über das Aktionärsportal oder mittels Anmeldeformular unter der unter 2.5 angegebenen Adresse eingegangen sein. Für die Ausübung der Rechte und Möglichkeiten der Aktionäre ist der angemeldete Aktienbestand maßgeblich, der am 13. November 2020 im Aktienregister der Sparkasse eingetragen ist.

Die rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung kann wahlweise über das Aktionärsportal oder über das beiliegende Anmeldeformular erfolgen. Aufgrund der Postlaufzeiten empfehlen wir eine Anmeldung über das Aktionärsportal.

2.2 Anmeldung über das Aktionärsportal

Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen und/oder ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich zur Hauptversammlung anmelden. Für die Ausübung ihrer Aktionärsrechte steht den Aktionären im Internet unter der Internetadresse

www.spk-mittelholstein.de/hv

ein passwortgeschützter Internetservice zur Verfügung.

Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Den Aktionären, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesanzeiger im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung zugesandt.

Eine Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sind ohne rechtzeitige Anmeldung nicht möglich.

2.3 Anmeldung über das Anmeldeformular

Aktionäre, die Vollmachten an die Stimmrechtsvertreter der Sparkasse erteilen möchten, müssen ihre Anmeldung über das Anmeldeformular vornehmen.

2.4 Stimmrechtsausübung der Aktionäre

Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation (Briefwahl) oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.

Aktionäre können – auch ohne an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen – ihre Stimmen im Wege elektronischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Auch hierfür ist eine fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt 2.1 genannten Bestimmungen erforderlich.

Die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl kann nur unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.spk-mittelholstein.de/hv

erfolgen. Diese Möglichkeit der elektronischen Briefwahl steht von Mittwoch, 18. November 2020, bis zur Schließung der jeweiligen Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der virtuellen Hauptversammlung am 23. November 2020 zur Verfügung. Vorgenommene Stimmabgaben können auch vor Schließung der Abstimmung nicht mehr geändert oder widerrufen werden.

2.5 Stimmrechtsausübung durch Stimmrechtsvertreter der Sparkasse und sonstige Bevollmächtigte

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch Stimmrechtsvertreter der Sparkasse, ausüben lassen. Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.

Bevollmächtigte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von (Unter-)vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die Nutzung des Online-Zugangs durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte durch die Sparkasse einen eigenen Zugangscode erhält.

Die von der Sparkasse benannten Stimmrechtsvertreter handeln dabei auf Grundlage von Weisungen der von ihnen vertretenen Aktionäre.

Auch im Falle einer Vollmachtserteilung ist eine fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt 2.1 und 2.3 genannten Bestimmungen erforderlich.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform und sind an

Vorstandsstab
Sparkasse Mittelholstein AG
Röhlingsplatz 1
24768 Rendsburg

zu richten.

Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft werden die Stimmrechte der Aktionäre nur entsprechend den ihnen von den Aktionären erteilten Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt.

Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Die Stimmrechtsvertreter stehen nicht zur Einreichung von Fragen, zur Stellung von Anträgen oder für die Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse zur Verfügung.

Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen Bevollmächtigten verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt.

Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erteilt oder wird ein Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt, ist ein zusätzlicher Nachweis der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird hingegen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt, kann die Gesellschaft einen Nachweis der Bevollmächtigung verlangen, soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas Anderes ergibt. Ein Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung an die oben genannte Anschrift übermittelt werden.

3. Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung kann von den im Aktienregister eingetragenen Aktionären, die sich ordnungsgemäß bis spätestens Freitag, 13. November 2020, angemeldet haben, über den passwortgeschützten Internetservice unter

www.spk-mittelholstein.de/hv

durch Bild- und Tonübertragung verfolgt werden. Diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.

4. Widerspruch gegen einen Beschluss

Angemeldete Aktionäre, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Sparkasse ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 23. November 2020 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter über den passwortgeschützten Internetservice unter der Internetadresse

www.spk-mittelholstein.de/hv

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz i.V.m. § 245 Nr. 1 AktG zu erklären.

5. Fragemöglichkeit gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz

Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 COVID-19-Gesetz wird jedem ordnungsgemäß angemeldeten Aktionär eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt, ohne dass diese Fragemöglichkeit zugleich ein Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 Aktiengesetz darstellt.

Aktionäre können ihre Anfragen bis spätestens 21. November 2020 über den passwortgeschützten Internetservice unter

www.spk-mittelholstein.de/hv

oder per E-Mail an

Vorstandsstab@spk-mittelholstein.de

einreichen.

Spätere oder auf anderem Weg bei der Gesellschaft eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Ein Recht auf Antwort ist damit nicht verbunden.

Der Vorstand entscheidet gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand ist nicht gehalten, alle Fragen zu beantworten; er kann vielmehr Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen.

Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen, sofern diese der namentlichen Nennung nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

6. Anträge von Aktionären und Wahlvorschlägen

Ein nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.

7. Unterlagen

Ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung werden in den Geschäftsräumen der Gesellschaft am Röhlingsplatz 1, 24768 Rendsburg, Vorstandsstab, sowie unter dem passwortgeschützten Internetservice unter

www.spk-mittelholstein.de/hv

die Unterlagen zur Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt bzw. zugänglich gemacht. Die Unterlagen werden den Aktionären auch während der Hauptversammlung unter dem Internetservice zugänglich gemacht.

Nach der Abstimmung werden die Abstimmungsergebnisse unter

www.spk-mittelholstein.de/hv

veröffentlicht.

8. Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Hauptversammlung der Gesellschaft werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu können unseren Datenschutzinformationen im Aktionärsportal unter

www.spk-mittelholstein.de/hv

entnommen werden. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen zu unterrichten.

TAGS:
Comments are closed.