Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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SPARTA AG Hamburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bezugsangebot | 09.12.2019 |
– Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in Australien,
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(i) |
bis zum Ablauf des 23. Dezember 2019 den Zeichnungsschein im Original und zweifacher Ausfertigung sowie den Gesamtbezugspreis der Gesellschaft überwiesen haben sowie |
(ii) |
bis zum Ablauf des 30. Dezember 2019 den Nachweis über den erforderlichen Bestand an Bezugsrechten am 23. Dezember 2019 der Gesellschaft übermittelt haben. |
Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen ersatzlos. Als nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte gelten solche, für die kein Zeichnungsschein innerhalb der Bezugsfrist sowie der Gesamtbezugspreis bei der Gesellschaft zugegangen sind. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird nicht gewährt. Zeichnungsscheine stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://sparta.de zur Verfügung. Wir bitten unsere Aktionäre ausdrücklich, diese Zeichnungsscheine zu verwenden.
Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir interessierte Bezugsrechtsinhaber:
1. |
das auf der Internetseite der Gesellschaft zum Download bereitstehende oder per Faxanforderung unter der Nr. 06221 / 6 49 24 24 bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen, rechtswirksam zu unterzeichnen und bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) in doppelter Ausfertigung im Original an die Gesellschaft SPARTA AG, Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg zu übersenden. Die Zeichner werden gebeten, eine eingescannte Kopie ihres Zeichnungsscheins an die E-Mail Adresse info@sparta.de oder/und eine Kopie ihres Zeichnungsscheins per Fax an die Nr. 06221 / 6 49 24 24 zu schicken; dies ersetzt NICHT die erforderliche und allein maßgebliche Zusendung des in doppelter Ausfertigung und schriftlicher Form zu unterzeichnenden Zeichnungsscheins an die Gesellschaft. |
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2. |
ihrer Depotbank oder einer anderen Bank, bei der der Zeichner eine Bankverbindung unterhält, die Weisung zu erteilen, den Gesamtbezugspreis in Höhe von 78,00 Euro je Neuer Aktie multipliziert mit der Anzahl der gezeichneten Neuen Aktien bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist, also bis 23. Dezember 2019 (Zahlungseingang bei der Gesellschaft) auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der Bethmann Bank, Frankfurt am Main, zu überweisen:
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3. |
bei natürlichen Personen eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses der Gesellschaft innerhalb der Bezugsfrist sowie Angaben zur Bankverbindung für die Einbuchung der gezeichneten Aktien zu übermitteln. Unternehmen werden gebeten, einen Handelsregisterauszug innerhalb der Bezugsfrist zu übermitteln. Nach MiFid II ist für die Lieferung der Neuen Aktien nämlich die Mitteilung einer LEI für juristische Personen sowie die Mitteilung der nationalen Melde-ID bei Privatpersonen (sogenannte „CONCAT“) notwendig. Nachdem gerade Privatpersonen die Melde-ID üblicherweise nicht bekannt ist, müssen natürliche Personen eine Kopie ihres Personalausweises oder Reisepasses übermitteln. Aus den Angaben kann die Melde-ID generiert werden, da die ID dem sog. „CONCAT“ entspricht. Der CONCAT ist eine Zusammensetzung aus Staatsangehörigkeit, Name, Nachname sowie dem Geburtsdatum. Für diese Zwecke ist auf der Internetseite der Gesellschaft und https://sparta.de/ ein Musteranschreiben hinterlegt, welches die Zeichner gebeten werden, zu verwenden. |
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4. |
