SPARTA AG: Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

von Red. LG

Artikel

SPARTA AG

Hamburg

WKN A0NK3W
ISIN DE000A0NK3W4

Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1, § 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen die auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 1. Oktober 2020 gefassten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 10 (Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlage) sowie zu Tagesordnungspunkt 7 lit. a) (Sitzverlegung und Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung) Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben hat.

Die Klage wird bei dem Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 413 HKO 101/20 geführt. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

 

Heidelberg, im November 2020

SPARTA AG

Der Vorstand

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