einen Nachweis der Bezugsberechtigung der Gesellschaft bis 30. Dezember 2019 zu übermitteln. Als Nachweis der Bezugsberechtigung gilt der Depotauszug, der den Stand der Bezugsrechte mit ISIN DE000A2YN6J6 / WKN A2Y N6J am Stichtag (23. Dezember 2019) wiedergibt oder eine entsprechende Bestätigung der Depotbank über die Anzahl der Bezugsrechte mit der ISIN DE000A2YN6J6 / WKN A2Y N6J am Stichtag, der der Gesellschaft bis zum Ablauf des 30. Dezember 2019 zu übermitteln ist oder einen Depotauszug über die Anzahl der Bezugsrechte von einem beliebigen Tag mit Nachweis der Depotbank über die Einrichtung eines Sperrvermerks auf die Bezugsrechte bis zum Ablauf der Bezugsfrist der Gesellschaft, welcher ebenfalls bis zum Ablauf des 30. Dezember 2019 zu übermitteln ist. |
Auf der Internetseite der Gesellschaft steht ein Muster eines Anschreibens der Zeichner an die SPARTA AG zur Verfügung, das die unter Ziffern 3 und 4 dargestellten Erläuterungen aufnimmt. Um die Einbuchung der Neuen Aktien in das Depot des Zeichners nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft reibungsloser zu gestalten, hat die Gesellschaft auf ihrer Internetseite ein Muster für ein Anschreiben der Zeichner an ihre Depotbank vorbereitet, mit dem die Zeichner ihre Depotbank über die erfolgte Zeichnung und Lieferung der Neuen Aktien informieren können.
Über entsprechende Kosten, Gebühren und Provisionen hat sich der Aktionär zu informieren und diese selbst zu tragen. Entscheidend für die Einhaltung der Bezugsfrist ist jeweils der Eingang des Zeichnungsscheins in doppelter Ausfertigung sowie der Eingang des Gesamtbezugspreises bei den vorgenannten Stellen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.
Die Zeichner werden gebeten, ihre Depotbank anzuweisen, ihre Bezugsrechte – jedenfalls soweit diese gegenüber der Gesellschaft für die Zeichnung neuer Aktien ausgeübt werden – nicht auszubuchen, nicht zu verkaufen und auch nicht anderweitig zu verwerten, sondern im Depot zu belassen.
Spitzenausgleich
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg hat der Gesellschaft mitgeteilt, zum Ausgleich von Spitzen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses von drei zu eins bei bezugsberechtigten Aktionären ergeben können, kostenfrei die entsprechende Anzahl an Bezugsrechten zu dem Zweck zur Verfügung zu stellen, damit Aktionäre, die eine nicht durch drei teilbare Anzahl an Aktien am Stichtag halten, die Anzahl ihrer Bezugsrechte auf die nächste durch drei teilbare Zahl erhöhen können und dementsprechend aufgrund des Bezugsverhältnisses von 3:1 ihren Bezug vollständig ohne Bezugsrechtsausschluss durch nicht ausübbare Spitzen ausüben können.
Dementsprechend enthält der Zeichnungsschein ein Feld, auf dem die Zeichner, denen eine nicht glatt durch drei teilbare Anzahl von Bezugsrechten am Stichtag gehören, die Anzahl der Bezugsrechte, die nach vorstehender Erklärung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft von dieser zur Verfügung gestellt werden, eingetragen werden kann (die „Spitzenbezugsrechte“). Diese Zeichner können dann die nächst höhere Zahl Neuer Aktien zeichnen, so als ob ihre Bezugsrechte auf die nächste glatt durch drei teilbare Zahl erhöht worden wäre. Diese Spitzenbezugsrechte werden den Zeichnern allerdings nicht in ihr Depot eingebucht werden. Der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wird die Zahl der Spitzenbezugsrechte jedoch von ihren Bezugsrechten abgezogen und stehen ihr für die Zeichnung von Neuen Aktien nicht zur Verfügung. Je Aktionär werden höchstens zwei Bezugsrechte durch die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zur Verfügung gestellt.
Beispiel:
Ein Zeichner ist Inhaber von zehn Bezugsrechten. Er kann damit bis zu vier Neue Aktien beziehen, wobei er zwei Bezugsrechte von der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft für seine Zeichnung zur Verfügung gestellt bekommt unter der Voraussetzung, dass sein Gesamtbezugspreis und der Zeichnungsschein im Original fristgemäß bei der Gesellschaft zugehen und sein Nachweis über die zehn Bezugsrechte fristgemäß bei der Gesellschaft zugeht.
Hinweis zur Handelsregistereintragung, Verbriefung und Lieferung
Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung muss spätestens bis 5. Februar 2020 im Handelsregister erfolgt sein. Die Neuen Aktien werden nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt werden wird. Die Neuen Aktien werden nach deren Verbriefung unverzüglich über die Depotbanken an die Zeichner geliefert, sofern bei natürlichen Personen eine Kopie des Personalausweises vorliegt und bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug. Bei der Einbuchung der Aktien in die Depots sind diese voraussichtlich noch nicht in den Handel im Freiverkehr an einer Börse einbezogen. Die Gesellschaft wird sich um die Einbeziehung der Neuen Aktien in einen Freiverkehr einer deutschen Börse bemühen.
Nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft wird die Kapitalerhöhung börsentechnisch umgesetzt, mithin die Anzahl der insgesamt ausgegebenen Aktien angepasst durch Hinterlegung einer die Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft berücksichtigenden Globalurkunde. Die Neuen Aktien der Gesellschaft werden die WKN A2540L und ISIN DE000A2540L7 erhalten. Die neue ISIN und WKN wird es voraussichtlich nur vorübergehend für die Neuen Aktien geben; sobald die Hauptversammlung der SPARTA AG über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2019 beschlossen hat, werden die Neuen Aktien voraussichtlich die ISIN der anderen (Alt-)Aktien erhalten.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Aktionäre bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer dieser Aktien das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien erfüllen zu können.
Provision
Für den Bezug der Neuen Aktien kann von den Depotbanken eine Provision berechnet werden. Aktionären, die an der Bezugsrechtskapitalerhöhung teilnehmen möchten, wird empfohlen, sich im Vorfeld bei ihrer depotführenden Bank nach etwaig anfallenden Provisionen zu erkundigen.
Weiterer wichtiger Hinweis
Die Gesellschaft hat einen Wertpapierprospekt erstellt, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Dezember 2019 gebilligt wurde. Der Wertpapierprospekt steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://sparta.de zur Verfügung. Es wird empfohlen, den Wertpapierprospekt aufmerksam zu lesen und sich über die Gesellschaft zu informieren. Ferner wird empfohlen, sich auch über alle sonstigen auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbaren Dokumente zu informieren und diese Informationen in die Entscheidung miteinzubeziehen.
Stabilisierungsmaßnahmen
Es werden keine Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Datenschutzhinweise
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien, Depotbank und Bankverbindung), um den Zeichnern die Ausübung ihrer Bezugsrechte im Rahmen der Kapitalerhöhung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Kapitalerhöhung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b und c DSGVO.
Zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung bedient sich die Gesellschaft Erfüllungsgehilfen. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung dem Handelsregister zur Verfügung gestellt.
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Rechte und Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht, sofern die Speicherung nicht mehr geboten ist oder die Gesellschaft kein berechtigtes Interesse mehr an der Speicherung hat.
Die Betroffenen haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
info@sparta.de
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden:
SPARTA AG
Ziegelhäuser Landstraße 1
69120 Heidelberg
Deutschland
Telefax: +49 (0)6221 64924-24
Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden.
Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie der Internetseite https://sparta.de/spv2/kontakt/datenschutzerklarung/ entnehmen.
Verkaufsbeschränkungen
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe dieses Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der hierin enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Es könnte verboten sein, dass das Bezugsangebot durch Dritte unmittelbar oder mittelbar im oder in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben wird, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dieses könnte auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen gelten. Für die Einhaltung dieser Beschränkungen sind die Depotbanken verantwortlich. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S. Personen im Sinne des U.S. Securities Act.
Heidelberg, im Dezember 2019
SPARTA AG
Der Vorstand